1. Grundsätzliche Informationen über den Konzern

Das oberste Mutterunternehmen des Konzerns ist die Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft, Bei St. Annen 1, 20457 Hamburg (im Folgenden: HHLA oder der Konzern), eingetragen im Handelsregister Hamburg unter der Nummer HRB 1902. Das oberste, dem Konzern übergeordnete Mutterunternehmen ist die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg (HGV).

Der Konzern besteht seit 1. Januar 2007 aus dem Teilkonzern Hafenlogistik (A-Sparte) und dem Teilkonzern Immobilien (S-Sparte). Der Teil des Konzerns, der sich mit den Immobilien der Hamburger Speicherstadt und am Hamburger Fischmarkt befasst, wird dem Teilkonzern Immobilien (S-Sparte) zugeordnet. Sämtliche übrige Teile des Unternehmens werden gemeinsam dem Teilkonzern Hafenlogistik (A-Sparte) zugeordnet. Für Zwecke der Ermittlung der jeweiligen Dividendenberechtigung der Aktionäre werden Sparteneinzelabschlüsse erstellt, die satzungsgemäß Bestandteil des Anhangs zum Jahresabschluss des Mutterunternehmens sind.

Informationen zu den Segmenten, in denen der HHLA-Konzern tätig ist, sind unter Textziffer 44 ausgewiesen.

Aufwendungen und Erträge der HHLA, die nicht einem Teilkonzern direkt zugeordnet werden können, werden für die Ermittlung der Dividendenberechtigung der Aktionäre der jeweiligen Teilkonzerne entsprechend ihrem Anteil an den Umsatzerlösen aufgeteilt. Sämtliche Verrechnungspreise für Leistungen zwischen den beiden Teilkonzernen werden dabei wie unter fremden Dritten festgelegt. Ein Austausch liquider Mittel zwischen beiden Teilkonzernen ist marktkonform zu verzinsen. Zur Verteilung der geleisteten Steuern wird für jeden Teilkonzern ein fiktives steuerliches Ergebnis ermittelt. Die sich ergebende fiktive Steuerbelastung stellt dabei die Belastung dar, die sich ergäbe, wenn jeder der beiden Teilkonzerne ein eigenständiges Steuersubjekt wäre.

Zur Verdeutlichung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Teilkonzerne sind diesem Konzernanhang die Gewinn- und Verlustrechnung, die Gesamtergebnisrechnung, die Bilanz, die Kapitalflussrechnung sowie die Eigenkapitalveränderungsrechnung der beiden Teilkonzerne als Anlage vorangestellt.

Der Konzernabschluss der HHLA für das Geschäftsjahr 2017 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards () des International Accounting Standards Board (IASB), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Dabei wurden zusätzlich die Regelungen des § 315e Abs. 1 HGB sowie die ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften berücksichtigt. Die Anforderungen der IFRS wurden vollständig erfüllt und führen zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Konzerns.

Die Bilanzierung und Bewertung sowie die Erläuterungen und Angaben zum Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017 basieren grundsätzlich auf denselben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die auch dem Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016 zugrunde lagen. Ausnahmen bilden hier die unter Textziffer 5 aufgeführten Auswirkungen von neuen Rechnungslegungsstandards nach IFRS, die vom Konzern zum 1. Januar 2017 verpflichtend anzuwenden sind. Die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind unter Textziffer 6 erläutert.

Das Geschäftsjahr der HHLA und ihrer einbezogenen Tochterunternehmen entspricht dem Kalenderjahr. Der Konzernabschluss und die Anhangangaben werden in Euro aufgestellt. Sofern nicht anders angegeben, sind alle Beträge in Tausend Euro (T€) angeführt. Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen nicht genau zu angegebenen Summen aufaddieren.

Der vorliegende Konzernabschluss der HHLA für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017 wurde am 1. März 2018 durch den Vorstand zur Vorlage an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er diesen billigt.

IFRS

International Financial Reporting Standards.