Allgemeine Standardangaben

Die allgemeinen Standardangaben geben einen strategischen Überblick über die nachhaltige Organisation und Berichterstattung des Unternehmens und behandeln Indikatoren zu den Themen Unternehmensführung und Einbindung der Stakeholder.

Anwendung

Der GRI Content Index gibt an, an welchen Stellen innerhalb des Geschäftsberichts die entsprechenden Angaben zum jeweiligen GRI-Indikator zu finden sind und verlinkt direkt dorthin. Darüber hinaus verweist der Index auf Stellen auf der HHLA-Website, die GRI-relevante Informationen enthalten. Diese berichtsexternen Links sind mit dem Symbol gekennzeichnet. Wenn zu einem GRI-Indikator keine Informationen vorliegen, wird dies erläutert. Der GRI Content Index ist ausschließlich online und nicht als PDF erhältlich.

Der GRI Content Index der HHLA verzichtet auf die Spalte „Auslassungen“,
da zu allen Indikatoren Informationen angegeben wurden.

Strategie und Analyse

G4-1 Erklärung des höchsten Entscheidungsträgers

G4-2 Wichtigste Auswirkungen, Risken und Chancen der Geschäftstätigkeit

Organisationprofil

G4-3 Name der Organisation

G4-4 Wichtigste Marken, Produkte und Dienstleistungen

G4-8 Belieferte Märkte

G4-10 Beschäftigte nach Beschäftigungsverhältnissen, Geschlecht und Regionen

G4-11 Anteil der Beschäftigten mit Kollektivvereinbarungen

G4-16 Mitgliedschaften in Verbänden und in nationalen oder internationalen Interessenverbänden

Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) / Hafen Hamburg Marketing (HHM) / Unternehmensverband Hafen Hamburg e. V. (UVHH) / Logistik-Initiative Hamburg / Industrieverband Hamburg (IVH)

Ermittelte wesentliche Aspekte und Grenzen

Einbindung von Stakeholdern

G4-24 Einbezogene Stakeholder-Gruppen

Die HHLA steht in regelmäßigem Dialog mit ihren Stakeholdern, zu denen Kunden (z.B. Reedereien), Kunden von Kunden (z.B. Versender), Beschäftigte, Lieferanten, die Medien, potenzielle und bestehende Aktionäre, Verbände und Institutionen, wissenschaftliche Einrichtungen, politische Entscheidungsträger, Nachbarn der Terminals sowie die interessierte Öffentlichkeit zählen.

G4-25 Bestimmung und Auswahl der Stakeholder-Gruppen

G4-26 Ansätze für die Einbindung von Stakeholdern

Während zahlreicher Veranstaltungen und durch verschiedene Kommunikationskanäle findet eine fortlaufende Einbeziehung der unterschiedlichen Stakeholder statt, u. a. durch regelmäßige Besprechungen mit Nachbarn der Terminals zum Thema Lärm, durch Veranstaltungen über die geplante Entwicklung des Unternehmens mit Kunden und Aktionären oder durch Fachführungen über die HHLA-Terminals.

G4-27 Zentrale Anliegen der Stakeholder

Im Rahmen des Dialogs mit Nachbarn der Hafenterminals wurden lärmreduzierte Geräte angeschafft, es wurde eine Hotline geschaltet und es wurden lärmminimierte operative Prozesse eingeführt. Auf Anregung von Stakeholdern weisen wir z. B. die CO2-Emissionen je umgeschlagenen Container jährlich aus.

Berichtsprofil

G4-29 Veröffentlichung des letzten Berichts

G4-31 Ansprechpartner

G4-32 "In Übereinstimmung"-Option und gewählter Index

Unternehmensführung

G4-37 Konsultationsverfahren zwischen Stakeholdern und höchstem Kontrollorgan

G4-38 Zusammensetzung des höchsten Kontrollorgans und seiner Komitees

G4-43 Maßnahmen bzgl. der Nachhaltigkeitskenntnisse des höchsten Kontrollorgans

G4-45 Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Ermittlung und Verwaltung von Auswirkungen der Geschäftstätigkeit sowie von Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen

G4-46 Rolle des höchsten Kontrollorgans bzgl. Wirksamkeit des Risikomanagements

G4-47 Häufigkeit der Überprüfung von Auswirkungen der Geschäftstätigkeit sowie von Risiken und Chancen durch das höchste Kontrollorgan

Nachhaltigkeitsrisiken werden als integraler Bestandteil des Risiko- und Chancenmanagements der HHLA betrachtet.

G4-48 Höchstes Komitee zur Freigabe des Nachhaltigkeitsberichts

Die Verantwortung für die Nachhaltigkeit liegt beim Vorstandsvorsitzenden. Die organisatorische Verankerung der Nachhaltigkeit im Unternehmen erfolgt durch die Stabsstelle Nachhaltigkeit sowie einen Nachhaltigkeitsrat, bestehend aus Führungskräften des Konzerns mit externer Fachunterstützung.

G4-49 Mitteilungsverfahren kritischer Anliegen an das höchste Kontrollorgan

Im Rahmen der jährlichen Hauptversammlung haben Aktionäre der HHLA die Möglichkeit, kritische Anliegen an den Vorstand heranzutragen. Diese können im Vorfeld schriftlich gestellt oder vor Ort eingereicht werden. Im Sinne des Auskunftsrechts hat jeder Aktionär Anspruch auf wahrheitsgemäße Auskunft von unserem Vorstand. Im Jahr 2017 wurden rund 120 Anliegen eingereicht und beantwortet. Darüber hinaus steht die Abteilung Investor Relations ganzjährlich zur Verfügung, um Anliegen aufzunehmen, die für Investoren und/oder Privatanleger von besonderem Interesse sind. Diese Themen werden im Rahmen des vierteljährlichen IR-Reportings dem Vorstand übermittelt.

G4-50 Kritische Anliegen, die dem höchsten Kontrollorgan berichtet wurden

Im Rahmen der jährlichen Hauptversammlung haben Aktionäre der HHLA die Möglichkeit, kritische Anliegen an den Vorstand heranzutragen. Diese können im Vorfeld schriftlich gestellt oder vor Ort eingereicht werden. Im Sinne des Auskunftsrechts hat jeder Aktionär Anspruch auf wahrheitsgemäße Auskunft von unserem Vorstand. Im Jahr 2017 wurden rund 120 Anliegen eingereicht und beantwortet. Darüber hinaus steht die Abteilung Investor Relations ganzjährlich zur Verfügung, um Anliegen aufzunehmen, die für Investoren und/oder Privatanleger von besonderem Interesse sind. Diese Themen werden im Rahmen des vierteljährlichen IR-Reportings dem Vorstand übermittelt.

G4-51 Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und leitende Führungskräfte

G4-52 Prozess zur Festlegung der Vergütung

G4-53 Meinungsäußerungen der Stakeholder bzgl. der Vergütung

Im Rahmen der jährlichen Hauptversammlung haben Aktionäre der HHLA die Möglichkeit, kritische Anliegen an den Vorstand heranzutragen. Das derzeit geltende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands wurde von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 14. Juni 2012 gebilligt.

G4-54 Verhältnis der höchsten Jahresvergütung zur durchschnittlichen Mitarbeitervergütung

Keine Angabe der Verhältnisse.
Die Vergütungen und Leistungen aller Beschäftigten entsprechen mindestens dem rechtlich gültigen und zu garantierenden Minimum. Bei der Vergütung für aktive Vorstandsmitglieder werden die gesetzlichen Vorgaben des Aktiengesetzes (AktG) und die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) umgesetzt. Die Höhe der Vorstandsvergütung soll im nationalen Vergleich angemessen sein. Kriterien sind sowohl das durchschnittlich erwirtschaftete Ergebnis des Unternehmens als auch die Erreichung bestimmter Nachhaltigkeitskomponenten.
Die in G4-54 & G4-55 angeforderten Kennzahlen erachtet die HHLA nicht als aussagekräftig, um Vergütungsstrukturen hinsichtlich ihrer Fairness zu beurteilen.

G4-55 Prozentuale Steigerung der höchsten Jahresvergütung

Keine Angabe der Verhältnisse.
Die Vergütungen und Leistungen aller Beschäftigten entsprechen mindestens dem rechtlich gültigen und zu garantierenden Minimum. Bei der Vergütung für aktive Vorstandsmitglieder werden die gesetzlichen Vorgaben des Aktiengesetzes (AktG) und die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) umgesetzt. Die Höhe der Vorstandsvergütung soll im nationalen Vergleich angemessen sein. Kriterien sind sowohl das durchschnittlich erwirtschaftete Ergebnis des Unternehmens als auch die Erreichung bestimmter Nachhaltigkeitskomponenten.
Die in G4-54 & G4-55 angeforderten Kennzahlen erachtet die HHLA nicht als aussagekräftig, um Vergütungsstrukturen hinsichtlich ihrer Fairness zu beurteilen.

Ethik und Integrität

G4-57 Interne und externe Beratungsverfahren bzgl. ethischem und gesetzeskonformem Verhalten

G4-58 Verfahren zur Meldung von unethischem oder gesetzeswidrigem Verhalten

Für Fragen und Hinweise rund um das Thema Compliance wurde eine Compliance-Hotline eingerichtet. Dort können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zuverlässige Informationen über Gesetze, interne Richtlinien und Verhaltensgrundsätze abfragen, die für ihre tägliche Arbeit relevant sind, und ggf. Verstöße gegen die gesetzlichen und internen Vorschriften melden.