3. Konsolidierungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

3.1 Grundlagen der Erstellung des Abschlusses

Die Erstellung des verkürzten Konzernzwischenabschlusses für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2017 erfolgte in Übereinstimmung mit den Vorschriften des IAS 34 Zwischenberichterstattung.

Die Anforderungen der IFRS, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, wurden vollständig erfüllt.

Der verkürzte Konzernzwischenabschluss sollte im Zusammenhang mit dem testierten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 gelesen werden.

3.2 Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die bei der Erstellung des verkürzten Konzernzwischenabschlusses angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den bei der Erstellung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016 angewandten Methoden. Zum 1. Januar 2017 wendet die Gesellschaft keine neuen Vorschriften an.

Folgende neue Standards können für das Geschäftsjahr freiwillig angewendet werden. Die HHLA macht hiervon keinen Gebrauch:

  • IFRS 9 Finanzinstrumente
  • IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden

Der verpflichtende Erstanwendungszeitpunkt der vorgenannten Standards gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Der HHLA-Konzern erwartet nach derzeitigem Projektstand keine wesentlichen Auswirkungen aus der Erstanwendung des Standards IFRS 9. Für Erlöse aus Verträgen mit Kunden gemäß IFRS 15 werden nach derzeitigem Projektstand ebenfalls keine wesentlichen Änderungen gegenüber der bisherigen Bilanzierung erwartet.

3.3 Änderungen des Konsolidierungskreises

Zum 30. Juni 2017 gab es keine Änderungen im Konsolidierungskreis der HHLA.