3. Konsolidierungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

3.1 Grundlagen der Erstellung des Abschlusses

Die Erstellung des verkürzten Konzernzwischenabschlusses für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2019 erfolgte in Übereinstimmung mit den Vorschriften des IAS 34.

Die Anforderungen der IFRS, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, wurden vollständig erfüllt.

Der verkürzte Konzernzwischenabschluss sollte im Zusammenhang mit dem testierten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 gelesen werden.

3.2 Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die bei der Erstellung des verkürzten Konzernzwischenabschlusses angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den bei der Erstellung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 angewandten Methoden.

Zum 1. Januar 2019 wendet die Gesellschaft folgende neue Vorschriften an:

  • Amendments zu IAS 19 Planänderungen, -kürzungen oder -abgeltungen
  • Amendments zu IAS 28 Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures
  • IFRS 16 Leasingverträge
  • Amendments zu IFRS 9 Vorzeitige Rückzahlungsoption mit negativer Vorfälligkeitsentschädigung
  • IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich ertragsteuerlicher Behandlung
  • Improvements zu IFRS 2015 – 2017 Cycle

IFRS 16 ändert die Bilanzierungsvorschriften für Leasingnehmer wesentlich. Grundsätzlich sind ab dem Erstanwendungszeitpunkt alle Leasingverträge bilanziell als Nutzungsrecht zu erfassen.

Der HHLA-Konzern berücksichtigt im Zuge der Erstanwendung von IFRS 16 den modifiziert rückwirkenden Ansatz. Bei dieser Einführungsmethode sind die Vorjahresvergleichszahlen nicht anzupassen, Umstellungseffekte sind demzufolge grundsätzlich als Anpassung der Gewinnrücklagen zum 1. Januar 2019 darzustellen. Beim modifiziert rückwirkenden Ansatz wird für die Ermittlung der Leasingverbindlichkeit ein durchschnittlicher Grenzfremdkapitalzinssatz in Höhe von 2,5 % zum 1. Januar 2019 berücksichtigt. Im Inland liegen die Werte für den Grenzfremdkapitalzinssatz in einem Korridor von 0,4 % bis 2,2 %. Der Durchschnittswert für den Grenzfremdkapitalzinssatz im Inland beträgt aufgrund der Wesentlichkeit der längerfristigen Mietverträge 2,0 %. Im Ausland bewegen sich die Werte in einem Korridor von 2,1 % bis 12,7 %. Der Durchschnittswert für den Grenzfremdkapitalzinssatz im Ausland beträgt aufgrund des höheren Anteils von Ländern mit geringeren Finanzierungskosten 3,5 %.

Für eine Vielzahl der Verträge erfasst die HHLA (zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung) im Sachanlagevermögen Nutzungsrechte an Leasinggegenständen in Höhe der korrespondierenden Barwerte der Leasingverbindlichkeiten, so dass sich hieraus grundsätzlich keine Eigenkapitaleffekte zum Erstanwendungszeitpunkt ergeben. Aufgrund ihrer wesentlichen Bedeutung werden Nutzungsrechte für vorher als Operating Lease bilanzierte Mietverträge für Flächen im Hamburger Hafen mit dem Buchwert angesetzt, als ob IFRS 16 bereits seit dem Beginn des Leasingverhältnisses angewendet worden wäre. Hieraus ergeben sich wesentliche Umstellungseffekte zum 1. Januar 2019, die als Anpassung der Gewinnrücklagen dargestellt sind.

Die HHLA nimmt als Leasingnehmer die Möglichkeit in Anspruch, für kurzfristige Leasingverhältnisse, deren Laufzeit maximal zwölf Monate umfasst, sowie Leasingverhältnisse, bei denen der zugrundeliegende Vermögenswert von geringem Wert ist, keine Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten zu erfassen. Die Leasingzahlungen sind bei diesen Leasingverhältnissen stattdessen im Aufwand erfasst.

Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung der Buchwerte von IAS 17 auf IFRS 16:

Überleitung der Buchwerte von IAS 17 auf IFRS 16

in T€

 

Buchwerte zum 31. Dezember 2018

 

Umglie­derungen Finanzierungs-Leasing

 

Anpassungen durch IFRS 16 (modifiziert rückwirkend, Option a)

 

Anpassungen durch IFRS 16 (modifiziert rückwirkend, Option b)

 

Buchwerte nach IFRS 16 zum 1. Januar 2019

AKTIVA

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Option a): Die Vermögenswerte werden unter Verwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes zum Übergangszeitpunkt so bewertet, als ob IFRS 16 seit dem Beginn des Leasingverhältnisses angewendet worden wäre (IFRS 16.C8 (b) (i)).

Option b): Der Vermögenswert wird zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung zum gleichen Wert wie die Verbindlichkeit bewertet (IFRS 16.C8 (b) (ii)).

Sachanlagen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grundstücke/Bauten

 

453.200

 

- 91.285

 

 

 

 

 

361.915

Nutzungsrechte - Grundstücke/Bauten

 

0

 

91.285

 

341.384

 

161.021

 

593.690

Technische Anlagen und Maschinen

 

306.095

 

- 14.596

 

 

 

 

 

291.499

Nutzungsrechte - Technische Anlagen und Maschinen

 

0

 

14.596

 

 

 

208

 

14.804

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen

 

219.464

 

- 34.525

 

 

 

 

 

184.939

Nutzungsrechte - Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen

 

0

 

34.525

 

 

 

49.532

 

84.057

Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

 

81.504

 

 

 

 

 

- 9.267

 

72.237

Latente Steuern

 

82.126

 

 

 

28.356

 

 

 

110.482

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

PASSIVA

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eigenkapital

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erwirtschaftetes Eigenkapital des Mutterunternehmens

 

512.369

 

 

 

- 55.252

 

1.003

 

458.120

Nicht beherrschende Anteile

 

- 8.812

 

 

 

- 4.250

 

 

 

- 13.062

Sonstige langfristige Rückstellungen

 

110.138

 

 

 

 

 

- 5.920

 

104.218

Sonstige langfristige Rückstellungen aus Leasingverhältnissen

 

5.920

 

 

 

 

 

- 5.920

 

0

Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen

 

104.999

 

 

 

408.193

 

 

 

513.192

Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen
Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre

 

2.796

 

 

 

97.120

 

 

 

99.916

Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen
Restlaufzeit über 5 Jahre

 

102.203

 

 

 

311.073

 

 

 

413.276

Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten

 

429.886

 

 

 

 

 

187.170

 

617.056

Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen
Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre

 

10.839

 

 

 

 

 

56.414

 

67.253

Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen
Restlaufzeit über 5 Jahre

 

22.946

 

 

 

 

 

130.756

 

153.702

Sonstige kurzfristige Rückstellungen

 

28.045

 

 

 

- 1.371

 

- 371

 

26.303

Sonstige kurzfristige Rückstellungen aus Leasingverhältnissen

 

1.742

 

 

 

- 1.371

 

- 371

 

0

Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen

 

7.940

 

 

 

22.420

 

 

 

30.360

Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen

 

471

 

 

 

22.420

 

 

 

22.891

Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten

 

82.684

 

 

 

 

 

19.612

 

102.296

Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen

 

5.124

 

 

 

 

 

19.612

 

24.736

Die Überleitung der außerbilanziellen Leasingverpflichtungen zum 31. Dezember 2018 auf die bilanzierten Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019 stellt sich wie folgt dar:

Überleitung

in T€

 

 

Mindestleasingzahlungen aufgrund unkündbarer Operating-Leasingverhältnisse zum 31. Dezember 2018

 

1.015.936

Mindestleasingzahlungen der Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing zum 31. Dezember 2018

 

271.275

abzüglich Anwendungserleichterung für kurzfristige Leasingverhältnisse

 

- 8.214

abzüglich Anwendungserleichterung für Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte

 

- 209

abzüglich bedingte Mietzahlungen

 

- 112.997

abzüglich Sonstiges

 

- 34.535

Brutto-Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 zum 1. Januar 2019

 

1.131.256

abzüglich enthaltener Zinsanteil

 

- 349.482

Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 zum 1. Januar 2019

 

781.774

abzüglich Barwert der Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing nach IAS 17 zum 31. Dezember 2018

 

- 144.379

Zusätzliche Leasingverbindlichkeiten durch Erstanwendung von IFRS 16 zum 1. Januar 2019

 

637.395

Aus der Anwendung aller anderen Standards erfolgten keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Folgende neue Änderungen von Standards können für das Geschäftsjahr freiwillig angewendet werden. Die HHLA macht hiervon keinen Gebrauch:

  • Amendments zu IAS 1 und IAS 8 Definition von Wesentlichkeit
  • Amendments zu IFRS 3 Definition eines Geschäftsbetriebs
  • Amendments der Verweise auf das Rahmenkonzept in IFRS-Standards

3.3 Änderungen des Konsolidierungskreises

Die Gesellschaft TIP Žilina, s.r.o., Dunajská Streda/Slowakei wurde im ersten Quartal 2019 erstmals in den Konsolidierungskreis der HHLA aufgenommen. Diese Gesellschaft wurde im Jahr 2017 gegründet und hat im zweiten Quartal 2019 ihre operative Tätigkeit aufgenommen.

Mit Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung vom 20. Dezember 2018 erwarb die HHLA AG mit Übertragungsstichtag 1. Januar 2019 25,1 % der Anteile an der Spherie UG (haftungsbeschränkt), Hamburg. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb von Flugsystemen ausschließlich zur Erfassung von 360º-Sensordaten sowie alle Dienstleistungen in Kombination mit dem genannten Flugsystem zur Erfassung von 360º-Sensordaten. Die Gesellschaft wurde im ersten Quartal 2019 nach der Equity-Methode in den HHLA-Konzernabschluss einbezogen und ist dem Segment Logistik zugeordnet.

Im Berichtszeitraum erfolgten keine weiteren Änderungen im Konsolidierungskreis.