Vergütungsbericht

Vergütung des Vorstands

Die Festlegung der individuellen Vorstandsvergütung erfolgt durch das Aufsichtsratsplenum nach Vorbereitung durch den Personalausschuss. Das Plenum ist ferner zuständig für die regelmäßige Überprüfung und für Entscheidungen über die Anpassung des Vergütungssystems für den Vorstand, wobei auch insofern die Vorbereitung durch den Personalausschuss erfolgt. Dabei orientieren sich Personalausschuss und Aufsichtsrat im Einklang mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex neben den Aufgaben und Leistungen des jeweiligen Vorstandsmitglieds insbesondere an der Größe und der Tätigkeit der HHLA, ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Lage sowie an Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung bei vergleichbaren Unternehmen und dem Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft.

Das derzeit geltende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands wurde von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 14. Juni 2012 gebilligt. Danach setzt sich die Vergütung der Vorstandsmitglieder aus einer erfolgsunabhängigen Festvergütung, einer erfolgsabhängigen Tantieme, Pensionszusagen und Nebenleistungen zusammen.

Vergütungshöhe der Vorstände für 2015 nach unterschiedlichen Szenarien

Jährliche Vergütungshöhe der Vorstände nach unterschiedlichen Szenarien (Diagramm)Jährliche Vergütungshöhe der Vorstände nach unterschiedlichen Szenarien (Diagramm)

1   Pro umgeschlagenem und transportiertem Container
2   Zzgl. Nebenleistungen

Die Festvergütung wird in zwölf monatlichen Teilbeträgen ausgezahlt. Zum Festgehalt gehören auch Nebenleistungen in Form von Sachbezügen. Diese bestehen in einem Anspruch auf (auch private) Nutzung eines angemessenen Dienstwagens und der Übernahme von Versicherungsprämien. Diese Nebenleistungen sind als Vergütungsbestandteile von den Mitgliedern des Vorstands zu versteuern.

Die erfolgsabhängige Tantieme wird grundsätzlich auf der Basis einer dreijährigen Bemessungsgrundlage festgelegt. Grundlage der Berechnung sind neben dem durchschnittlichen Ergebnis der letzten drei Jahre vor Zinsen und Steuern () vor Zuführung zu den Pensionsrückstellungen, vermindert um außerordentliche Erträge aus Grundstücks- und Firmenveräußerungen, die durchschnittliche Gesamtkapitalrentabilität () sowie die Erreichung von Zielen in den Bereichen Umwelt (Reduzierung des CO2-Wertes pro umgeschlagenem und transportiertem Container) und Soziales (mit den Komponenten Aus- und Fortbildung, Gesundheit und Beschäftigung) in dem gleichen Betrachtungszeitraum. Dabei wurden für jede der Nachhaltigkeitskomponenten Zielkorridore festgelegt, deren Erreichen eine entsprechende Tantieme auslöst. Die Berechnungskomponente EBIT einerseits und die vorstehend beschriebenen Nachhaltigkeitskomponenten andererseits werden dabei etwa hälftig gewichtet. Die variable Vergütung ist auf maximal 150 % der Grundvergütung begrenzt. Sie wird nach Feststellung des Jahresabschlusses ausgezahlt.

Außerdem besteht für jedes Vorstandsmitglied eine Pensionszusage. Ruhegehälter werden an frühere Vorstandsmitglieder gezahlt, die entweder nach mindestens fünf oder acht Jahren Vorstandstätigkeit aus einem nicht in ihrer Person liegenden bzw. nicht zu vertretenden Grund, infolge von Dienstunfähigkeit oder infolge Alters ausscheiden. Das Ruhegehalt bestimmt sich nach einem prozentualen Anteil am ruhegehaltsfähigen Gehalt, das sich am Jahresgrundgehalt orientiert. Der prozentuale Anteil beträgt zwischen 35 und 50 %. Die Höhe orientiert sich an der jeweiligen Dienstzeit des Vorstandsmitglieds, wobei Anpassungen grundsätzlich nicht linear über die Vertragslaufzeit, sondern jeweils im Rahmen von Vertragsverlängerungen vorgenommen werden. Angerechnet werden einzelfallabhängig verschiedene Einkünfte wie zum Beispiel aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Arbeit und teilweise auch solche aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Versorgungsbezüge aus öffentlichen Mitteln.

Hinterbliebene Ehepartner von Vorstandsmitgliedern erhalten ein Witwengeld von 55 bis 60 % des Ruhegehalts und Kinder ein Waisengeld von 12 bis 20 % des Ruhegehalts. Sollte der Anspruch auf das Ruhegehalt ruhen oder nicht bestehen, so wird zeitlich begrenzt ein Übergangs- bzw. Überbrückungsgeld in Abhängigkeit von der Festvergütung gezahlt.

In den im Berichtszeitraum geltenden Dienstverträgen ist eine Abfindungsregelung enthalten, der zufolge Vorstandsmitglieder im Falle eines Verlusts des Vorstandsmandats aufgrund einer Änderung der Mehrheitsverhältnisse (Change of Control) und vergleichbarer Sachverhalte einen Anspruch auf Abgeltung ihrer vertraglichen Ansprüche als Einmalzahlung für die Restlaufzeit ihres Vertrags unter Berücksichtigung einer Abzinsung von 2 % p. a. haben. Die Pensionszusagen bleiben hiervon unberührt. Für den Fall sonstiger vorzeitiger Beendigung der Dienstverträge ohne wichtigen Grund ist die Zahlung einer Abfindung durch die Gesellschaft auf die Restlaufzeit des Dienstvertrags begrenzt.

Kredite oder vergleichbare Leistungen wurden den Vorstandsmitgliedern nicht gewährt. Insgesamt betrug die ausgezahlte Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2015 rund 2,93 Mio. € (im Vorjahr: 2,96 Mio. €). Frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen erhielten Gesamtbezüge in Höhe von 684.938 € (im Vorjahr: 695.281 €). Für die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen wurden insgesamt 11.398.460 € (im Vorjahr: 12.740.591 €) zurückgestellt.

Im Zuge der Verlängerung der Vorstandsmandate der Herren Dr. Behn und Dr. Lappin und der Verlängerung der entsprechenden Anstellungsverträge im Geschäftsjahr 2015 haben der Personalausschuss und der Aufsichtsrat mithilfe eines unabhängigen externen Beraters auch die Vergütung der Vorstandsmitglieder überprüft. Auf Basis der Empfehlungen des unabhängigen Experten hat der Aufsichtsrat beschlossen, die Festvergütung von 325.000 auf 350.000 € anzuheben. Gleichzeitig ist die variable Vergütung zukünftig auf 100 % der Festvergütung begrenzt (statt der bisherigen 150 %). Die Anpassungen treten jeweils mit der neuen Vertragslaufzeit beginnend ab dem 1. Mai 2016 in Kraft. Für Herrn Dr. Lappin wurde im Rahmen der Vertragsverlängerung außerdem – aufgrund seiner nunmehr 13-jährigen Dienstzeit und da insofern kein linearer Anstieg erfolgt – der prozentuale Anteil am ruhegehaltsfähigen Gehalt mit Wirkung ab Mai 2016 auf 50 % heraufgesetzt. Daraus resultiert neben dem Versorgungsaufwand für das Geschäftsjahr 2015 in Höhe von 160.044 € ein nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand (past service cost) in Höhe von 547.172 €, der ebenfalls im Berichtszeitraum zu erfassen war.

Schließlich wurden die beiden Anstellungsverträge im Zusammenhang mit der Verlängerung weiter an die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex angepasst. Damit entsprechen diese Verträge nunmehr vollständig den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Namentlich gilt für diese Verträge nunmehr ein sog. Abfindungs-Cap, wonach bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit (einschließlich einer Beendigung aufgrund eines Kontrollwechsels) nicht mehr als zwei Jahresvergütungen (einschließlich Nebenleistungen) und zudem nicht mehr als die Gesamtvergütung der Restlaufzeit zu zahlen ist. Die Anstellungsverträge der beiden anderen Vorstandsmitglieder enthalten derzeit noch keine entsprechende Begrenzung auf zwei Jahresvergütungen, da die Verträge für die Dauer der Bestellperiode abgeschlossen wurden und währenddessen nicht einseitig änderbar sind. Bei Vertragsverlängerungen oder Neuabschlüssen soll eine entsprechende Begrenzung aufgenommen werden.

Individuelle Vergütung des Vorstands

Die nachstehende Darstellung folgt den im Jahr 2013 neu eingeführten Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) nach Ziffer 4.2.5.

Individuelle Vergütung des Vorstands

 

 

Klaus-Dieter Peters, Vorstandsvorsitzender

 

 

Gewährte Zuwendungen (Ziel)2, 3

 

Zufluss (Auszahlung)

in €

 

2015

 

2015 Minimum

 

2015 Maximum

 

2014

 

2015

 

2014

Festvergütung

 

465.000

 

465.000

 

465.000

 

465.000

 

465.000

 

465.000

Nebenleistung

 

13.772

 

13.772

 

13.772

 

13.772

 

13.772

 

13.772

Summe

 

478.772

 

478.772

 

478.772

 

478.772

 

478.772

 

478.772

Einjährige variable Vergütung1

 

453.755

 

0

 

697.500

 

446.888

 

463.072

 

474.091

Sonstiges

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

Gesamtvergütung

 

932.527

 

478.772

 

1.176.272

 

925.660

 

941.844

 

952.863

Versorgungsaufwand4

 

357.978

 

357.978

 

357.978

 

296.879

 

357.978

 

296.879

Gesamtaufwand

 

1.290.505

 

836.750

 

1.534.250

 

1.222.539

 

1.299.822

 

1.249.742

 

 

Dr. Stefan Behn, Vorstandsmitglied

 

 

Gewährte Zuwendungen (Ziel)2, 3

 

Zufluss (Auszahlung)

in €

 

2015

 

2015 Minimum

 

2015 Maximum

 

2014

 

2015

 

2014

Festvergütung

 

325.000

 

325.000

 

325.000

 

325.000

 

325.000

 

325.000

Nebenleistung

 

13.007

 

13.007

 

13.007

 

12.496

 

13.007

 

12.496

Summe

 

338.007

 

338.007

 

338.007

 

337.496

 

338.007

 

337.496

Einjährige variable Vergütung1

 

317.283

 

0

 

487.500

 

312.481

 

323.843

 

331.544

Sonstiges

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

Gesamtvergütung

 

655.290

 

338.007

 

825.507

 

649.977

 

661.850

 

669.040

Versorgungsaufwand4

 

163.091

 

163.091

 

163.091

 

123.407

 

163.091

 

123.407

Gesamtaufwand

 

818.381

 

501.098

 

988.598

 

773.384

 

824.941

 

792.447

 

 

Heinz Brandt, Vorstandsmitglied

 

 

Gewährte Zuwendungen (Ziel)2, 3

 

Zufluss (Auszahlung)

in €

 

2015

 

2015 Minimum

 

2015 Maximum

 

2014

 

2015

 

2014

Festvergütung

 

325.000

 

325.000

 

325.000

 

325.000

 

325.000

 

325.000

Nebenleistung

 

12.812

 

12.812

 

12.812

 

12.812

 

12.812

 

12.812

Summe

 

337.812

 

337.812

 

337.812

 

337.812

 

337.812

 

337.812

Einjährige variable Vergütung1

 

317.283

 

0

 

487.500

 

312.481

 

323.843

 

331.544

Sonstiges

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

Gesamtvergütung

 

655.095

 

337.812

 

825.312

 

650.293

 

661.655

 

669.356

Versorgungsaufwand4

 

277.763

 

277.763

 

277.763

 

227.150

 

277.763

 

227.150

Gesamtaufwand

 

932.858

 

615.575

 

1.103.075

 

877.443

 

939.418

 

896.506

 

 

Dr. Roland Lappin, Vorstandsmitglied

 

 

Gewährte Zuwendungen (Ziel)2, 3

 

Zufluss (Auszahlung)

in €

 

2015

 

2015 Minimum

 

2015 Maximum

 

2014

 

2015

 

2014

1

Bestandteile der erfolgsabhängigen Tantieme (EBIT und Nachhaltigkeitskomponenten) auf Basis einer dreijährigen Bemessungsgrundlage

2

Bei der Nachhaltigkeitskomponente wurde jeweils eine Zielerreichung von 100 % zugrunde gelegt und beim EBIT (basierend auf den jeweils zu Jahresbeginn am Kapitalmarkt kommunizierten Prognosen) ein mittleres Wahrscheinlichkeitsszenario unterstellt (gemäß den erläuternden Ausführungen zur Mustertabelle 1 in der Anlage zum DCGK)

3

Der maximale Wert entspricht der aufgrund der oben genannten 150 %-Obergrenze maximal erreichbaren variablen Vergütung.

4

Dienstzeitaufwand nach IAS 19 Service-Cost-Komponente (gemäß den erläuternden Ausführungen zur Mustertabelle 1 in der Anlage zum DCGK)

5

Der Betrag für 2015 beinhaltet nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand (past service cost) in Höhe von 547.172 €, der auf die Anpassung der Versorgungszusage für Herrn Dr. Lappin mit Wirkung zum 1. Mai 2016 zurückzuführen ist.

Festvergütung

 

325.000

 

325.000

 

325.000

 

325.000

 

325.000

 

325.000

Nebenleistung

 

10.869

 

10.869

 

10.869

 

11.169

 

10.869

 

11.169

Summe

 

335.869

 

335.869

 

335.869

 

336.169

 

335.869

 

336.169

Einjährige variable Vergütung1

 

317.283

 

0

 

487.500

 

312.481

 

323.843

 

331.544

Sonstiges

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

Gesamtvergütung

 

653.152

 

335.869

 

823.369

 

648.650

 

659.712

 

667.713

Versorgungsaufwand4, 5

 

707.216

 

707.216

 

707.216

 

91.462

 

707.216

 

91.462

Gesamtaufwand

 

1.360.368

 

1.043.085

 

1.530.585

 

740.112

 

1.366.928

 

759.175

Vergütung des Aufsichtsrats

Gemäß § 16 der Satzung der HHLA erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Vergütung, die von der Hauptversammlung durch Beschluss festgelegt wird. Sie orientiert sich am Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder sowie an der wirtschaftlichen Lage und dem Erfolg des Unternehmens. Die derzeitige Vergütungsregelung wurde in der Hauptversammlung am 13. Juni 2013 beschlossen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste Vergütung von 13.500 € pro Geschäftsjahr. Der Vorsitzende erhält das Dreifache, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrags. Aufsichtsratsmitglieder, die einem Ausschuss angehören, erhalten zusätzlich 2.500 € pro Geschäftsjahr je Ausschuss, der Vorsitzende des Ausschusses 5.000 €, insgesamt jedoch höchstens 10.000 €. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten eine entsprechende zeitanteilige Vergütung. Des Weiteren erhalten Aufsichtsratsmitglieder für jede Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats oder eines seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld in Höhe von 250 €. Eine variable Vergütungskomponente ist nicht vorgesehen.

Kredite oder vergleichbare Leistungen wurden den Aufsichtsratsmitgliedern nicht gewährt. Abgesehen von den im Rahmen von Anstellungsverträgen der Arbeitnehmervertreter geschuldeten Vergütungen wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrats für weitere persönliche Leistungen keine Vergütungen gewährt. Insgesamt betrugen die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats 299.625 € (im Vorjahr: 274.500 €).

Individuelle Vergütung des Aufsichtsrats

 

 

Fix

 

Feste Vergütung für Ausschusstätigkeit

 

Sitzungsgelder

 

Gesamt

in €

 

2015

 

2014

 

2015

 

2014

 

2015

 

2014

 

2015

 

2014

Sämtliche Beträge ohne Mehrwertsteuer

1

Ab 11. Dezember 2015.

2

Bis 10. Dezember 2015.

Prof. Dr. Peer Witten

 

40.500

 

40.500

 

5.000

 

0

 

2.250

 

1.000

 

47.750

 

41.500

Wolfgang Abel

 

20.250

 

20.250

 

2.500

 

0

 

2.250

 

1.000

 

25.000

 

21.250

Torsten Ballhause

 

13.500

 

13.500

 

5.000

 

5.000

 

3.250

 

3.000

 

21.750

 

21.500

Petra Bödeker-Schoemann

 

13.500

 

13.500

 

7.500

 

7.500

 

2.000

 

2.500

 

23.000

 

23.500

Dr. Bernd Egert

 

13.500

 

13.500

 

2.500

 

0

 

2.000

 

750

 

18.000

 

14.250

Holger Heinzel

 

13.500

 

13.500

 

2.500

 

2.500

 

1.750

 

1.500

 

17.750

 

17.500

Dr. Norbert Kloppenburg

 

13.500

 

13.500

 

7.500

 

7.500

 

3.250

 

3.000

 

24.250

 

24.000

Frank Ladwig

 

13.500

 

13.500

 

5.000

 

2.500

 

3.000

 

2.000

 

21.500

 

18.000

Stephan Möller-Horns1

 

1.125

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

1.125

 

0

Arno Münster

 

13.500

 

13.500

 

10.000

 

7.500

 

4.750

 

3.500

 

28.250

 

24.500

Norbert Paulsen

 

13.500

 

13.500

 

5.000

 

5.000

 

2.250

 

2.500

 

20.750

 

21.000

Michael Pirschel2

 

13.500

 

13.500

 

7.500

 

7.500

 

3.500

 

3.000

 

24.500

 

24.000

Dr. Sibylle Roggencamp

 

13.500

 

13.500

 

10.000

 

7.500

 

2.500

 

2.500

 

26.000

 

23.500

Gesamt

 

196.875

 

195.750

 

70.000

 

52.500

 

32.750

 

26.250

 

299.625

 

274.500

EBIT

Ergebnis vor Zinsen und Steuern.

ROCE (Gesamtkapitalrentabilität)

EBIT / Ø Betriebsvermögen