9. Pensionsrückstellungen
Der Berechnung der Pensionsrückstellungen wurde zum 30. Juni 2017 ein Zinssatz in Höhe von 1,60 % zugrunde gelegt (31. Dezember 2016: 1,40 %; 30. Juni 2016: 1,00 %). Der Berechnung der Rückstellungen für Lebensarbeitszeit wurde zum 30. Juni 2017 ein Zinssatz in Höhe von 1,90 % zugrunde gelegt (31. Dezember 2016: 1,70 %; 30. Juni 2016: 1,00 %). Folgende Veränderungen der versicherungsmathematischen Gewinne oder Verluste ergeben sich, die sich erfolgsneutral im Eigenkapital niederschlagen:
in T€ |
2017 |
2016 |
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Kumulierte versicherungsmathematische Gewinne (+)/Verluste (-) am 1. Januar |
- 85.844 |
- 40.637 |
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Veränderungen im Geschäftsjahr aufgrund einer Zinssatzänderung |
14.200 |
- 73.471 |
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Kumulierte versicherungsmathematische Gewinne (+)/Verluste (-) am 30. Juni |
- 71.644 |
- 114.108 |