3. Konsolidierungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

3.1 Grundlagen der Erstellung des Abschlusses

Die Erstellung des verkürzten Konzernzwischenabschlusses für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2016 erfolgte in Übereinstimmung mit den Vorschriften des IAS 34 Zwischenberichterstattung.

Die Anforderungen der IFRS, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, wurden vollständig erfüllt.

Der verkürzte Konzernzwischenabschluss sollte im Zusammenhang mit dem testierten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015 gelesen werden.

3.2 Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die bei der Erstellung des verkürzten Konzernzwischenabschlusses angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den bei der Erstellung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015 angewandten Methoden. Zum 1. Januar 2016 wendet die Gesellschaft folgende neue Vorschriften an:

  • Amendments zu IFRS 11 Bilanzierung des Erwerbs von Anteilen an gemeinschaftlichen Tätigkeiten
  • Amendments zu IAS 1 Anhangangaben
  • Amendments zu IAS 16 und IAS 38 Klarstellung der zulässigen Abschreibungsmethoden
  • Amendments zu IAS 19 Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge
  • Improvements zu IFRS 2010–2012 Cycle
  • Improvements zu IFRS 2012–2014 Cycle

Aus der Anwendung der vorgenannten Vorschriften ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den verkürzten Konzernzwischenabschluss.

3.3 Änderungen des Konsolidierungskreises

Zum 31. März 2016 wurden die Gesellschaften METRANS Danubia Krems GmbH, Krems an der Donau/Österreich, und METRANS Railprofi Austria GmbH, Krems an der Donau/Österreich, erstmals vollkonsolidiert in den HHLA-Konzernabschluss einbezogen.

Zum 30. Juni 2016 wurden die Gesellschaften METRANS Adria D.O.O., Koper/Slowenien, METRANS Danubia Kft., Gyor/Ungarn, und METRANS ISTANBUL STI, Istanbul/Türkei, erstmals vollkonsolidiert und die DHU Gesellschaft Datenverarbeitung Hamburger Umschlagsbetriebe mbH, Hamburg, erstmals nach der Equity-Methode in den HHLA-Konzernabschluss einbezogen.

Die Auswirkungen aus den Erstkonsolidierungen auf den HHLA-Konzernabschluss wurden erfolgsneutral erfasst und waren nicht wesentlich.

Die Gesellschaft HHLA Intermodal Polska Sp. z o.o., Warschau/Polen, wurde im Juni 2016 auf die Gesellschaft POLZUG Intermodal Polska sp. z o.o., Warschau/Polen, verschmolzen. Die Verschmelzung hatte keine Auswirkung auf den HHLA-Konzernabschluss.