Hinweise zur Berichterstattung

Durch die erstmals verpflichtende Anwendung des Leasingstandards IFRS 16 zum 1. Januar 2019 kommt es für den HHLA-Konzern als Leasingnehmer zu wesentlichen Änderungen in der Bilanzierung. Durch die Neuregelungen des IFRS 16 erhöhte sich die Bilanzsumme zum 1. Januar 2019 um 571,2 Mio. €. Neben der durchzuführenden Aktivierung der Nutzungsrechte in Höhe von 542,8 Mio. € wurden sich aus der Erstanwendung ergebende latente Steueransprüche in Höhe von 28,4 Mio. € gebildet. Auf der Passivseite stehen dem die Anpassung der Gewinnrücklagen (Rückgang um 58,5 Mio. € durch Erfassung der kumulierten Auswirkungen aus der erstmaligen Anwendung des Standards) sowie im Wesentlichen der Ausweis der Leasingverbindlichkeiten (Anstieg um 637,4 Mio. €) gegenüber. Das Betriebsergebnis (EBIT) stieg im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der erforderlichen Änderung im Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung um rund 7,1 Mio. €. In der Kapitalflussrechnung fand eine Verschiebung zwischen dem Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit und dem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit statt. Während der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit anstieg, erhöhten sich die Kapitalabflüsse aus Finanzierungstätigkeit, da sich höhere zu berücksichtigende Tilgungen von Leasingverbindlichkeiten ergaben.

Eine Reduzierung des für die Ermittlung der Pensionsverpflichtungen relevanten Zinssatzes hat zu einer weiteren Erhöhung der Pensionsrückstellungen bei entsprechender Reduzierung des Eigenkapitals geführt. Darüber hinaus waren im Mitteilungszeitraum grundsätzlich weder im Umfeld der HHLA noch innerhalb des Konzerns besondere Ereignisse und Geschäfte mit wesentlicher Auswirkung auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage zu verzeichnen. Sowohl die für das erste Halbjahr 2019 vorliegenden wirtschaftlichen Indikatoren als auch die eingetretene wirtschaftliche Entwicklung der HHLA decken sich im Wesentlichen mit der im Geschäftsbericht 2018 erwarteten Entwicklung. Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage

Bei Umschlag- und Transportleistungen ist üblicherweise kein langfristiger Auftragsbestand gegeben, weshalb eine solche Berichtsgröße grundsätzlich keine Verwendung findet.