3. Konsolidierungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
3.1 Grundlagen der Erstellung des Abschlusses
Die Erstellung des verkürzten Konzernzwischenabschlusses für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2022 erfolgte in Übereinstimmung mit den Vorschriften des IAS 34 Zwischenberichterstattung.
Die Anforderungen der IFRS, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, wurden vollständig erfüllt.
Der verkürzte Konzernzwischenabschluss sollte im Zusammenhang mit dem testierten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 gelesen werden.
3.2 Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die bei der Erstellung des verkürzten Konzernzwischenabschlusses angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den bei der Erstellung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021 angewandten Methoden. Für die unterjährige Berechnung des Ertragsteueraufwandes wird grundsätzlich für die inländischen Gesellschaften der zurzeit gültige Steuersatz angewandt. Für bestimmte inländische Gesellschaften wird eine Steuerquote zur Berechnung des Ertragsteueraufwandes ermittelt. Dabei wird das unterjährige Ergebnis vor Steuern (EBT) dieser Gesellschaften auf das Kalenderjahr hochgerechnet und darauf wird der für Hamburg gültige Steuersatz von 32,28 % angewandt. Die effektive Steuerquote des Gesamtkonzerns für die Zwischenberichtsperiode bis 30. Juni 2022 beläuft sich auf 31,4 % (30. Juni 2021: 31,8 %).
Auf Basis der aktuellen Umsetzungsstände hat die HHLA für den Organisationsumbau im Segment Container eine Neueinschätzung der Restrukturierungsrückstellung zum 30. Juni 2022 vorgenommen. Aufgrund dieser Neueinschätzung hat sich die Rückstellung im Vergleich zu den ursprünglichen Annahmen zur Umsetzung um rd. 3 Mio. € reduziert. Darüber hinaus hat sich die Rückstellung aufgrund von Änderungen bei dem zu verwendenden Abzinsungssatz zum 30. Juni 2022 in Höhe von 2,0 bis 2,5 % (zum 31. Dezember 2021: in Höhe von 0,1 bis - 0,1 % p. a.) um weitere rd. 7 Mio. € reduziert.
Die Gesellschaft wendet zum 1. Januar 2022 folgende neue Vorschriften an:
- Amendments zu IFRS 3, IAS 16, IAS 37 und Annual Improvements 2018–2020
Aus der Anwendung der genannten neuen Vorschriften ergaben sich keine Auswirkungen auf den Konzernzwischenabschluss.
Folgende Änderungen von Standards können für das Geschäftsjahr freiwillig angewendet werden. Die HHLA macht hiervon keinen Gebrauch:
- IFRS 17 Versicherungsverträge inkl. Amendments zu IFRS 17
- Amendments zu IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderung von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler: Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen
- Amendments zu IAS 1 Darstellung des Abschlusses und IFRS Practice Statement 2: Angaben zu Rechnungslegungsmethoden
Wertminderung von Vermögenswerten
Zum Bewertungsstichtag 31. Dezember 2021 wurde für die zahlungsmittelgenerierende Einheit HHLA PLT Italy S.r.l., Triest/Italien (ZGE PLT), im Rahmen der jährlichen Überprüfung des Geschäfts- oder Firmenwertes ein erzielbarer Betrag ermittelt, der rund 3,1 Mio. € oberhalb des bewertungsrelevanten Buchwerts lag. Aufgrund der Nähe zum Buchwert hielt das Management zum Bewertungsstichtag 31. Dezember 2021 eine Veränderung von wesentlichen Annahmen, die zum Übersteigen des Buchwerts über den erzielbaren Betrag führen würde, für möglich. Eine Veränderung, die dabei zu einer Gleichheit von erzielbarem Betrag und Buchwert geführt hätte, wäre ein Anstieg des Diskontierungssatzes um 0,15 PP gewesen.
Zum Bewertungsstichtag 30. Juni 2022 war ein Anstieg des Diskontierungssatzes von 7,0 auf 8,0 % zu beobachten. Das Management hat diesen Anstieg daher zum Anlass genommen, für die ZGE PLT erneut einen Werthaltigkeitstest durchzuführen. Die Schätzung der Cashflows im Detailplanungszeitraum wurde auf Basis neuer Erkenntnisse aktualisiert. Bei einem unverändert gebliebenen Wachstumsfaktor von 1,0 % liegt der erzielbare Betrag zum 30. Juni 2022 noch rund 0,9 Mio. € oberhalb des bewertungsrelevanten Buchwerts. Aufgrund der Nähe des erzielbaren Betrages zum bewertungsrelevanten Buchwert würde bereits eine geringfügige Änderung der Bewertungsparameter zu einer Gleichheit des erzielbaren Betrages mit dem bewertungsrelevanten Buchwert führen.
Aufgrund des Russland-Ukraine-Kriegs hat das Management eine Werthaltigkeitsprüfung der Vermögenswerte der SC Container Terminal Odessa, Odessa/Ukraine, durchgeführt. Hierzu hat das Management, ausgehend von der ursprünglichen Planung, Szenarien erarbeitet. Die Szenarien gehen dabei von der Fortführung des Containerterminals aus. Eine Aufnahme des seeseitigen Containerumschlags wird für beide Szenarien für das Jahr 2022 nicht mehr angenommen. In den Folgejahren unterstellt ein Szenario eine mittelfristige Erholung und Angleichung an die ursprüngliche, vor dem Russland-Ukraine-Krieg geplante Mengenentwicklung. Im anderen Szenario wird eine Erholung im kurzfristigen Zeitraum unterstellt. Beide Szenarien beschreiben nach aktuellem Kenntnisstand den oberen und unteren Punkt möglicher Entwicklungen und wurden für die Werthaltigkeitsprüfung daher gleichwahrscheinlich angesetzt. Die gewichteten Cashflows wurden mit einem Zinssatz von 10,9 % diskontiert, es wurde ein Wachstumsfaktor von 1,0 % angesetzt. Auf Basis der Werthaltigkeitsprüfung liegt der erzielbare Betrag um rd. 8 Mio. € oberhalb des bewertungsrelevanten Buchwerts. Eine Erhöhung des Diskontierungssatzes um rd. 1,2 Prozentpunkte würde zu einer Gleichheit des erzielbaren Betrages mit dem bewertungsrelevanten Buchwert führen.
Für die ZGE Bionic wurde zum 30. Juni 2022 der erzielbare Betrag als beizulegender Zeitwert für die immateriellen Vermögenswerte und das Sachanlagevermögen ermittelt. Hieraus resultiert eine Wertminderung in Höhe von rd. 4 Mio. €.
Da keine Anhaltspunkte auf eine Wertminderung der anderen ZGEs vorlagen, hat der Vorstand die übrigen Wertminderungsberechnungen nicht aktualisiert.
3.3 Änderungen des Konsolidierungskreises
Zum 31. März 2022 erfolgte die Aufnahme der im Januar 2022 erworbenen Gesellschaften CL EUROPORT s.r.o. mit Sitz in Plzen/Tschechien und CL EUROPORT Sp. z o.o. mit Sitz in Malaszewicze/Polen in den Konsolidierungskreis der HHLA. Weitere Ausführungen zum Erwerb der Gesellschaften sind unter Textziffer 4 aufgeführt.
Ebenfalls zum 31. März beziehungsweise 30. Juni 2022 wurden die im Geschäftsjahr 2021 neu gegründeten Gesellschaften METRANS Szeged Kft. mit Sitz in Budapest/Ungarn mit einer Zuordnung zum Segment Intermodal sowie die HHLA Next GmbH mit Sitz in Hamburg und die omoqo GmbH mit Sitz in Hamburg, beide mit einer Zuordnung zum Segment Logistik, in den Konsolidierungskreis der HHLA aufgenommen.
Alle genannten Gesellschaften werden vollkonsolidiert.
Im Berichtszeitraum erfolgten keine weiteren Änderungen im Konsolidierungskreis.