9. Pensionsrückstellungen

Die Pensionsrückstellungen enthalten Pensionsverpflichtungen sowie Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeit.

Der Berechnung der Pensionsverpflichtungen wurde zum 30. Juni 2022 zum einen ein Abzinsungssatz in Höhe von 3,20 % zugrunde gelegt (31. Dezember 2021: 0,80 %; 30. Juni 2021: 0,60 %). Zum anderen wurde der Berechnung der Pensionsverpflichtungen aus dem HHLA-Kapitalplan zum 30. Juni 2022 ein Abzinsungssatz in Höhe von 3,30 % zugrunde gelegt (31. Dezember 2021: 1,00 %; 30. Juni 2021: 0,70 %).

Im Zuge des Wechsels des externen Gutachters wurde zum Berichtsstichtag eine veränderte Zinsstrukturkurve zu Grunde gelegt. Im Vergleich zur bisher angewandten Zinsstrukturkurve fallen die Zinssätze um 10 Basispunkte höher aus, was neben der allgemeinen Reduzierung der Pensionsverpflichtung durch die Erhöhung des Abzinsungssatzes zu einer weiteren Reduzierung der Pensionsverpflichtungen in Höhe von rd. 6 Mio. € geführt hat.

Folgende Veränderungen der versicherungsmathematischen Gewinne oder Verluste aus Pensionsrückstellungen schlagen sich erfolgsneutral im Eigenkapital nieder:

Entwicklung der versicherungsmathematischen Gewinne/Verluste aus Pensionsrückstellungen

in T€

 

2022

 

2021

Versicherungsmathematische Gewinne (+)/Verluste (-) am 1. Januar

 

- 89.316

 

- 136.958

Veränderungen im Geschäftsjahr durch erfahrungsbedingte Anpassungen und Änderungen finanzieller Annahmen

 

120.824

 

28.980

Versicherungsmathematische Gewinne (+)/Verluste (-) am 30. Juni

 

31.508

 

- 107.978