9. Pensionsrückstellungen

Die Pensionsrückstellungen enthalten Pensionsverpflichtungen sowie Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeit.

Der Berechnung der Pensionsverpflichtungen wurde zum 30. Juni 2021 zum einen ein Abzinsungssatz in Höhe von 0,60 % zugrunde gelegt (31. Dezember 2020: 0,20 %; 30. Juni 2020: 0,50 %). Zum anderen wurde der Berechnung der Pensionsverpflichtungen aus dem HHLA-Kapitalplan zum 30. Juni 2021 ein Abzinsungssatz in Höhe von 0,70 % zugrunde gelegt (31. Dezember 2020: 0,30 %; 30. Juni 2020: 0,70 %).

Folgende Veränderungen der versicherungsmathematischen Gewinne oder Verluste aus Pensionsrückstellungen schlagen sich erfolgsneutral im Eigenkapital nieder:

Entwicklung der versicherungsmathematischen Gewinne/Verluste aus Pensionsrückstellungen

in T€

 

2021

 

2020

Versicherungsmathematische Gewinne (+)/Verluste (-) am 1. Januar

 

- 136.958

 

- 114.479

Veränderungen im Geschäftsjahr durch erfahrungsbedingte Anpassungen und Änderungen finanzieller Annahmen

 

28.980

 

- 8.614

Versicherungsmathematische Gewinne (+)/Verluste (-) am 30. Juni

 

- 107.978

 

- 123.093