9. Pensionsrückstellungen
Die Pensionsrückstellungen enthalten Pensionsverpflichtungen sowie Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeit.
Der Berechnung der Pensionsverpflichtungen wurde zum 30. Juni 2021 zum einen ein Abzinsungssatz in Höhe von 0,60 % zugrunde gelegt (31. Dezember 2020: 0,20 %; 30. Juni 2020: 0,50 %). Zum anderen wurde der Berechnung der Pensionsverpflichtungen aus dem HHLA-Kapitalplan zum 30. Juni 2021 ein Abzinsungssatz in Höhe von 0,70 % zugrunde gelegt (31. Dezember 2020: 0,30 %; 30. Juni 2020: 0,70 %).
Folgende Veränderungen der versicherungsmathematischen Gewinne oder Verluste aus Pensionsrückstellungen schlagen sich erfolgsneutral im Eigenkapital nieder:
in T€ |
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2021 |
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2020 |
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Versicherungsmathematische Gewinne (+)/Verluste (-) am 1. Januar |
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- 136.958 |
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- 114.479 |
Veränderungen im Geschäftsjahr durch erfahrungsbedingte Anpassungen und Änderungen finanzieller Annahmen |
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28.980 |
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- 8.614 |
Versicherungsmathematische Gewinne (+)/Verluste (-) am 30. Juni |
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- 107.978 |
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- 123.093 |