6. Dividendenvorschlag
Auf der ordentlichen Hauptversammlung am 10. Juni 2021 wurde beschlossen, einen Teil des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020 durch die Zahlung einer Dividende auf Stammaktien in Höhe von 0,45 € pro A-Aktie und in Höhe von 2,10 € pro S-Aktie auszuschütten. Den A-Aktionären wurde dabei auf Basis eines Bezugsangebots an alle A-Aktionäre das Recht eingeräumt, ihre durch den Gewinnverwendungsbeschluss entstandenen Dividendenansprüche anteilig in Höhe von 0,32 € (anteiliger Dividendenanspruch) als Sacheinlage gegen Gewährung neuer A-Aktien aus einer Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital I (§ 3 Abs. 4 der Satzung) einzubringen (Aktiendividende). Der restliche Anteil der Dividende in Höhe von 0,13 € wurde – unabhängig von der Ausübung des Wahlrechts durch die A-Aktionäre – in bar geleistet. Den S-Aktionären wurde kein entsprechendes Wahlrecht eingeräumt.
Das Wahlrecht zugunsten der Aktiendividende wurde für insgesamt 53.445.828 A-Aktien ausgeübt. Unter Zugrundelegung von Bezugsverhältnis und Bezugspreis und den weiteren Regelungen zur Aktiendividende wurden insgesamt 814.723 neue A-Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von je 1,00 € ausgegeben, die aus dem Genehmigten Kapital I geschaffen wurden. Das Grundkapital der HHLA AG beträgt ab dem 5. Juli 2021 nun 75.219.438 Aktien, davon 72.514.938 A-Aktien und unverändert 2.704.500 S-Aktien. Die Barauszahlung der Dividende in Höhe von insgesamt 15.162 T€ erfolgt am 6. Juli 2021. A-Aktionäre, die die Aktiendividende gewählt haben, erhalten die neuen A-Aktien der Gesellschaft am 8. Juli 2021.
Der verbleibende, nicht ausgeschüttete Gewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.