8. Pensionsrückstellungen
Die Pensionsrückstellungen enthalten Pensionsverpflichtungen sowie Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeit.
Der Berechnung der Pensionsverpflichtungen wurde zum 30. Juni 2020 zum einen ein Abzinsungssatz in Höhe von 0,50 % zugrunde gelegt (31. Dezember 2019: 0,70 %; 30. Juni 2019: 0,70 %). Zum anderen wurde der Berechnung der Pensionsverpflichtungen aus dem HHLA-Kapitalplan zum 30. Juni 2020 ein Abzinsungssatz in Höhe von 0,70 % zugrunde gelegt (31. Dezember 2019: 0,80 %; 30. Juni 2019: 0,90 %).
Die versicherungsmathematische Annahme zum Entgelttrend änderte sich von 3,00 % zum 31. Dezember 2019 auf 2,00 % zum 30. Juni 2020.
Folgende Veränderungen der versicherungsmathematischen Gewinne oder Verluste aus Pensionsrückstellungen schlagen sich erfolgsneutral im Eigenkapital nieder:
in T€ |
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2020 |
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2019 |
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Versicherungsmathematische Gewinne (+)/Verluste (-) am 1. Januar |
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- 114.479 |
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- 68.783 |
Veränderungen im Geschäftsjahr durch Änderungen finanzieller Annahmen und aus erfahrungsbedingten Anpassungen |
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- 8.614 |
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- 51.040 |
Versicherungsmathematische Gewinne (+)/Verluste (-) am 30. Juni |
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- 123.093 |
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- 119.823 |