3. Konsolidierungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
3.1 Grundlagen der Erstellung des Abschlusses
Die Erstellung des verkürzten Konzernzwischenabschlusses für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2018 erfolgte in Übereinstimmung mit den Vorschriften des IAS 34 Zwischenberichterstattung.
Die Anforderungen der IFRS, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, wurden vollständig erfüllt.
Der verkürzte Konzernzwischenabschluss sollte im Zusammenhang mit dem testierten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 gelesen werden.
3.2 Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die bei der Erstellung des verkürzten Konzernzwischenabschlusses angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den bei der Erstellung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017 angewandten Methoden.
In der Berichtsperiode wurde für einige Anlagengüter in der Anlagengruppe Technische Anlagen und Maschinen eine Verlängerung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Diese Anpassung ist für die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Konzerns nicht wesentlich. Die im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 dargestellte Bandbreite der Nutzungsdauern hat weiterhin ihre Gültigkeit.
Zum 1. Januar 2018 wendet die Gesellschaft folgende neuen Vorschriften an:
- Amendments zu IFRS 2 Klassifizierung und Bewertung von anteilsbasierten Vergütungen
- IFRS 9 Finanzinstrumente
- IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden
- Amendments zu IFRS 15 Klarstellungen
- Improvements zu IFRS 2014 – 2016 Cycle IFRS 1 Erstmalige Anwendung und IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
- Amendments zu IAS 40 Übertragungen von als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
- IFRIC 22 Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen
IFRS 9 ändert die Bilanzierungsvorschriften für die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten, für Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten und für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Die HHLA hat im Einklang mit den Übergangsvorschriften des IFRS 9 auf die Anpassung der Vorjahreswerte verzichtet und die Übergangseffekte kumulativ zum 1. Januar 2018 in den Gewinnrücklagen erfasst.
Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung der finanziellen Vermögenswerte von IAS 39 auf IFRS 9:
in T€ |
||||||||
|
Buchwerte nach IAS 39 zum 31.12.2017 |
Umgliederungseffekte |
Bewertungseffekte |
Buchwerte nach IFRS 9 zum 01.01.2018 |
||||
Zu Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte |
|
|
|
|
||||
Finanzielle Vermögenswerte |
11.834 |
0 |
0 |
11.834 |
||||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
149.115 |
0 |
- 291 |
148.824 |
||||
Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen |
81.527 |
0 |
0 |
81.527 |
||||
Sonstige finanzielle Forderungen |
1.974 |
0 |
0 |
1.974 |
||||
Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und kurzfristige Einlagen |
201.514 |
0 |
0 |
201.514 |
||||
Summe |
445.964 |
0 |
- 291 |
445.673 |
||||
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte |
|
|
|
|
||||
Finanzielle Vermögenswerte (Wertpapiere) |
6.227 |
- 6.227 |
0 |
0 |
||||
Finanzielle Vermögenswerte |
3.518 |
- 3.518 |
0 |
0 |
||||
Sonstige finanzielle Forderungen |
677 |
- 677 |
0 |
0 |
||||
Summe |
10.422 |
- 10.422 |
0 |
0 |
||||
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte |
|
|
|
|
||||
Finanzielle Vermögenswerte (Wertpapiere) |
0 |
6.227 |
0 |
6.227 |
||||
Finanzielle Vermögenswerte |
0 |
2.901 |
302 |
3.203 |
||||
Summe |
0 |
9.128 |
302 |
9.430 |
||||
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte |
|
|
|
|
||||
Finanzielle Vermögenswerte |
0 |
617 |
0 |
617 |
||||
Sonstige finanzielle Forderungen |
0 |
677 |
0 |
677 |
||||
Summe |
0 |
1.294 |
0 |
1.294 |
in T€ |
||||
|
Erwirtschaftetes Eigenkapital des Mutterunternehmens |
Nicht beherrschende Anteile |
||
Eigenkapital nach IAS 39 zum 31. Dezember 2017 |
469.672 |
30.790 |
||
Erhöhung der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
- 273 |
- 18 |
||
Umgliederung von finanziellen Vermögenswerten aus „zur Veräußerung verfügbar“ in „erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet“ |
257 |
45 |
||
Latente Steuern auf Erstanwendungseffekte |
84 |
7 |
||
Eigenkapital nach IFRS 9 zum 1. Januar 2018 |
469.740 |
30.823 |
Die folgende Aufstellung zur Bilanz zeigt die Auswirkungen des geänderten Rechnungslegungsstandards IFRS 9 auf die Eröffnungsbilanzwerte sowie die Bewertungskategorien nach IAS 39 und nach IFRS 9:
in T€ |
||||||||||
|
Bewertungskategorien nach IAS 39 |
Bewertungskategorien nach IFRS 9 |
Buchwert nach IAS 39 zum 31.12.2017 |
Anpassungseffekte |
Buchwert nach IFRS 9 zum 01.01.2018 |
|||||
Finanzielle Vermögenswerte |
Zur Veräußerung verfügbar |
Beizulegender Zeitwert (erfolgsneutral) |
9.128 |
302 |
9.430 |
|||||
Finanzielle Vermögenswerte |
Zur Veräußerung verfügbar |
Beizulegender Zeitwert (erfolgswirksam) |
617 |
0 |
617 |
|||||
Finanzielle Vermögenswerte |
Kredite und Forderungen |
Zu Anschaffungskosten bewertet |
11.834 |
0 |
11.834 |
|||||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
Kredite und Forderungen |
Zu Anschaffungskosten bewertet |
149.115 |
- 291 |
148.824 |
|||||
Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen |
Kredite und Forderungen |
Zu Anschaffungskosten bewertet |
81.527 |
0 |
81.527 |
|||||
Sonstige finanzielle Forderungen |
Zur Veräußerung verfügbar |
Beizulegender Zeitwert (erfolgswirksam) |
677 |
0 |
677 |
|||||
Sonstige finanzielle Forderungen |
Kredite und Forderungen |
Zu Anschaffungskosten bewertet |
1.974 |
0 |
1.974 |
|||||
Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und kurzfristige Einlagen |
Kredite und Forderungen |
Zu Anschaffungskosten bewertet |
201.514 |
0 |
201.514 |
|||||
Latente Steuern (Aktiva) |
|
|
87.093 |
91 |
87.184 |
|||||
Eigenkapital |
|
|
602.359 |
102 |
602.461 |
|||||
- davon erwirtschaftetes Eigenkapital des Mutterunternehmens |
|
|
469.672 |
68 |
469.740 |
|||||
- davon nicht beherrschende Anteile |
|
|
30.790 |
34 |
30.823 |
Durch die Erstanwendung des IFRS 15 ergeben sich keine Auswirkungen auf die Eröffnungsbilanzwerte zum 1. Januar 2018. Vergleichszahlen der Vorjahresperiode wurden nicht angepasst. Mit der Erstanwendung werden im Vergleich zum Vorjahreszeitraum Erlöse aus kundenspezifischen Transportnebenleistungen mit den korrespondierenden Aufwendungen nicht mehr in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Dieses Vorgehen führte im ersten Halbjahr des Berichtsjahres zu einer Reduktion der Umsatzerlöse und der Materialaufwendungen in Höhe von 576 T€. Ohne die beschriebene Saldierung im Berichtsjahr würden die Umsatzerlöse 633.613 T€ (im Vorjahr: 622.832 T€) und die Materialaufwendungen 179.295 T€ (im Vorjahr: 184.607 T€) betragen. Darüber hinaus ergaben sich keine Unterschiede zwischen dem Umsatzausweis nach IFRS 15 und dem Ausweis nach IAS 18 und IAS 11. Die Auswirkungen auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Konzerns sind insgesamt als nicht wesentlich einzustufen.
Aus der Anwendung aller anderen Standards erfolgten keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Folgender neuer Standard kann für das Geschäftsjahr freiwillig angewendet werden. Die HHLA macht hiervon keinen Gebrauch:
- IFRS 16 Leasingverträge
Der verpflichtende Erstanwendungszeitpunkt des Standards IFRS 16 gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Der HHLA-Konzern hat sich beim Übergang zum neuen Standard für den modifiziert rückwirkenden Ansatz entschieden. Bei der Anwendung des modifiziert rückwirkenden Ansatzes sind die Vergleichszahlen der Vorjahresperioden nicht anzupassen. Umstellungseffekte zum 1. Januar 2019 sind demzufolge grundsätzlich als Anpassung der Gewinnrücklagen darzustellen. Beim modifiziert rückwirkenden Ansatz wird für die Ermittlung der Leasingverbindlichkeit ein Grenzfremdkapitalzinssatz zum 1. Januar 2019 berücksichtigt.
Für eine Vielzahl der Verträge wird die HHLA zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung die Nutzungsrechte an Leasinggegenständen in Höhe der korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten erfassen, so dass sich hieraus grundsätzlich keine Eigenkapitaleffekte zum Erstanwendungszeitpunkt ergeben. Aufgrund ihrer wesentlichen Bedeutung werden vorher als Operating-Lease bilanzierte Mietverträge für Flächen im Hamburger Hafen mit dem Buchwert angesetzt, als ob IFRS 16 bereits seit dem Beginn des Leasingverhältnisses angewendet worden wäre. Hieraus werden Umstellungseffekte zum 1. Januar 2019 erwartet und als Anpassung der Gewinnrücklagen dargestellt. Die HHLA hat ein konzernübergreifendes Projekt zur Implementierung des neuen Leasingstandards aufgesetzt. Die im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 getroffenen Aussagen über die Effekte aus der Erstanwendung des Standards gelten auch weiterhin.
3.3 Änderungen des Konsolidierungskreises
Zum 30. Juni 2018 wird die Transiidikeskuse AS erstmals in den Konzernabschluss der HHLA einbezogen. Angaben zum Erwerb von 100 % der Anteile an dem Terminalbetreiber Transiidikeskuse AS mit Sitz in Tallinn/Estland sind unter Textziffer 4 aufgeführt.
Mit Einreichung der Löschungsanmeldung beim Handelsregister am 25. Mai 2018 wurde die Gesellschaft HCC Hanseatic Cruise Centers GmbH i. L., Hamburg, zum 30. Juni 2018 entkonsolidiert und befindet sich somit zum Ende der Berichtsperiode nicht mehr im Konsolidierungskreis der HHLA.