3. Konsolidierungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

3.1 Grundlagen der Erstellung des Abschlusses

Die Erstellung des verkürzten Konzernzwischenabschlusses für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2018 erfolgte in Übereinstimmung mit den Vorschriften des IAS 34 Zwischenberichterstattung.

Die Anforderungen der IFRS, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, wurden vollständig erfüllt.

Der verkürzte Konzernzwischenabschluss sollte im Zusammenhang mit dem testierten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 gelesen werden.

3.2 Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die bei der Erstellung des verkürzten Konzernzwischenabschlusses angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den bei der Erstellung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017 angewandten Methoden.

In der Berichtsperiode wurde für einige Anlagengüter in der Anlagengruppe Technische Anlagen und Maschinen eine Verlängerung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Diese Anpassung ist für die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Konzerns nicht wesentlich. Die im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 dargestellte Bandbreite der Nutzungsdauern hat weiterhin ihre Gültigkeit.

Zum 1. Januar 2018 wendet die Gesellschaft folgende neuen Vorschriften an:

  • Amendments zu IFRS 2 Klassifizierung und Bewertung von anteilsbasierten Vergütungen
  • IFRS 9 Finanzinstrumente
  • IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden
  • Amendments zu IFRS 15 Klarstellungen
  • Improvements zu IFRS 2014 – 2016 Cycle IFRS 1 Erstmalige Anwendung und IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
  • Amendments zu IAS 40 Übertragungen von als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
  • IFRIC 22 Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen

IFRS 9 ändert die Bilanzierungsvorschriften für die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten, für Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten und für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Die HHLA hat im Einklang mit den Übergangsvorschriften des IFRS 9 auf die Anpassung der Vorjahreswerte verzichtet und die Übergangseffekte kumulativ zum 1. Januar 2018 in den Gewinnrücklagen erfasst.

Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung der finanziellen Vermögenswerte von IAS 39 auf IFRS 9:

Überleitung der Buchwerte von IAS 39 auf IFRS 9

in T€

 

 

Buchwerte nach IAS 39 zum 31.12.2017

 

Umgliede­rungs­effekte

 

Bewer­tungs­effekte

 

Buchwerte nach IFRS 9 zum 01.01.2018

Zu Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Vermögenswerte

 

11.834

 

0

 

0

 

11.834

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

 

149.115

 

0

 

- 291

 

148.824

Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen

 

81.527

 

0

 

0

 

81.527

Sonstige finanzielle Forderungen

 

1.974

 

0

 

0

 

1.974

Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und kurzfristige Einlagen

 

201.514

 

0

 

0

 

201.514

Summe

 

445.964

 

0

 

- 291

 

445.673

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Vermögenswerte (Wertpapiere)

 

6.227

 

- 6.227

 

0

 

0

Finanzielle Vermögenswerte

 

3.518

 

- 3.518

 

0

 

0

Sonstige finanzielle Forderungen

 

677

 

- 677

 

0

 

0

Summe

 

10.422

 

- 10.422

 

0

 

0

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Vermögenswerte (Wertpapiere)

 

0

 

6.227

 

0

 

6.227

Finanzielle Vermögenswerte

 

0

 

2.901

 

302

 

3.203

Summe

 

0

 

9.128

 

302

 

9.430

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Vermögenswerte

 

0

 

617

 

0

 

617

Sonstige finanzielle Forderungen

 

0

 

677

 

0

 

677

Summe

 

0

 

1.294

 

0

 

1.294

Erstanwendungseffekte durch IFRS 9 auf das Konzerneigenkapital

in T€

 

 

Erwirtschaftetes Eigenkapital des Mutterunternehmens

 

Nicht beherr­schende Anteile

Eigenkapital nach IAS 39 zum 31. Dezember 2017

 

469.672

 

30.790

Erhöhung der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

 

- 273

 

- 18

Umgliederung von finanziellen Vermögenswerten aus „zur Veräußerung verfügbar“ in „erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet“

 

257

 

45

Latente Steuern auf Erstanwendungseffekte

 

84

 

7

Eigenkapital nach IFRS 9 zum 1. Januar 2018

 

469.740

 

30.823

Die folgende Aufstellung zur Bilanz zeigt die Auswirkungen des geänderten Rechnungslegungsstandards IFRS 9 auf die Eröffnungsbilanzwerte sowie die Bewertungskategorien nach IAS 39 und nach IFRS 9:

Bewertungskategorien und Überleitung der Buchwerte von IAS 39 auf IFRS 9

in T€

 

 

Bewertungs­kategorien nach IAS 39

 

Bewertungs­kategorien nach IFRS 9

 

Buchwert nach IAS 39 zum 31.12.2017

 

Anpas­sungs­effekte

 

Buchwert nach IFRS 9 zum 01.01.2018

Finanzielle Vermögenswerte

 

Zur Veräuße­rung verfügbar

 

Beizulegender Zeitwert (erfolgsneutral)

 

9.128

 

302

 

9.430

Finanzielle Vermögenswerte

 

Zur Veräuße­rung verfügbar

 

Beizulegender Zeitwert (erfolgswirksam)

 

617

 

0

 

617

Finanzielle Vermögenswerte

 

Kredite und Forderungen

 

Zu Anschaffungs­kosten bewertet

 

11.834

 

0

 

11.834

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

 

Kredite und Forderungen

 

Zu Anschaffungs­kosten bewertet

 

149.115

 

- 291

 

148.824

Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen

 

Kredite und Forderungen

 

Zu Anschaffungs­kosten bewertet

 

81.527

 

0

 

81.527

Sonstige finanzielle Forderungen

 

Zur Veräuße­rung verfügbar

 

Beizulegender Zeitwert (erfolgswirksam)

 

677

 

0

 

677

Sonstige finanzielle Forderungen

 

Kredite und Forderungen

 

Zu Anschaffungs­kosten bewertet

 

1.974

 

0

 

1.974

Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und kurzfristige Einlagen

 

Kredite und Forderungen

 

Zu Anschaffungs­kosten bewertet

 

201.514

 

0

 

201.514

Latente Steuern (Aktiva)

 

 

 

 

 

87.093

 

91

 

87.184

Eigenkapital

 

 

 

 

 

602.359

 

102

 

602.461

- davon erwirtschaftetes Eigenkapital des Mutterunternehmens

 

 

 

 

 

469.672

 

68

 

469.740

- davon nicht beherrschende Anteile

 

 

 

 

 

30.790

 

34

 

30.823

Durch die Erstanwendung des IFRS 15 ergeben sich keine Auswirkungen auf die Eröffnungsbilanzwerte zum 1. Januar 2018. Vergleichszahlen der Vorjahresperiode wurden nicht angepasst. Mit der Erstanwendung werden im Vergleich zum Vorjahreszeitraum Erlöse aus kundenspezifischen Transportnebenleistungen mit den korrespondierenden Aufwendungen nicht mehr in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Dieses Vorgehen führte im ersten Halbjahr des Berichtsjahres zu einer Reduktion der Umsatzerlöse und der Materialaufwendungen in Höhe von 576 T€. Ohne die beschriebene Saldierung im Berichtsjahr würden die Umsatzerlöse 633.613 T€ (im Vorjahr: 622.832 T€) und die Materialaufwendungen 179.295 T€ (im Vorjahr: 184.607 T€) betragen. Darüber hinaus ergaben sich keine Unterschiede zwischen dem Umsatzausweis nach IFRS 15 und dem Ausweis nach IAS 18 und IAS 11. Die Auswirkungen auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Konzerns sind insgesamt als nicht wesentlich einzustufen.

Aus der Anwendung aller anderen Standards erfolgten keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Folgender neuer Standard kann für das Geschäftsjahr freiwillig angewendet werden. Die HHLA macht hiervon keinen Gebrauch:

  • IFRS 16 Leasingverträge

Der verpflichtende Erstanwendungszeitpunkt des Standards IFRS 16 gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Der HHLA-Konzern hat sich beim Übergang zum neuen Standard für den modifiziert rückwirkenden Ansatz entschieden. Bei der Anwendung des modifiziert rückwirkenden Ansatzes sind die Vergleichszahlen der Vorjahresperioden nicht anzupassen. Umstellungseffekte zum 1. Januar 2019 sind demzufolge grundsätzlich als Anpassung der Gewinnrücklagen darzustellen. Beim modifiziert rückwirkenden Ansatz wird für die Ermittlung der Leasingverbindlichkeit ein Grenzfremdkapitalzinssatz zum 1. Januar 2019 berücksichtigt.

Für eine Vielzahl der Verträge wird die HHLA zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung die Nutzungsrechte an Leasinggegenständen in Höhe der korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten erfassen, so dass sich hieraus grundsätzlich keine Eigenkapitaleffekte zum Erstanwendungszeitpunkt ergeben. Aufgrund ihrer wesentlichen Bedeutung werden vorher als Operating-Lease bilanzierte Mietverträge für Flächen im Hamburger Hafen mit dem Buchwert angesetzt, als ob IFRS 16 bereits seit dem Beginn des Leasingverhältnisses angewendet worden wäre. Hieraus werden Umstellungseffekte zum 1. Januar 2019 erwartet und als Anpassung der Gewinnrücklagen dargestellt. Die HHLA hat ein konzernübergreifendes Projekt zur Implementierung des neuen Leasingstandards aufgesetzt. Die im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 getroffenen Aussagen über die Effekte aus der Erstanwendung des Standards gelten auch weiterhin.

3.3 Änderungen des Konsolidierungskreises

Zum 30. Juni 2018 wird die Transiidikeskuse AS erstmals in den Konzernabschluss der HHLA einbezogen. Angaben zum Erwerb von 100 % der Anteile an dem Terminalbetreiber Transiidikeskuse AS mit Sitz in Tallinn/Estland sind unter Textziffer 4 aufgeführt.

Mit Einreichung der Löschungsanmeldung beim Handelsregister am 25. Mai 2018 wurde die Gesellschaft HCC Hanseatic Cruise Centers GmbH i. L., Hamburg, zum 30. Juni 2018 entkonsolidiert und befindet sich somit zum Ende der Berichtsperiode nicht mehr im Konsolidierungskreis der HHLA.