9. Pensionsrückstellungen

Der Berechnung der Pensionsrückstellungen wurde zum 30. Juni 2018 ein Zinssatz in Höhe von 1,50 % zugrunde gelegt (31. Dezember 2017: 1,40 %; 30. Juni 2017: 1,60 %). Der Berechnung des neuen Altersversorgungswerks (HHLA-Kapitalplan) wurde zum 30. Juni 2018 ein Zinssatz in Höhe von 1,70 % zugrunde gelegt (vormals: Rückstellungen für Lebensarbeitszeit zum 31. Dezember 2017: 1,70 %; zum 30. Juni 2017: 1,90 %). Folgende Veränderungen der versicherungsmathematischen Gewinne oder Verluste ergeben sich, die sich erfolgsneutral im Eigenkapital niederschlagen:

Entwicklung der versicherungsmathematischen Gewinne/Verluste

in T€

 

2018

 

2017

Kumulierte versicherungsmathematische Gewinne (+)/Verluste (-) am 1. Januar

 

- 80.303

 

- 85.844

Veränderungen im Geschäftsjahr aufgrund einer Zinssatzänderung

 

1.899

 

14.200

Kumulierte versicherungsmathematische Gewinne (+)/Verluste (-) am 30. Juni

 

- 78.404

 

- 71.644

Die Pensionsrückstellungen enthalten zum 31. Dezember 2017 sowohl Pensionsverpflichtungen als auch Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeit. Im Zuge der Harmonisierung der bestehenden Altersversorgungssysteme wurden zum 1. Januar 2018 die Rückstellungen für Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeit in die Rückstellungen für den HHLA-Kapitalplan überführt.

Das zum 31. Dezember 2017 bestehende Planvermögen (Fondsanteile) der Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeit in Höhe von 13.290 T€ stellt nach Überführung in das neue Versorgungswerk kein Planvermögen mehr dar und wird zum 30. Juni 2018 als kurzfristige sonstige finanzielle Forderung ausgewiesen.

Die im Vorjahr gebildeten sonstigen Rückstellungen für die Veränderung der bestehenden Altersversorgungssysteme in Höhe von 9.145 T€ wurden mit einem Betrag in Höhe von 3.906 T€ in die Rückstellungen für den HHLA-Kapitalplan umgegliedert. Der übersteigende Betrag in Höhe von 5.239 T€ stellt tarifvertraglich zu leistende kurzfristige Ausgleichsverpflichtungen dar.

Im Zuge der Harmonisierung sind auch die auf den aktiven Mitarbeiterbestand entfallenden Pensionsverpflichtungen aus Hafenrente mit einem Betrag in Höhe von 18.013 T€ in die Rückstellungen für den HHLA-Kapitalplan überführt worden.

Die Rückstellungen für den HHLA-Kapitalplan gehört zur Kategorie der leistungsorientierten Pläne, die jedoch, im Gegensatz zur bisherigen Verfahrensweise bei den Lebensarbeitszeitverpflichtungen, nicht finanziertes Planvermögen darstellen. Sie sind damit, so wie die Pensionsverpflichtungen, ein rückstellungsfinanziertes Versorgungssystem.