3. Konsolidierungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
3.1 Grundlagen der Erstellung des Abschlusses
Die Erstellung des verkürzten Konzernzwischenabschlusses für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. September 2015 erfolgte in Übereinstimmung mit den Vorschriften des IAS 34 Zwischenberichterstattung.
Die Anforderungen der IFRS, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, wurden vollständig erfüllt.
Der verkürzte Konzernzwischenabschluss sollte im Zusammenhang mit dem testierten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 gelesen werden.
3.2 Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die bei der Erstellung des verkürzten Konzernzwischenabschlusses angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den bei der Erstellung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014 angewandten Methoden. Zum 1. Januar 2015 wendet die Gesellschaft folgende neue Vorschriften an:
- IFRIC 21 Abgaben
- IAS 19 Amendment Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge
- Improvements zu IFRS 2010–2012 Cycle
- Improvements zu IFRS 2011–2013 Cycle
Aus der Anwendung der vorgenannten Vorschriften ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den verkürzten Konzernzwischenabschluss.
3.3 Änderungen des Konsolidierungskreises
Zum 30. Juni 2015 wurde die Grundstücksgesellschaft METRANS Konténer Kft., Budapest/Ungarn (vormals: Loacker Konténer Kft.), erstmals in den HHLA-Konzernabschluss einbezogen. Weitere Informationen sind in der Textziffer 4 enthalten.