9. Pensionsrückstellungen
Der Berechnung der Pensionsrückstellungen wurde zum 30. September 2015 ein Zinssatz in Höhe von 2,00 % zugrunde gelegt (31. Dezember 2014: 1,75 %; 30. September 2014: 2,50 %). Folgende Veränderung der versicherungsmathematischen Gewinne oder Verluste ergibt sich, die sich erfolgsneutral im Eigenkapital niederschlägt:
Veränderung der versicherungsmathematischen Gewinne/Verluste
in T€ |
2015 |
2014 |
||
Kumulierte versicherungsmathematische Gewinne (+)/Verluste (-) am 01.01. |
- 65.731 |
12.737 |
||
Veränderungen im Geschäftsjahr aufgrund einer Zinssatzänderung |
13.737 |
- 44.130 |
||
Kumulierte versicherungsmathematische Gewinne (+)/Verluste (-) am 30.09. |
- 51.994 |
- 31.393 |
Eine Erhöhung des Zinssatzes um 0,25 % würde den Barwert der Pensionsverpflichtung um rund 13,5 Mio. € vermindern und damit zu weiteren versicherungsmathematischen Gewinnen führen.