7. Segmentberichterstattung

Die Segmentberichterstattung wird als Anlage des verkürzten Konzernanhangs dargestellt.

Die Segmentberichterstattung des HHLA-Konzerns erfolgt nach den Vorschriften des IFRS 8 Geschäftssegmente. Der IFRS 8 verlangt eine Berichterstattung auf Basis der internen Berichtsmeldung an den Vorstand zum Zwecke der Steuerung der Unternehmensaktivitäten.

Als Segmentergebnisgröße wird die international gebräuchliche Kennzahl EBIT (Earnings before Interest and Taxes) verwendet, die der Erfolgsmessung je Segment und damit der internen Steuerung dient. Für weitere Informationen verweisen wir auf den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze des internen Reportings stimmen mit den für den HHLA-Konzern angewandten und unter der Textziffer 6 „Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze“ im Konzernanhang zum 31. Dezember 2014 beschriebenen Grundsätzen überein.

Die Segmentinformationen werden auf Basis der internen Steuerung berichtet, die mit dem externen Reporting konform ist, und gliedern sich nach den Aktivitäten der Geschäftsfelder des HHLA-Konzerns. Diese sind entsprechend der Art der angebotenen Dienstleistungen eigenständig organisiert und geführt.

Der HHLA-Konzern ist unverändert in den vier Segmenten Container, Intermodal, Logistik und Immobilien tätig.

Zum 1. August 2015 wurden alle bisher in der Zwischenholding HHLA Container Terminals GmbH (Segment Container) angesiedelten Funktionen und Steuerungsaufgaben in die Hamburger Hafen und Logistik AG (Holding/Übrige) überführt. In diesem Zusammenhang wurden auch die für diese Tätigkeiten notwendigen Vermögenswerte abzüglich Schulden zu Buchwerten übertragen, gleichfalls wechselten die Mitarbeiter.

Der in der Segmentberichterstattung enthaltene Bereich „Holding/Übrige“ stellt kein eigenständiges Geschäftssegment im Sinne des IFRS-Standards dar, wurde aber aus Gründen der Vollständigkeit und Übersichtlichkeit den Geschäftssegmenten des Teilkonzerns Hafenlogistik zugeordnet.

In der Überleitung des Segmentvermögens zum Konzernvermögen sind neben konsolidierungspflichtigen Sachverhalten insbesondere Ansprüche aus laufenden und latenten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und kurzfristige Einlagen sowie finanzielle Vermögenswerte enthalten, die nicht dem Segmentvermögen zuzuordnen sind.

Die Überleitung der Segmentgröße EBIT auf das Konzernergebnis vor Steuern (EBT) enthält neben konsolidierungspflichtigen Sachverhalten zwischen den Segmenten sowie den Teilkonzernen den Anteil der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen, das Zinsergebnis sowie das sonstige Finanzergebnis.

Überleitung der Segmentgröße EBIT auf das Konzernergebnis vor Steuern (EBT)

in T€

 

1–9 | 2015

 

1–9 | 2014

Segmentergebnis (EBIT)

 

135.586

 

130.771

Eliminierung der Geschäftsbeziehungen zwischen den Segmenten und den Teilkonzernen

 

- 11.684

 

535

Konzernergebnis (EBIT)

 

123.902

 

131.306

Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen

 

3.250

 

3.931

Zinsergebnis

 

- 26.093

 

- 30.315

Sonstiges Finanzergebnis

 

944

 

404

Ergebnis vor Steuern (EBT)

 

102.003

 

105.326