3. Konsolidierungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
3.1 Grundlagen der Erstellung des Abschlusses
Die Erstellung des verkürzten Konzernzwischenabschlusses für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2023 erfolgte in Übereinstimmung mit den Vorschriften des IAS 34 Zwischenberichterstattung.
Die Anforderungen der IFRS, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, wurden vollständig erfüllt.
Der verkürzte Konzernzwischenabschluss sollte im Zusammenhang mit dem testierten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 gelesen werden.
3.2 Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die bei der Erstellung des verkürzten Konzernzwischenabschlusses angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den bei der Erstellung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022 angewandten Methoden. Für die unterjährige Berechnung des Ertragsteueraufwandes wird grundsätzlich für die inländischen Gesellschaften der zurzeit gültige Steuersatz angewandt. Für bestimmte inländische Gesellschaften wird eine Steuerquote zur Berechnung des Ertragsteueraufwandes ermittelt. Dabei wird das unterjährige Ergebnis vor Steuern (EBT) dieser Gesellschaften auf das Kalenderjahr hochgerechnet und darauf wird der für Hamburg gültige Steuersatz von 32,28 % angewandt. Die effektive Steuerquote des Gesamtkonzerns für die Zwischenberichtsperiode bis 30. Juni 2023 beläuft sich auf 39,1 % (30. Juni 2022: 31,4 %).
Zum 30. Juni 2023 sind in den kurzfristigen Vermögenswerten 7.837 T€ (31. Dezember 2022: 0 T€) als zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und damit im direkten Zusammenhang stehende Schulden als kurzfristige Schulden in Höhe von 7.861 T€ (31. Dezember 2022: 0 T€) aufgrund des noch nicht rechtswirksamen geschlossenen Kaufvertrages ausgewiesen. Der Vollzug erfolgt voraussichtlich im dritten Quartal 2023 und somit innerhalb der nächsten zwölf Monate. Die Ausweisänderung stand in Zusammenhang mit der angestrebten Transaktion bezüglich einer im vollständigen Eigentum einer Tochtergesellschaft des Bereichs „Holding/Übrige“ stehenden Liegenschaft in Hamburg Altenwerder und umfasst Gewerbeimmobilien, die auf fremden Grund errichtet wurden, sowie die dazugehörenden Verbindlichkeiten. Diese wurden jeweils mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Umsetzungsstände für den Organisationsumbau im Segment Container hat die HHLA die Restrukturierungsrückstellung zum 30. Juni 2023 neu bewertet. Aufgrund dieser Neubewertung hat sich die Rückstellung im Vergleich zum 31. Dezember 2022 um rund 10,9 Mio. € reduziert.
Die HHLA wendet zum 1. Januar 2023 folgende neue Vorschriften an:
- IFRS 17 Versicherungsverträge inkl. Amendments zu IFRS 17
- Amendments zu IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderung von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler: Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen
- Amendments zu IAS 1 Darstellung des Abschlusses und IFRS Practice Statement 2: Angaben zu Rechnungslegungsmethoden
- Amendments zu IAS 12 Ertragsteuern: Deferred Tax related to Assets and Liabilities arising from a Single Transaction (Änderungen an IAS 12)
- Amendments zu IFRS 17 Versicherungsverträge: Erstanwendung von IFRS 17 und IFRS 9 – Vergleichsinformationen
Aus der Anwendung der genannten neuen Vorschriften ergaben sich keine Auswirkungen auf den Konzernzwischenabschluss.
Wertminderung von Vermögenswerten
Zum Bewertungsstichtag 31. Dezember 2022 wurde für die zahlungsmittelgenerierende Einheit HHLA PLT Italy S.r.l., Triest/Italien (ZGE PLT), im Rahmen der jährlichen Überprüfung des Geschäfts- oder Firmenwertes ein erzielbarer Betrag ermittelt, der rund 9,1 Mio. € oberhalb des bewertungsrelevanten Buchwerts lag. Aufgrund der Nähe zum Buchwert hielt das Management zum Bewertungsstichtag 31. Dezember 2022 eine Veränderung von wesentlichen Annahmen, die zum Übersteigen des Buchwerts über den erzielbaren Betrag führen würde, für möglich.
Die Nähe des erzielbaren Betrages zum Buchwert hat das Management zum Anlass genommen, für die ZGE PLT zum Bewertungsstichtag 30. Juni 2023 erneut einen Werthaltigkeitstest durchzuführen. Die Schätzung der Cashflows im Detailplanungszeitraum wurde auf Basis neuer Erkenntnisse aktualisiert. Bei einem Diskontierungszinssatz von 8,5 % und einem unverändert gebliebenen Wachstumsfaktor von 1,0 % liegt der erzielbare Betrag zum 30. Juni 2023 rund 7,7 Mio. € oberhalb des bewertungsrelevanten Buchwerts. Das Management hält deshalb eine Veränderung von wesentlichen Annahmen, die zum Übersteigen des Buchwerts über den erzielbaren Betrag führen würde, weiterhin für möglich.
Die folgende Übersicht zeigt die notwendige Änderung der jeweiligen wesentlichen Bewertungsparameter, die zu einer Gleichheit von erzielbarem Betrag und Buchwert führen würde:
in %/ |
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Notwendige Änderung |
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Abzinsungssatz |
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+ 0,35 PP |
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Wachstumsfaktor |
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- 0,80 PP |
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EBIT1 |
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- 5,0 % |
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Aufgrund des anhaltenden Russland-Ukraine-Kriegs hat das Management erneut eine Werthaltigkeitsprüfung der Vermögenswerte der SC Container Terminal Odessa, Odessa/Ukraine, durchgeführt. Hierzu hat das Management aktualisierte Szenarien erarbeitet. Die Szenarien gehen dabei weiterhin von der Fortführung des Containerterminals aus. Eine Aufnahme des seeseitigen Containerumschlags wird für beide Szenarien für das Jahr 2023 nicht mehr angenommen. In den Folgejahren unterstellt ein Szenario eine mittelfristige Erholung und Angleichung an die ursprüngliche, vor dem Russland-Ukraine-Krieg geplante Mengenentwicklung. Im anderen Szenario wird eine Erholung im kurzfristigen Zeitraum unterstellt. Beide Szenarien beschreiben nach aktuellem Kenntnisstand den oberen und unteren Punkt möglicher Entwicklungen und wurden für die Werthaltigkeitsprüfung daher gleichwahrscheinlich angesetzt. Die gewichteten Cashflows wurden mit einem Zinssatz von 13,6 % diskontiert, es wurde ein Wachstumsfaktor von 1,0 % angesetzt. Unter Verwendung der beschriebenen Annahmen ergibt sich kein Wertberichtigungsbedarf und der erzielbare Betrag liegt ausreichend oberhalb des bewertungsrelevanten Buchwerts.
Wesentliche Risiken (Enteignung, Zerstörung, Vertragsbruch) werden weiterhin durch Bundesgarantien zu einem erheblichen Teil abgesichert. Die Absicherung konnte auf mittlerweile zusätzlich gewährte Gesellschafterdarlehen erweitert werden.
Bei anderen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten liegen keine Anhaltspunkte auf eine Wertminderung von Vermögenswerten vor, so dass der Vorstand die jeweiligen Wertminderungsberechnungen nicht aktualisiert hat.
3.3 Änderungen des Konsolidierungskreises
Zum 31. März 2023 erfolgte die Aufnahme der im Januar 2023 erworbenen Gesellschaft Survey Compass GmbH, Treben, mit der Zuordnung zum Segment Logistik sowie der im März 2023 erworbenen Adria Rail d.o.o., Rijeka/Kroatien, mit der Zuordnung zum Segment Intermodal in den Konsolidierungskreis der HHLA. Weitere Ausführungen zu den Erwerben der Gesellschaften sind unter Textziffer 4 aufgeführt.
Ebenfalls zum 31. März 2023 wurde die im Geschäftsjahr 2022 neu gegründete Gesellschaft METRANS Rail sp. z.o.o., Gadki/Polen, mit einer Zuordnung zum Segment Intermodal erstmals in den Konsolidierungskreis der HHLA aufgenommen.
Alle genannten Gesellschaften werden vollkonsolidiert.
Im Berichtszeitraum erfolgten keine weiteren Änderungen im Konsolidierungskreis.