Halbjahresfinanzbericht Januar – Juni 2023

9. Pensionsrückstellungen

Die Pensionsrückstellungen enthalten Pensionsverpflichtungen sowie Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeit.

Der Berechnung der Pensionsverpflichtungen wurde zum 30. Juni 2023 zum einen ein Abzinsungssatz in Höhe von 4,00 % zugrunde gelegt (31. Dezember 2022: 4,10 %; 30. Juni 2022: 3,20 %). Zum anderen wurde der Berechnung der Pensionsverpflichtungen aus dem HHLA-Kapitalplan zum 30. Juni 2023 ein Abzinsungssatz in Höhe von 4,00 % zugrunde gelegt (31. Dezember 2022: 4,20 %; 30. Juni 2022: 3,30 %).

Folgende Veränderungen der versicherungsmathematischen Gewinne oder Verluste aus Pensionsrückstellungen schlagen sich erfolgsneutral im Eigenkapital nieder:

Entwicklung der versicherungsmathematischen Gewinne/Verluste aus Pensionsrückstellungen

in T€

 

2023

 

2022

Versicherungsmathematische Gewinne (+)/Verluste (-) am 1. Januar

 

68.620

 

- 89.316

Veränderungen im Geschäftsjahr durch erfahrungsbedingte Anpassungen und Änderungen finanzieller Annahmen

 

2.038

 

120.824

Versicherungsmathematische Gewinne (+)/Verluste (-) am 30. Juni

 

70.658

 

31.508