9. Pensionsrückstellungen
Die Pensionsrückstellungen enthalten Pensionsverpflichtungen sowie Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeit.
Der Berechnung der Pensionsverpflichtungen wurde zum 30. Juni 2023 zum einen ein Abzinsungssatz in Höhe von 4,00 % zugrunde gelegt (31. Dezember 2022: 4,10 %; 30. Juni 2022: 3,20 %). Zum anderen wurde der Berechnung der Pensionsverpflichtungen aus dem HHLA-Kapitalplan zum 30. Juni 2023 ein Abzinsungssatz in Höhe von 4,00 % zugrunde gelegt (31. Dezember 2022: 4,20 %; 30. Juni 2022: 3,30 %).
Folgende Veränderungen der versicherungsmathematischen Gewinne oder Verluste aus Pensionsrückstellungen schlagen sich erfolgsneutral im Eigenkapital nieder:
in T€ |
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2023 |
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2022 |
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Versicherungsmathematische Gewinne (+)/Verluste (-) am 1. Januar |
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68.620 |
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- 89.316 |
Veränderungen im Geschäftsjahr durch erfahrungsbedingte Anpassungen und Änderungen finanzieller Annahmen |
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2.038 |
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120.824 |
Versicherungsmathematische Gewinne (+)/Verluste (-) am 30. Juni |
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70.658 |
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31.508 |