28. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
in T€ |
31.12.2017 |
31.12.2016 |
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149.115 |
160.440 |
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte sind unverzinslich und haben sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Im Vorjahr und im Berichtsjahr wurden keine Forderungen als Sicherheiten für Finanzverbindlichkeiten abgetreten. In geringem Umfang werden Sicherheiten für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gehalten (z. B. Mietbürgschaften).
Die Ausführungen zur Struktur und zu den Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen befinden sich unter Textziffer 47.