36. Pensionsrückstellungen

Pensionsverpflichtungen

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden für Verpflichtungen aus Anwartschaften und aus laufenden Leistungen an berechtigte aktive und ehemalige Mitarbeiter von inländischen Gesellschaften des HHLA-Konzerns sowie gegebenenfalls deren Hinterbliebene gebildet. Für die betriebliche Altersversorgung wird dabei grundsätzlich zwischen leistungs- und beitragsorientierten Versorgungsplänen unterschieden.