Wesentlichkeitsanalyse
Die HHLA ist inmitten einer Vielzahl von Interessengruppen mit vielfältigen verschiedenen Erwartungen und Anforderungen unternehmerisch tätig. Um diese Erwartungen und Anforderungen noch besser zu verstehen, führte die HHLA 2015 im Kontext nachhaltiger Unternehmensführung eine Wesentlichkeitsanalyse durch, in der potenziell relevante Nachhaltigkeitsthemen der internen und externen Stakeholder untersucht wurden. Der Prozess der Datenerhebung und Bewertung orientierte sich dabei an den Vorgaben der Global Reporting Initiative (GRI).
Prozess der Stakeholder-Umfrage
Zunächst wurden im Rahmen einer Sitzung des Nachhaltigkeitsrats die für die HHLA wesentlichen Stakeholder identifiziert. Ausgangspunkt hierfür waren interne Quellen, wie z. B. Aufstellungen der größten Kunden. Als wesentliche Stakeholder wurden Kunden (z. B. Reedereien), Kunden von Kunden (z. B. Versender), Beschäftigte, Geschäftspartner und Lieferanten, die Medien, potenzielle und bestehende Aktionäre, Verbände und Institutionen, wissenschaftliche Einrichtungen, politische Entscheidungsträger, Non-Governmental Organizations (NGOs) sowie Nachbarn der Terminals identifiziert.
Im zweiten Schritt wurde eine Bestandsaufnahme der sowohl für die externen als auch für die internen Stakeholder relevanten Themen erstellt. In die Erhebung flossen u. a. Ergebnisse aus der HHLA-Nachhaltigkeitsinitiative „Auf Kurs“ ein, in deren Rahmen bereits relevante Themen ermittelt und zentrale Handlungsfelder abgeleitet wurden. siehe Nachhaltigkeitsstrategie
Anschließend wurde anhand eines einheitlichen Fragebogens eine weltweite zweiwöchige Online-Befragung durchgeführt, an der externe Stakeholder aus allen Interessengruppen sowie Führungskräfte aus verschiedenen Funktionen des Unternehmens teilgenommen haben. Insgesamt bewerteten rund 100 Personen die für die HHLA potenziell relevanten Themen, insbesondere Kunden, Geschäftspartner und Lieferanten sowie Beschäftigte der HHLA. Alle Interessengruppen haben an der Befragung teilgenommen. Darüber hinaus hatten die Stakeholder die Möglichkeit, die Themen zu gewichten, zu ergänzen und zu kommentieren. Die Ergebnisse der Stakeholder-Befragung wurden im Rahmen einer Sitzung des Nachhaltigkeitsrats diskutiert und dem Vorstand vorgestellt.
Ergebnisse der Stakeholder-Umfrage
Die Wesentlichkeitsmatrix zeigt die Einordnung aller Nachhaltigkeitsthemen. In der Matrixdarstellung werden die Bewertungen der externen Stakeholder mit den Bewertungen der internen Stakeholder kombiniert. Das Ergebnis ist eine Priorisierung der Themen. Wesentliche Aspekte gelten dann als wesentlich, wenn sie aus Sicht der internen Stakeholder und/oder aus externer Stakeholder-Sicht von Bedeutung sind.
Als sehr wesentlich eingeschätzt wurden insbesondere die Gewährleistung eines hohen Datenschutzes, hohe Arbeitssicherheitsstandards, nachhaltiges Handeln, Compliance, Energieeffizienz, kontinuierliche Qualitätssteigerung, langfristige Ausrichtung der Geschäftsstrategie und die Etablierung eines Verhaltenskodex, der einen diskriminierungsfreien Umgang der Beschäftigten untereinander und mit konzernfremden Personen gewährleistet. CO2-Minderung, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei Lieferanten, Abfallvermeidung und umweltgerechte Entsorgung sowie Flächenschonung und aktiver Dialog zu Themen der Hafenwirtschaft bewerteten die Teilnehmer als wesentlich. Als zentrale Gründe für ein nachhaltiges Handeln der HHLA wurden mit deutlicher Mehrheit eine langfristig solide wirtschaftliche Entwicklung sowie Minderung der Umweltauswirkungen genannt. Der Großteil der Befragten fühlte sich insgesamt gut über die Nachhaltigkeitsthemen informiert.
Aufgrund der hohen Korrelation bei der Bewertung potenziell relevanter Themen von externen und internen Stakeholdern bestand bei der Themengewichtung im Vergleich zu früheren Berichten nur wenig Anpassungsbedarf. Auch die im Rahmen der HHLA-Nachhaltigkeitsinitiative definierten zentralen Handlungsfelder wurden von den Ergebnissen im Wesentlichen bestätigt: Keines der potenziell relevanten Themen wurde in der Befragung als unwesentlich bzw. weniger wesentlich eingestuft.
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Handlungsfelder |
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Bedeutung für die befragten Stakeholder |
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Wesentlich |
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Sehr wesentlich |
Allgemeines |
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Informationsqualität bzgl. Nachhaltigkeit |
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Relevanz von nachhaltigem Handeln |
Ökologie |
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Ökologische Transportketten |
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Relevanz ökologischer Transportketten |
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Flächenschonung |
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Flächenschonung |
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Naturschutz |
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Minimierung des Ressourcenverbrauchs |
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Abfallvermeidung und umweltgerechte Entsorgung |
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Einsatz nachhaltiger Materialien |
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Minimierung von Lärmemissionen |
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Minimierung von Lichtemissionen |
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Klimaschutz |
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Klimaschutz durch Reduzierung von CO2-Emission |
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Energieeffizienz |
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Soziales |
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Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderung |
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Förderung von gesundheitsbewusstem Verhalten durch die HHLA |
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Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei der HHLA |
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Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei Lieferanten |
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Personalentwicklung |
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Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie |
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Regelmäßige Aus- und Weiterbildungsangebote |
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Compliance |
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Verhaltenskodex für Beschäftigte (über gesetzliche Standards hinaus) |
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Diskriminierungsfreier Umgang |
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Datenschutz |
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Anwendung von Einkaufsbedingungen, die bei Lieferanten Entlohnungs- und Sozialstandards sicherstellen |
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Wettbewerbsrechtlich konformes Verhalten |
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Gesellschaftliche Verantwortung |
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Engagement als „guter Bürger“ für die Zivilgesellschaft |
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Aktiver Dialog zu Themen der Hafenwirtschaft |
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Wirtschaft |
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Wertschöpfung |
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Setzen technologischer Maßstäbe |
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Langfristige Ausrichtung der Geschäftsstrategie sowie solides wirtschaftliches Handeln |
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Integration extern Prozessbeteiligter in die Transportkette |
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Geschäftspartner |
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Kontinuierliche Verbesserung der Prozessqualität |
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Kontinuierliche Verbesserung der Servicequalität |
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Aktionäre |
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Umfassende und transparente Kommunikation über die Geschäftsentwicklung |
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Langfristige Steigerung des Unternehmenswerts |
Überleitung wesentlicher Themen nach HGB
Die in der HHLA-Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich oder sehr wesentlich erhobenen Sachverhalte wurden für die erstmalige Erstellung des nichtfinanziellen Berichts gemäß CSR-RUG auf den doppelten Wesentlichkeitsvorbehalt nach § 289c Abs. 3 HGB von einem Fachgremium auf Geschäftsrelevanz und Auswirkungsgrad hin geprüft und priorisiert. Dabei sind auch Sachverhalte, die im Rahmen der Stakeholder-Befragung als sehr wesentlich bewertet wurden, aufgrund mangelnder Geschäftsrelevanz im Sinne des CSR-RUG nicht berichtspflichtig. siehe Hinweise zum nichtfinanziellen Bericht/Bestimmung der Inhalte des nichtfinanziellen Berichts
In der maritimen Logistik versteht man darunter eine Anlage für den Umschlag von Gütern auf verschiedene Verkehrsträger.