Verträge, Vergütung und Zusatzleistungen

Tarifverträge

Für ca. 89,3 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland sind die Entgelt- und Arbeitsbedingungen in Tarifverträgen geregelt (im Vorjahr: 89,5 %).

Im Mai 2017 einigten sich die Tarifvertragsparteien – der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e. V. (ZDS) und die Gewerkschaft ver.di – auf tabellenwirksame Anhebungen ab 1. Juni 2017 um 2,7 % bei einer 12-monatigen Laufzeit für die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe. Zusätzlich wurde eine Erhöhung des Arbeitgeberanteils zur Altersvorsorge um 10 € pro Monat vereinbart. Abschlüsse ähnlicher Größenordnung wurden auch für weitere Entgelttarifverträge des HHLA-Konzerns geschlossen.

Beurteilungs- und Vergütungssysteme

Die Beurteilungssysteme in den deutschen Gesellschaften bestehen aus Bottom-up- und Top-down-Komponenten. Sie sind zum Teil durch Tarifverträge geregelt, enthalten variable Vergütungsbestandteile und sind mit Qualifizierungsverpflichtungen für das Unternehmen und die Beschäftigten verbunden.

Der – die Rendite auf das eingesetzte Kapital – ist auch eine wesentliche Bestimmungsgröße für die variablen Vergütungsbestandteile der Führungskräfte und außertariflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Ermittlung erfolgsabhängiger Vergütungskomponenten auf Leitungsebenen erfolgt auf mehrjähriger Basis. Dadurch wird der Fokus auf nachhaltige, langfristige Ziele zusätzlich verstärkt.

Flexible Arbeitszeitmodelle

Die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten, wird zunehmend von allen Beschäftigtengruppen und Hierarchieebenen in Deutschland in Anspruch genommen, um die individuelle Arbeitszeit an die unterschiedlichen Lebensphasen anzupassen. Teilzeit ist damit ein wesentliches Instrument zur Bindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an das Unternehmen. Die Anpassung der Arbeitszeit unterstützt die Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Pflege von nahen Angehörigen oder beim Ausüben von ehrenamtlichen Tätigkeiten. Im Jahr 2017 wurde von insgesamt 179 Beschäftigten die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung in Anspruch genommen, dies sind 9 Beschäftigte mehr als noch 2016 (im Vorjahr: 170). Die Teilzeitquote bei der HHLA in Deutschland erhöhte sich somit zum Jahresende 2017 auf 5,1 % (zum 31. Dezember 2016: 4,7 %). Der Anteil der Männer mit einer Teilzeitbeschäftigung ist auf 29,6 % gestiegen (im Vorjahr: 28,8 %). In der kaufmännisch geprägten Holding (ohne Auszubildende) betrug der Anteil an Teilzeitkräften 16,2 % (im Vorjahr: 15,4 %).

Entwicklung der Beschäftigtenzahl in Teilzeit

bei der HHLA in Deutschland zum 31.12.

Entwicklung der Beschäftigtenzahl in Teilzeit (Balkendiagramm)Entwicklung der Beschäftigtenzahl in Teilzeit (Balkendiagramm)

Teilzeitquote in %

Altersvorsorge

Nachdem die HHLA bereits in der Vergangenheit über verschiedene Modelle der Altersversorgung und Lebensarbeitszeitkonten den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit geboten hat, die eigene Lebensarbeitszeit aktiv zu gestalten, erfährt das System der Altersversorgung im Konzern eine grundlegende Weiterentwicklung. Zum Ende des Jahres 2017 wurden durch die Tarifvertragsparteien die Weichen für ein neues, auf die Zukunft ausgerichtetes System gestellt, welches den gestiegenen Ansprüchen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insbesondere im Hinblick auf Flexibilität bei der Inanspruchnahme und Transparenz noch gerechter wird. Die Einführung des neuen Systems erfolgt im Jahr 2018.

Weitere personalbezogene Angaben werden ausführlich im zusammengefassten Lagebericht unter dem Abschnitt „Personal“ erläutert. siehe auch Lagebericht/Personal

ROCE (Gesamtkapitalrentabilität vor Steuern)

EBIT / Ø Betriebsvermögen.