Bericht des Aufsichtsrats
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2017 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung sowie dem Deutschen Corporate Governance Kodex zugewiesenen Aufgaben pflichtgemäß wahrgenommen. Er hat die Geschäftsführung des Vorstands kontinuierlich überwacht, die strategische Weiterentwicklung des Unternehmens sowie wesentliche Einzelmaßnahmen beratend begleitet und sich von der Recht-, Ordnungs- und Zweckmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Auch die Organisation von Gesellschaft und Konzern, das errichtete Risikomanagement und die Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung hat der Aufsichtsrat fortwährend überwacht und sich von der jeweiligen Leistungsfähigkeit überzeugt.
Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand
Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für die HHLA und den Konzern eingebunden. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Entwicklungen, insbesondere die Lage der HHLA und des Konzerns, die Unternehmensplanung, grundsätzliche Fragen der Unternehmenspolitik und der Strategie, Investitionsvorhaben und die Personalsituation. Maßnahmen, die nach Gesetz, Satzung oder der Geschäftsanweisung des Vorstands der Zustimmung des Aufsichtsrats oder einem seiner Ausschüsse bedürfen, wurden jeweils rechtzeitig vorgelegt. Der Aufsichtsrat bzw. die entsprechenden Ausschüsse haben diesen Maßnahmen nach eigener Prüfung und ausführlicher Erörterung mit dem Vorstand jeweils zugestimmt. Der Aufsichtsratsvorsitzende stand auch zwischen den Sitzungen in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand und wurde über die Planung und Strategie, die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage, wesentliche Geschäftsvorfälle, die Risikolage und das Risikomanagement sowie die Compliance informiert.
Die Arbeit des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2017 vier ordentliche Sitzungen und zwei Sondersitzungen abgehalten.
Regelmäßige Gegenstände der ordentlichen Sitzungen sind die laufende Umsatz-, Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung sowie die aktuelle Geschäftslage der Gesellschaft, des Konzerns und der einzelnen Segmente, jeweils einschließlich der Risikolage, des Risikomanagements sowie der Compliance. Der Vorstand berichtete in den Sitzungen über die wirtschaftliche, finanzielle und strategische Situation der Gesellschaft und des Konzerns, die Strategie des Unternehmens im In- und Ausland sowie über wesentliche Entwicklungen und Ereignisse. Die weiteren Schwerpunkte der Sitzungen im Berichtszeitraum lassen sich wie folgt zusammenfassen:
In der Sondersitzung am 23. Februar 2017 hat sich der Aufsichtsrat – nach ausführlicher Vorbereitung durch den Personalausschuss – mit der Bestellung von Herrn Hansen als Nachfolger von Herrn Dr. Behn befasst und Herrn Hansen mit Wirkung ab dem 1. April 2017 für zunächst drei Jahre zum Mitglied des Vorstands bestellt.
Schwerpunkte der Bilanzsitzung am 24. März 2017 waren die Prüfung und Billigung des Jahresabschlusses der HHLA einschließlich der Sparteneinzelabschlüsse für die A- und S-Sparte, des Konzernabschlusses einschließlich der Teilkonzernabschlüsse, des zusammengefassten Lageberichts der HHLA und des Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats sowie der Berichte über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und zwischen der A- und der S-Sparte für das Geschäftsjahr 2016. Vertreter des Abschlussprüfers nahmen an der Sitzung teil, berichteten über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung und standen für Fragen zur Verfügung. Zudem hat sich der Aufsichtsrat in dieser Sitzung intensiv mit der Strategie der HHLA und den Rahmenbedingungen für die Geschäftstätigkeit im Container-Segment auseinandergesetzt. Weitere Themen der Sitzung waren die Zuständigkeiten innerhalb des Vorstands und die Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung 2017 einschließlich des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands, der Wahlvorschläge für die Neuwahlen zum Aufsichtsrat und der Empfehlung des Prüfungsausschusses für die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017.
In der zweiten regulären Sitzung am 16. Juni 2017 hat sich der Aufsichtsrat schwerpunktmäßig mit Maßnahmen zur Straffung der internen Organisation und der Restrukturierung der Polzug-Gruppe, insbesondere der Übernahme wesentlicher Aktivitäten der Polzug-Gruppe durch die Metrans-Gruppe, befasst und der Restrukturierung nach ausführlicher Erörterung zugestimmt.
Die zweite Sondersitzung am 21. Juni 2017 im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung diente der Konstituierung des neu zusammengesetzten Aufsichtsrats.
In der Sitzung am 29. September 2017 hat sich der Aufsichtsrat mit zwei Investitionsvorhaben – insbesondere dem Erwerb weiterer Lokomotiven durch die Metrans-Gruppe – befasst und diesen Vorhaben zugestimmt. Außerdem haben wir uns in dieser Sitzung mit den Neuerungen im Bereich der Corporate Governance, der Geschäftsberichtserstattung und der Abschlussprüfung befasst. Im Nachgang zu der Sitzung fand außerdem – anlässlich der Neuwahlen zum Aufsichtsrat – eine Schulung der Aufsichtsratsmitglieder zu verschiedenen rechtlichen Themen statt.
In unserer Sitzung am 18. Dezember 2017 haben wir uns schließlich ausführlich mit der Lage und der strategischen Ausrichtung der Gesellschaft und des Konzerns, dem Wirtschaftsplan 2018 und der Mittelfristplanung für die Jahre 2019 bis 2022, jeweils für den Konzern und die beiden Teilkonzerne Hafenlogistik und Immobilien, sowie den Ergebnissen der Risiko- und Chanceninventur auseinandergesetzt. Des Weiteren haben wir in dieser Sitzung einer Beteiligung an einem Accelerator im Bereich Logistik sowie der Übernahme einer Bürgschaft im Zusammenhang mit der Restrukturierung der Polzug-Gruppe zugestimmt. Außerdem haben wir uns ein weiteres Mal mit den Neuerungen im Bereich der Geschäftsberichterstattung und der Abschlussprüfung befasst, insbesondere der mit §§ 289b ff. bzw. § 315b f. HGB eingeführten Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung. Zur Herstellung einer qualifizierten Prüfdichte haben wir – im Einklang mit gängiger Marktpraxis – beschlossen, den zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht für die HHLA und den Konzern einer externen Prüfung durch den Abschlussprüfer zu unterziehen, der aufgrund seiner Abschlussprüfungstätigkeit über die größte Sachnähe verfügt. Schließlich haben wir die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats an neue gesetzliche Regelungen und Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex angepasst und ein Kompetenz- bzw. Anforderungsprofil für den Aufsichtsrat und ein Diversitätskonzept für den Vorstand verabschiedet.
An den Sitzungen des Aufsichtsrats nehmen grundsätzlich jeweils alle Mitglieder des Aufsichtsrats und – soweit nicht Vorstandsangelegenheiten oder aufsichtsratsinterne Themen erörtert werden – die Mitglieder des Vorstands teil. Die Präsenz bei den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Berichtszeitraum lag bei durchschnittlich rund 89 %. Mit Ausnahme von Frau Petersen und Frau Schwiegershausen-Güth, die dem Aufsichtsrat beide erst seit den Neuwahlen im Juni 2017 angehören, hat kein Mitglied des Aufsichtsrats nur an der Hälfte oder weniger der Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, denen es angehört, teilgenommen. Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern sind im Berichtszeitraum nicht aufgetreten. Dem Aufsichtsrat gehören keine ehemaligen Vorstandsmitglieder der Gesellschaft an.
Die Arbeit der Ausschüsse
Der Aufsichtsrat hat mit dem Finanzausschuss, dem Prüfungsausschuss, dem Immobilienausschuss, dem Personalausschuss, dem Nominierungsausschuss und dem Vermittlungsausschuss insgesamt sechs Ausschüsse eingerichtet. Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichten dem Aufsichtsrat in der jeweils nächsten Sitzung über die Ausschussarbeit. Bis auf den Nominierungsausschuss sind alle Ausschüsse paritätisch mit Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer besetzt. siehe auch Konzernanhang, Textziffer 49, Organe und Mandate
Der Finanzausschuss und der Prüfungsausschuss haben im Geschäftsjahr 2017 jeweils vier Sitzungen abgehalten, nämlich jeweils im März, Juni, September und im Dezember 2017.
Regelmäßige Gegenstände der Sitzungen des Finanzausschusses sind die Konzernergebnisentwicklung und die allgemeine Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Außerdem befasste sich der Finanzausschuss im Berichtszeitraum mit verschiedenen Investitionen, insbesondere dem Erwerb weiterer Lokomotiven durch die Metrans-Gruppe, der Beteiligung an zwei Accelerator-Programmen sowie der Übernahme zweier Bürgschaften durch die HHLA im Zusammenhang mit Ausbau- und Fördermaßnahmen bzw. der Restrukturierung der Polzug-Gruppe. Schwerpunkt der Dezember-Sitzung war schließlich die ausführliche Vorprüfung des Wirtschaftsplans 2018 und der Mittelfristplanung für die Jahre 2019 bis 2022.
Regelmäßige Gegenstände der Arbeit des Prüfungsausschuss sind vor allem die Überwachung der Rechnungslegung, des Rechnungslegungsprozesses sowie der Abschlussprüfung und ihrer Wirksamkeit sowie die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems und der Compliance einschließlich des Compliance-Management-Systems. Er überwacht ferner die Auswahl des Abschlussprüfers sowie dessen Qualifikation, Effizienz und Unabhängigkeit und die Zulässigkeit etwaiger vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachter Leistungen (sog. Nichtprüfungsleistungen); der Prüfungsausschuss hat hierzu einen Katalog nach Art und Umfang grundsätzlich gebilligter Nichtprüfungsleistungen verabschiedet. Zentrale Themen der einzelnen Sitzungen im Berichtszeitraum waren darüber hinaus die ausführliche Erörterung und Prüfung des Jahresabschlusses der HHLA, des Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2016 (März-Sitzung) sowie des Halbjahresfinanzberichts 2017 und dessen prüferische Durchsicht (August-Sitzung). In beiden Sitzungen berichteten Vertreter des Abschlussprüfers über die Ergebnisse der Prüfung bzw. der prüferischen Durchsicht und standen für Fragen zur Verfügung. Weitere Schwerpunkte der Tätigkeit im Berichtszeitraum waren die Quartalsmitteilungen für das erste und dritte Quartal, die Prüfungstätigkeit der internen Revision und die verschiedenen Neuerungen im Bereich der Geschäftsberichterstattung und der Abschlussprüfung. In seiner letzten Sitzung hat sich der Prüfungsausschuss insbesondere mit den Prüfungsschwerpunkten bei der Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2017, den Ergebnissen der Risiko- und Chanceninventur 2017, der Prüfungsplanung der Revision für das Jahr 2018, der Vorbereitung der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex und dem Jahresbericht des Compliance-Beauftragten befasst.
An den Sitzungen des Finanzausschusses und des Prüfungsausschusses nehmen außer den jeweiligen Ausschussmitgliedern regelmäßig die Vorstandsvorsitzende und der Finanzvorstand teil. An den Sitzungen des Prüfungsausschusses nimmt außerdem regelmäßig der Compliance-Beauftragte der HHLA teil, berichtet über seine Tätigkeit sowie aktuelle Entwicklungen und steht für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Weitere Teilnehmer, wie z.B. Vertreter des Abschlussprüfers oder der internen Revision, nehmen bei Bedarf an den Sitzungen teil. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses steht auch zwischen den Sitzungen in regelmäßigem Kontakt mit dem Abschlussprüfer und dem Finanzvorstand.
Der Immobilienausschuss hat im Berichtszeitraum zwei Sitzungen abgehalten. Schwerpunkte seiner Tätigkeit waren – jeweils in Bezug auf den Teilkonzern Immobilien (S-Sparte) – neben der allgemeinen Geschäftsentwicklung die Erörterung und Prüfung des Jahresabschlusses der HHLA einschließlich des Einzelabschlusses der S-Sparte, des Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und der Einzelabschlüsse der Immobiliengesellschaften für das Geschäftsjahr 2016 (März-Sitzung) sowie der Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2018 und die Mittelfristplanung für die Jahre 2019 bis 2022 und die Zustimmung zum Abschluss verschiedener Mietverträge (Dezember-Sitzung).
Der Nominierungsausschuss ist im Geschäftsjahr 2017 zwei Mal zusammengetreten, um die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats für die Wahl der Anteilseignervertreter im Rahmen der turnusgemäßen Neuwahlen zum Aufsichtsrat auf der ordentlichen Hauptversammlung am 21. Juni 2017 vorzubereiten. Bei der Suche und Auswahl geeignetere Kandidaten und Kandidatinnen hat der Aufsichtsrat neben den Anforderungen des Aktiengesetzes, des Deutschen Corporate Governance Kodex und der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats auch die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele berücksichtigt.
Der Personalausschuss hat im Geschäftsjahr 2017 insgesamt sieben Mal getagt. Schwerpunkt dieser Sitzungen war die Vorbereitung der Personalentscheidungen des Aufsichtsrats, namentlich die Auswahl eines Nachfolgers für Herrn Dr. Behn, der zum 31. März 2017 aus dem Vorstand ausgeschieden ist.
Für eine Sitzung des Vermittlungsausschusses bestand im Berichtszeitraum kein Anlass.
Corporate Governance
Die jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG) wurde in der Prüfungsausschusssitzung am 12. Dezember 2017 gemeinsam mit dem Vorstand vorbereitet und vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2017 verabschiedet. Die aktuelle Entsprechenserklärung und die Entsprechenserklärungen der Vorjahre sind für die Öffentlichkeit auf der Internetseite der HHLA unter www.hhla.de/corporategovernance dauerhaft zugänglich. Die aktuelle Entsprechenserklärung sowie weiterführende Informationen zur Corporate Governance finden sich zudem im Corporate-Governance-Abschnitt des Lageberichts. siehe auch Corporate Governance
Abschlussprüfung
Die Hauptversammlung vom 21. Juni 2017 hat – im Einklang mit dem Wahlvorschlag des Aufsichtsrats und der Empfehlung des Prüfungsausschusses – die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg (PwC), zum Abschlussprüfer des Jahres- und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für den Konzern für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2017 gewählt. Der Prüfungsausschuss hat daraufhin im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex – insbesondere den Vorgaben zur Unabhängigkeit des Abschlussprüfers – den Prüfungsauftrag verhandelt, die Prüfungsschwerpunkte vorgegeben und den Auftrag erteilt. Die Prüfung richtete sich erstmals nach den Vorgaben der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Rates und des Parlaments vom 16. April 2014), der geänderten Abschlussprüfungsrichtlinie (Richtlinie 2014/56/EU des Europäischen Rates und des Parlaments vom 16. April 2014) und den zugehörigen Durchführungsvorschriften.
Der Abschlussprüfer hat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss der HHLA für das Geschäftsjahr 2017 einschließlich der als Teil des Anhangs dargestellten Sparteneinzelabschlüsse für die A-Sparte (Teilkonzern Hafenlogistik) und die S-Sparte (Teilkonzern Immobilien) nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017 einschließlich der als Teil der Erläuterungen dargestellten Teilkonzernabschlüsse für die A- und die S-Sparte nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den gemäß § 315e HGB ergänzend anzuwenden Vorschriften, sowie den zusammengefassten Bericht über die Lage der HHLA und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2017 geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der Abschlussprüfer hat ferner den vom Vorstand der HHLA gemäß § 312 Aktiengesetz (AktG) aufgestellten Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2017 geprüft, über das Ergebnis der Prüfung schriftlich berichtet und den Bericht mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:
„Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass (1) die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, (2) bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war und (3) bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen.“
Der Abschlussprüfer hat außerdem den vom Vorstand gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung in analoger Anwendung des § 312 AktG erstellten Bericht über die Beziehungen zwischen der A-Sparte und der S-Sparte für das Geschäftsjahr 2017 geprüft, über das Ergebnis der Prüfung schriftlich berichtet und den Bericht mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:
„Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass (1) die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, (2) bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war.“
Schließlich hat der Abschlussprüfer auch den zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 289b ff. bzw. § 315b f. HGB einer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen, über das Ergebnis dieser Prüfung berichtet und einen uneingeschränkten Vermerk erteilt.
Die genannten Abschlüsse und Berichte sowie die entsprechenden Prüfberichte wurden jeweils unmittelbar nach ihrer Aufstellung und Prüfung allen Mitgliedern des Aufsichtsrats ausgehändigt, in den Sitzungen des Prüfungs- und des Immobilienausschusses am 19. März 2018 sowie in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 23. März 2018 jeweils vom Vorstand erläutert und sodann eingehend in den Ausschüssen bzw. im Plenum erörtert. Vertreter des Abschlussprüfers waren in den Sitzungen anwesend, berichteten über Umfang, Schwerpunkte und die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und standen für Fragen zur Verfügung. Die Vertreter des Abschlussprüfers gingen dabei insbesondere auch auf die im Bestätigungsvermerk beschriebenen besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) und die vorgenommenen Prüfungshandlungen sowie die Feststellungen zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess ein. Schließlich berichtete der Abschlussprüfer auch über Art und Umfang der sonstigen von ihm erbrachten Leistungen.
Der Prüfungs- und der Immobilienausschuss haben sich im Rahmen der Vorprüfung ausführlich mit dem Prüfungsverlauf, den Prüfungsberichten und den Ergebnissen und insbesondere den im Bestätigungsvermerk beschriebenen besonders wichtigen Prüfungssachverhalten (Key Audit Matters) befasst und dem Plenum nach Abschluss ihrer Prüfung die Billigung der Abschlüsse und Berichte empfohlen. Nach eingehender Auseinandersetzung mit den Prüfungsberichten und -ergebnissen des Abschlussprüfers und den Ergebnissen der Vorprüfung durch die Ausschüsse im Plenum und auf Basis unserer eigenen Prüfung haben wir den Ergebnissen der Abschlussprüfung zugestimmt. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung sind keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss inklusive der Sparteneinzelabschlüsse, den Konzernabschluss inklusive der Teilkonzernabschlüsse sowie den zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 zu erheben. Dementsprechend haben wir den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht in unserer Sitzung am 23. März 2018 gebilligt. Der Jahresabschluss der HHLA für das Geschäftsjahr 2017 ist damit festgestellt. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung sind zudem keine Einwendungen gegen die Erklärungen des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Beziehungen zwischen A- und S-Sparte zu erheben. Schließlich sind nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung auch keine Einwendungen gegen den zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht für das Geschäftsjahr 2017 zu erheben.
Der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands wurde in den Sitzungen des Prüfungsausschuss – für die A-Sparte – und des Immobilienausschuss – für die S-Sparte – am 19. März 2018 und der Sitzung des Aufsichtsrats am 23. März 2018 eingehend geprüft und mit dem Vorstand diskutiert. Nach eigener Prüfung – insbesondere unter Berücksichtigung der Ergebnisentwicklung und Finanzplanung sowie der Aktionärsinteressen – haben wir uns dem Vorschlag des Vorstands zur Gewinnverwendung angeschlossen. Gemeinsam mit dem Vorstand wird der Aufsichtsrat der Hauptversammlung vorschlagen, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 eine Dividende von 0,67 € je dividendenberechtigte A-Aktie sowie von 2,00 € je dividendenberechtigte S-Aktie auszuschütten.
Personelle Veränderungen
Herr Dr. Behn ist zum 31. März 2017 aus dem Vorstand ausgeschieden. Als Nachfolger für Herrn Dr. Behn hat der Aufsichtsrat – nach Vorbereitung durch den Personalausschuss – mit Wirkung ab dem 1. April 2017 Herrn Jens Hansen für zunächst drei Jahre als Chief Operating Officer zum Mitglied des Vorstands bestellt.
Im Aufsichtsrat haben im Berichtszeitraum die turnusgemäßen Neuwahlen zum Aufsichtsrat stattgefunden. Bei der Neuwahl der Anteilseignervertreter durch die ordentliche Hautversammlung am 21. Juni 2017 wurden die Mitglieder Petra Bödeker-Schoemann, Dr. Rolf Bösinger, Dr. Norbert Kloppenburg und Dr. Sibylle Roggencamp für eine weitere Amtszeit gewählt. Die Mitglieder Prof. Dr. Peer Witten und Dr. Bernd Egert sind mit Ablauf der Amtszeit am 21. Juni 2017 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. An ihrer Stelle hat die Hauptversammlung Prof. Dr. Rüdiger Grube und Michael Westhagemann zu Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählt. In seiner konstituierenden Sitzung hat der Aufsichtsrat sodann Herrn Prof. Dr. Rüdiger Grube zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Herrn Berthold Bose zu seinem Stellvertreter gewählt. Im Zuge der Neuwahlen wurden auch die Ausschüsse des Aufsichtsrats teilweise neu besetzt. siehe auch Konzernanhang, Textziffer 49, Organe und Mandate Der Aufsichtsrat bedankt sich bei Herrn Prof. Dr. Witten und Herrn Dr. Egert für die langjährige gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Aufsichtsrat.
Abschließend danke ich im Namen des Aufsichtsrats den Vorstandsmitgliedern und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Konzerns für ihren tatkräftigen Einsatz im Geschäftsjahr 2017 und unseren Aktionären und Geschäftspartnern für das entgegengebrachte Vertrauen.
Hamburg, 23. März 2018
Der Aufsichtsrat
Prof. Dr. Rüdiger Grube
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sowie in immaterielle Vermögenswerte.
International Financial Reporting Standards.