Verträge, Vergütung und Zusatzleistungen
Tarifverträge
Für ca. 89,5 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland sind die Entgelt- und Arbeitsbedingungen in Tarifverträgen geregelt (im Vorjahr: 88,0 %).
Im Mai 2016 einigten sich die Tarifvertragsparteien – der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e. V. (ZDS) und die Gewerkschaft ver.di – auf tabellenwirksame Anhebungen ab 1. Juni 2016 um 2,5 % bei einer 12-monatigen Laufzeit für die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe. Abschlüsse ähnlicher Größenordnung wurden auch für weitere Entgelttarifverträge des HHLA-Konzerns vereinbart. Ein Element der Tarifverträge ist ein kollektiver Demografiefonds, den die HHLA speist, um dem demografischen Wandel aktiv zu begegnen und alters-, alterns- und leistungsgerechte Arbeitsbedingungen zu ermöglichen. Ab dem Jahr 2021 können aus dem Fonds erstmals Mittel entnommen werden.
Beurteilungs- und Vergütungssysteme
Die Beurteilungssysteme in den deutschen Gesellschaften bestehen aus Bottom-up- und Top-down-Komponenten. Sie sind zum Teil durch Tarifverträge geregelt, enthalten variable Vergütungsbestandteile und sind mit Qualifizierungsverpflichtungen für das Unternehmen und die Beschäftigten verbunden.
Die Rendite auf das eingesetzte Kapital (ROCE) ist auch eine wesentliche Bestimmungsgröße für die variablen Vergütungsbestandteile der Führungskräfte und außertariflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Ermittlung erfolgsabhängiger Vergütungskomponenten auf Leitungsebenen erfolgt auf mehrjähriger Basis. Dadurch wird der Fokus auf nachhaltige, langfristige Ziele zusätzlich verstärkt.
Flexible Arbeitszeitmodelle
Die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten, wird zunehmend von allen Beschäftigtengruppen und Hierarchieebenen in Deutschland in Anspruch genommen, um die individuelle Arbeitszeit an die unterschiedlichen Lebensphasen anzupassen. Teilzeit ist damit ein wesentliches Instrument zur Bindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an das Unternehmen. Die Anpassung der Arbeitszeit unterstützt die Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Pflege von nahen Angehörigen oder beim Ausüben von ehrenamtlichen Tätigkeiten. Im Jahr 2016 wurde von insgesamt 170 Beschäftigten die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung in Anspruch genommen, dies sind 20 Beschäftigte mehr als noch 2015 (im Vorjahr: 150). Die Teilzeitquote der HHLA in Deutschland erhöhte sich somit zum Jahresende 2016 auf 4,7 % (zum 31. Dezember 2015: 4,1 %). Der Anteil der Männer mit einer Teilzeitbeschäftigung ist auf 28,8 % gestiegen (im Vorjahr: 26,0 %). In der kaufmännisch geprägten Holding (ohne Auszubildende) betrug der Anteil an Teilzeitkräften 15,4 % (im Vorjahr: 13,7 %).
Lebensarbeitszeitkonten
Neben verschiedenen Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge bietet die HHLA ihren Beschäftigten in acht Konzerngesellschaften die Führung eines Lebensarbeitszeitkontos. Ziel ist es, den Beschäftigten einen vorzeitigen Ausstieg aus dem aktiven Erwerbsleben zu ermöglichen, ohne dass sie dafür Abschläge in der gesetzlichen Altersrente in Kauf nehmen müssen. Die HHLA bietet damit im Wettbewerb um neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter attraktive Möglichkeiten, die eigene Lebensarbeitszeit aktiv zu gestalten. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nach dem 1. Januar 2005 ins Unternehmen eingetreten sind, war die Teilnahme verpflichtend. Im Jahr 2016 wurde dies tarifvertraglich modifiziert, die Teilnahme kann nunmehr auf entsprechenden Antrag der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters ausgesetzt werden. Von den berechtigten Beschäftigten haben ca. 60 % von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die verpflichtende Einbringung von zusätzlichen Arbeitstagen auszusetzen. Die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ein Lebensarbeitszeitkonto führen, betrug zum 31. Dezember 2016 1.134 (im Vorjahr: 1.121). Dies entspricht einer Teilnahmequote in Deutschland von 31,3 % (im Vorjahr: 30,7 %).
EBIT / Ø Betriebsvermögen.