18. Ertragsteuern

Als Ertragsteuern werden die gezahlten oder geschuldeten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie die latenten Steuern ausgewiesen. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und aus Gewerbesteuer zusammen. Bei in Deutschland ansässigen Kapitalgesellschaften fallen eine Körperschaftsteuer in Höhe von 15,0 % sowie ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der geschuldeten Körperschaftsteuer an. Zusätzlich unterliegen diese Gesellschaften sowie in Deutschland ansässige Tochterunternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft der Gewerbesteuer, deren Höhe sich nach den gemeindespezifischen Hebesätzen bestimmt. Die Gewerbesteuer mindert bei Kapitalgesellschaften nicht die Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer.

Zusammensetzung des Ertragsteueraufwands

Latente und laufende Ertragsteuern in T€

 

2016

 

2015

Latente Steuern aus zeitlichen Unterschieden

 

- 6.017

 

- 1.948

davon im Inland

 

- 6.045

 

- 1.510

davon im Ausland

 

28

 

- 438

Latente Steuern aus Verlustvorträgen

 

- 26

 

- 71

davon im Inland

 

0

 

0

davon im Ausland

 

- 26

 

- 71

Summe latente Steuern

 

- 6.043

 

- 2.019

Laufender Ertragsteueraufwand

 

47.004

 

34.021

davon im Inland

 

31.268

 

21.138

davon im Ausland

 

15.736

 

12.883

In der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesener Ertragsteueraufwand

 

40.961

 

32.002

Im Ertragsteueraufwand sind periodenfremde Steueraufwendungen in Höhe von 1.164 T€ (im Vorjahr: Steuererträge 67 T€) enthalten.

Die aktiven latenten Steueransprüche und die passiven latenten Steuerschulden ergeben sich aus den temporären Differenzen und steuerlichen Verlustvorträgen.

Latente Steuern

 

 

Aktive latente Steuern

 

Passive latente Steuern

in T€

 

31.12.2016

 

31.12.2015

 

31.12.2016

 

31.12.2015

Immaterielle Vermögenswerte

 

0

 

0

 

1.953

 

1.662

Sachanlagen und Finanzierungs-Leasing

 

0

 

0

 

13.220

 

9.903

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

 

0

 

0

 

11.098

 

10.761

Finanzielle Vermögenswerte

 

0

 

0

 

1.673

 

1.258

Vorräte

 

554

 

317

 

0

 

0

Forderungen und sonstige Vermögenswerte

 

268

 

395

 

206

 

434

Pensionsrückstellungen und sonstige Rückstellungen

 

90.677

 

67.405

 

1.973

 

2.181

Verbindlichkeiten

 

6.820

 

6.540

 

5.277

 

6.034

Verlustvorträge

 

0

 

26

 

0

 

0

 

 

98.319

 

74.683

 

35.400

 

32.233

Saldierung

 

- 15.599

 

- 13.287

 

- 15.599

 

- 13.287

 

 

82.720

 

61.396

 

19.801

 

18.946

Überleitungsrechnung zwischen dem Ertragsteueraufwand und dem hypothetischen Steueraufwand auf Basis des IFRS-Ergebnisses und des anzuwendenden Steuersatzes des Konzerns

in T€

 

2016

 

2015

Ergebnis vor Steuern

 

146.023

 

127.845

Ertragsteueraufwand zum hypothetischen Ertragsteuersatz von 32,28 % (im Vorjahr: 32,28 %)

 

47.136

 

41.268

Steuerertrag (-), Steueraufwand (+) für Vorjahre

 

831

 

- 288

Effekt aus Steuersatzänderung

 

232

 

0

Steuerfreie Erträge

 

- 213

 

- 1.011

Nicht abzugsfähige Aufwendungen

 

1.606

 

919

GewSt.-Hinzurechnungen und -Kürzungen

 

- 803

 

1.245

Permanente Differenzen

 

- 948

 

- 247

Steuersatzdifferenzen

 

- 10.071

 

- 9.302

Wertberichtigung auf aktive latente Steuern

 

2.033

 

952

Sonstige Steuereffekte

 

1.158

 

- 1.534

Tatsächlicher Ertragsteueraufwand

 

40.961

 

32.002

Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in Deutschland gelten bzw. zum Realisationszeitpunkt erwartet werden. Der Berechnung wurde sowohl 2016 als auch 2015 ein Steuersatz von 32,28 % zugrunde gelegt, der sich aus dem Körperschaftsteuersatz von 15,0 %, dem Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % von der Körperschaftsteuer und dem in Hamburg geltenden Gewerbesteuersatz von 16,45 % zusammensetzt. Unternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft unterliegen der Gewerbesteuer. Die grundstücksverwaltenden Gesellschaften unterliegen aufgrund spezialgesetzlicher Regelungen grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer. Im Rahmen der Mindestbesteuerung sind die steuerlichen Verlustvorträge in Deutschland nur eingeschränkt nutzbar. Danach ist eine positive steuerliche Bemessungsgrundlage bis zu 1 Mio. € unbeschränkt, darüber hinausgehende Beträge bis maximal 60 % sind um einen vorhandenen Verlustvortrag zu kürzen.

Die Auswirkungen abweichender Steuersätze für in- und ausländische Steuern vom Steuersatz der Konzernobergesellschaft sind in der Überleitungsrechnung unter den Steuersatzdifferenzen ausgewiesen.

Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge und temporäre Differenzen werden bilanziert, sofern deren Realisierung in der nahen Zukunft hinreichend gesichert erscheint. Im Konzern liegen keine inländischen körperschaftsteuerlichen Verlustvorträge, keine inländischen gewerbesteuerlichen Verlustvorträge sowie keine ausländischen steuerlichen Verlustvorträge (im Vorjahr: 135 T€) vor, für welche latente Steuern (im Vorjahr: 26 T€) aktiviert werden. Auf inländische körperschaftsteuerliche Verlustvorträge von 4.057 T€ (im Vorjahr: 5.392 T€), inländische gewerbesteuerliche Verlustvorträge von 4.271 T€ (im Vorjahr: 3.632 T€) und ausländische steuerliche Verlustvorträge von 19.546 T€ (im Vorjahr: 13.811 T€) werden keine aktiven latenten Steuern bilanziert. Die Vortragsfähigkeit der steuerlichen Verlustvorträge im Inland ist nach derzeitiger Rechtslage unbeschränkt möglich.

Die im Eigenkapital erfolgsneutral gebuchten aktiven latenten Steuern in Höhe von 27.041 T€ (im Vorjahr: 12.405 T€) stammen aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten aus der Bewertung von Pensionsrückstellungen sowie aus Cashflow-Hedges und aus unrealisierten Gewinnen/Verlusten aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten.

Latente Steuern in der Gesamtergebnisrechnung

 

 

Brutto

 

Steuern

 

Netto

in T€

 

2016

 

2015

 

2016

 

2015

 

2016

 

2015

Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste

 

- 45.441

 

25.149

 

14.661

 

- 7.833

 

- 30.780

 

17.316

Cashflow-Hedges

 

231

 

381

 

- 74

 

- 130

 

157

 

251

Unrealisierte Gewinne/Verluste aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten

 

- 164

 

- 11

 

49

 

12

 

- 115

 

1

 

 

- 45.374

 

25.519

 

14.636

 

- 7.951

 

- 30.738

 

17.568