18. Ertragsteuern

Als Ertragsteuern werden die gezahlten oder geschuldeten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie die latenten Steuern ausgewiesen. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und aus Gewerbesteuer zusammen. Bei in Deutschland ansässigen Kapitalgesellschaften fallen eine Körperschaftsteuer in Höhe von 15,0 % sowie ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der geschuldeten Körperschaftsteuer an. Zusätzlich unterliegen diese Gesellschaften sowie in Deutschland ansässige Tochterunternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft der Gewerbesteuer, deren Höhe sich nach den gemeindespezifischen Hebesätzen bestimmt. Die Gewerbesteuer mindert bei Kapitalgesellschaften nicht die Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer.

Zusammensetzung des Ertragsteueraufwands

Latente und laufende Ertragsteuern in T€

 

2015

 

2014

Latente Steuern aus zeitlichen Unterschieden

 

- 1.948

 

- 3.830

davon im Inland

 

- 1.510

 

- 3.181

davon im Ausland

 

- 438

 

- 649

Latente Steuern aus Verlustvorträgen

 

- 71

 

- 291

davon im Inland

 

0

 

- 297

davon im Ausland

 

- 71

 

6

Summe latente Steuern

 

- 2.019

 

- 4.121

Laufender Ertragsteueraufwand

 

34.021

 

43.659

davon im Inland

 

21.138

 

36.700

davon im Ausland

 

12.883

 

6.959

In der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesener Ertragsteueraufwand

 

32.002

 

39.538

Im Ertragsteueraufwand sind periodenfremde Steuererträge in Höhe von 67 T€ (im Vorjahr: 544 T€) enthalten.

Die aktiven latenten Steueransprüche und die passiven latenten Steuerschulden ergeben sich aus den temporären Differenzen und steuerlichen Verlustvorträgen.

Latente Steuern

 

 

Aktive latente Steuern

 

Passive latente Steuern

in T€

 

31.12.2015

 

31.12.2014

 

31.12.2015

 

31.12.2014

Immaterielle Vermögenswerte

 

0

 

0

 

1.662

 

1.539

Sachanlagen und Finanzierungs-Leasing

 

0

 

0

 

9.903

 

13.481

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

 

0

 

0

 

10.761

 

13.785

Finanzielle Vermögenswerte

 

0

 

0

 

1.258

 

258

Vorräte

 

317

 

54

 

0

 

0

Forderungen und sonstige Vermögenswerte

 

395

 

1.943

 

434

 

1.531

Pensionsrückstellungen und sonstige Rückstellungen

 

67.405

 

78.421

 

2.181

 

3.065

Verbindlichkeiten

 

6.540

 

4.259

 

6.034

 

2.462

Verlustvorträge

 

26

 

97

 

0

 

0

 

 

74.683

 

84.774

 

32.233

 

36.121

Saldierung

 

- 13.287

 

- 21.217

 

- 13.287

 

- 21.217

 

 

61.396

 

63.558

 

18.946

 

14.904

Überleitungsrechnung zwischen dem Ertragsteueraufwand und dem hypothetischen Steueraufwand auf Basis des IFRS-Ergebnisses und des anzuwendenden Steuersatzes des Konzerns

in T€

 

2015

 

2014

Ergebnis vor Steuern

 

127.845

 

130.094

Ertragsteueraufwand zum hypothetischen Ertragsteuersatz von 32,28 % (im Vorjahr: 32,28 %)

 

41.268

 

41.994

Steuerertrag (-), Steueraufwand (+) für Vorjahre

 

- 288

 

- 1.311

Steuerfreie Erträge

 

- 1.011

 

- 1.677

Nicht abzugsfähige Aufwendungen

 

919

 

2.495

GewSt.-Hinzurechnungen und -Kürzungen

 

1.245

 

1.428

Permanente Differenzen

 

- 247

 

929

Steuersatzdifferenzen

 

- 9.302

 

- 3.996

Wertberichtigung auf aktive latente Steuern

 

952

 

745

Sonstige Steuereffekte

 

- 1.534

 

- 1.069

Tatsächlicher Ertragsteueraufwand

 

32.002

 

39.538

Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in Deutschland gelten bzw. zum Realisationszeitpunkt erwartet werden. Der Berechnung wurde sowohl 2015 als auch 2014 ein Steuersatz von 32,28 % zugrunde gelegt, der sich aus dem Körperschaftsteuersatz von 15,0 %, dem Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % von der Körperschaftsteuer und dem in Hamburg geltenden Gewerbesteuersatz von 16,45 % zusammensetzt. Unternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft unterliegen der Gewerbesteuer. Die grundstücksverwaltenden Gesellschaften unterliegen aufgrund spezialgesetzlicher Regelungen grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer. Im Rahmen der Mindestbesteuerung sind die steuerlichen Verlustvorträge in Deutschland nur eingeschränkt nutzbar. Danach ist eine positive steuerliche Bemessungsgrundlage bis zu 1 Mio. € unbeschränkt, darüber hinausgehende Beträge bis maximal 60 % sind um einen vorhandenen Verlustvortrag zu kürzen.

Die Auswirkungen abweichender Steuersätze für in- und ausländische Steuern vom Steuersatz der Konzernobergesellschaft sind in der Überleitungsrechnung unter den Steuersatzdifferenzen ausgewiesen.

Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge und temporäre Differenzen werden bilanziert, sofern deren Realisierung in der nahen Zukunft hinreichend gesichert erscheint. Im Konzern liegen keine inländischen körperschaftsteuerlichen Verlustvorträge, keine inländischen gewerbesteuerlichen Verlustvorträge sowie ausländische steuerliche Verlustvorträge von 135 T€ (im Vorjahr: 512 T€) vor, für welche latente Steuern von 26 T€ (im Vorjahr: 97 T€) aktiviert werden. Auf inländische körperschaftsteuerliche Verlustvorträge von 5.392 T€ (im Vorjahr: 4.447 T€), inländische gewerbesteuerliche Verlustvorträge von 3.632 T€ (im Vorjahr: 3.399 T€) und ausländische steuerliche Verlustvorträge von 13.811 T€ (im Vorjahr: 9.802 T€) werden keine aktiven latenten Steuern bilanziert. Die Vortragsfähigkeit der steuerlichen Verlustvorträge im Inland ist nach derzeitiger Rechtslage unbeschränkt möglich.

Die im Eigenkapital erfolgsneutral gebuchten aktiven latenten Steuern in Höhe von 12.405 T€ (im Vorjahr: 20.355 T€) stammen aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten aus der Bewertung von Pensionsrückstellungen sowie aus Cashflow-Hedges und aus unrealisierten Gewinnen/Verlusten aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten.

Latente Steuern in der Gesamtergebnisrechnung

 

 

Brutto

 

Steuern

 

Netto

in T€

 

2015

 

2014

 

2015

 

2014

 

2015

 

2014

Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste

 

25.149

 

- 79.130

 

- 7.833

 

25.129

 

17.316

 

- 54.001

Cashflow-Hedges

 

381

 

299

 

- 130

 

98

 

251

 

397

Unrealisierte Gewinne/Verluste aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten

 

- 11

 

121

 

12

 

- 12

 

1

 

109

 

 

25.519

 

- 78.710

 

- 7.951

 

25.215

 

17.568

 

- 53.495