5. Auswirkungen von neuen Rechnungslegungsstandards
Überarbeitete und neue Standards sowie Interpretationen des IASB/IFRIC, die im Geschäftsjahr erstmals verpflichtend angewendet wurden.
Standard
Inhalt und Bedeutung
IFRIC 21 Abgaben
Die im Mai 2013 veröffentlichte Interpretation stellt klar, zu welchem Zeitpunkt ein Unternehmen eine Schuld anzusetzen hat, sofern ihm von den jeweils zuständigen Behörden eine entsprechende Abgabe auferlegt wird. Die Interpretation ist verpflichtend anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 17. Juni 2014 beginnen. Der HHLA-Konzern verfügt über umfangreichen Grundbesitz und unterliegt daher der Grundsteuer, einer Abgabe im Sinne des IFRIC 21. Die Prüfung, ob bzw. wann eine Verbindlichkeit für die Grundsteuer zu bilanzieren ist, ergab keine Auswirkung auf den Konzernabschluss der HHLA. Es fehlt an einer am Abschlussstichtag bestehenden Verpflichtung zur Zahlung von Grundsteuer, da das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht.
Improvements zu
IFRS 2011 – 2013 Cycle
Der im Dezember 2013 veröffentlichte jährliche Verbesserungsprozess betrifft die Standards IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS, IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse, IFRS 13 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert sowie IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien. Die Änderungen sind für Berichtsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen. Mit EU-Verordnung 2014/1361 vom 18. Dezember 2014 erfolgte eine Übernahme der IFRS 3, IFRS 13 und IAS 40 in das europäische Recht. Für die HHLA erfolgte daraus eine Anwendung für das Geschäftsjahr 2015, die keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss hatte.
Änderungen von Standards, die für das Geschäftsjahr freiwillig angewendet werden können. Die HHLA macht hiervon keinen Gebrauch.
Standard
Inhalt und Bedeutung
Amendments zu IFRS 11 Bilanzierung des Erwerbs von Anteilen an gemeinschaftlichen Tätigkeiten
Vom IASB wurden im Mai 2014 Änderungen an IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen verabschiedet. Die Änderungen beinhalten die Klarstellung, wie ein Erwerb von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit zu bilanzieren ist. Die Änderungen sind zu berücksichtigen für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss der HHLA werden derzeit geprüft.
Amendments zu IAS 1 Anhangangaben
Der im Dezember 2014 veröffentlichte Standard stellt klar, wie in Bezug auf die Ausübung von Ermessen bei der Darstellung des Abschlusses zu verfahren ist. Die Änderungen treten für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die Auswirkungen dieser Änderungen auf den Konzernabschluss der HHLA werden derzeit geprüft.
Amendments zu IAS 16
und IAS 38
Klarstellung der zulässigen Abschreibungsmethoden
Der IASB hat am 12. Mai 2014 Änderungen an IAS 16 Sachanlagen und IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte verabschiedet. Durch die Änderungen werden Leitlinien zur Verfügung gestellt, welche Abschreibungsmethoden für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte verwendet werden können. Die EU-Verordnung 2015/2231 sieht eine Anwendung für Geschäftsjahre vor, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Diese Präzisierungen haben keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der HHLA.
Amendments zu IAS 19 Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge
Mit den im November 2013 veröffentlichten Änderungen werden einige Vorschriften von IAS 19 klargestellt. Beiträge, die die Arbeitnehmer selbst oder dritte Parteien für Leistungsbausteine, die das Unternehmen zugesagt hat, entrichten, werden auch zukünftig durch das Unternehmen vom Dienstzeitaufwand abgezogen. Voraussetzung dafür ist, dass der Betrag der Beiträge unabhängig von der Anzahl der Dienstjahre des Arbeitnehmers ist. Die Änderungen können für Geschäftsjahre angewendet werden, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen. Die EU-Verordnung 2015/29 vom 17. Dezember 2014 legt die Anwendung der Änderungen auf Geschäftsjahre fest, die am oder nach dem 1. Februar 2015 beginnen. Diese Klarstellung wird keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der HHLA haben.
Improvements zu
IFRS 2010 – 2012 Cycle
Der im Dezember 2013 veröffentlichte jährliche Verbesserungsprozess betrifft folgende Standards: IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung, IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse, IFRS 8 Geschäftssegmente, IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts, IAS 16 Sachanlagen, IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen sowie IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte. Die Änderungen treten für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen. Mit EU-Verordnung 2015/28 wird die Anwendung von IFRS 2, 3 und 8 sowie des IAS 24 auf Geschäftsjahre festgelegt, die am oder nach dem 1. Februar 2015 beginnen. Die HHLA erwartet keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Improvements zu
IFRS 2012 – 2014 Cycle
Am 25. September 2014 hat der IASB den Verbesserungsprozess 2012 – 2014 veröffentlicht, der folgende Standards betrifft : IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche, IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben, IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer und IAS 34 Zwischenberichterstattung. Die Änderungen sind für Berichtsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Eine Übernahme durch die EU erfolgte durch Verordnung 2015/2343, die eine verpflichtende Anwendung für Geschäftsjahre vorsieht, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Die Verbesserungsvorschläge werden keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der HHLA haben.
Standards und Interpretationen, die vom IASB beschlossen sind, aber von der EU noch nicht übernommen wurden und die die HHLA nicht anwendet.
Standard
Inhalt und Bedeutung
IFRS 9
Finanzinstrumente
Im Juli 2014 wurde vom IASB die finale Version von IFRS 9 Finanzinstrumente verabschiedet, die das Ziel hat, die Regelungen zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten zu vereinfachen. Die verpflichtende Anwendung ist für Geschäftsjahre vorgesehen, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die Auswirkungen des IFRS 9 auf den Konzernabschluss der HHLA werden derzeit geprüft.
IFRS 15
Erlöse aus Verträgen mit Kunden
Im Mai 2014 wurde vom IASB der Standard IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden (Revenue from Contracts with Customers) verabschiedet, der vorschreibt, wann und in welcher Höhe Erlöse zu erfassen und welche Angaben zu veröffentlichen sind. Er ersetzt bestehende Leitlinien zur Erfassung von Umsatzerlösen, darunter IAS 18 Umsatzerlöse, IAS 11 Fertigungsaufträge und IFRIC 13 Kundenbindungsprogramme. Durch die im September 2015 veröffentlichte Änderung des IFRS 15 wurde – vorbehaltlich der Übernahme in EU-Recht – der verpflichtende Erstanwendungszeitpunkt vom 1. Januar 2017 verschoben auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Die Erstanwendung hat grundsätzlich retrospektiv zu erfolgen, jedoch werden diverse Vereinfachungsoptionen gewährt; eine frühere Anwendung ist weiterhin zulässig. Der HHLA-Konzern kann derzeit noch nicht abschließend abschätzen, welche Auswirkungen die Erstanwendung des Standards haben wird.
IFRS 16
Leasingverhältnisse
Im Januar 2016 veröffentlichte das IASB den Standard IFRS 16 Leasingverhältnisse. Dieser Standard löst den bisher gültigen IAS 17 Leasingverhältnisse ab. Für Leasingnehmer kommt es zu wesentlichen Änderungen bei der Bilanzierung. Grundsätzlich sind nunmehr alle Leasingverträge bilanziell im Rahmen des Right of Use Approach zu erfassen. Für Leasinggeber bleibt die Klassifizierung nach IAS 17 in Operating Lease und Finance Lease auch mit IFRS 16 erhalten. Die Neuregelungen sollen zur Verbesserung der Transparenz bei der Finanzberichterstattung beitragen und bestehende Informationsasymmetrien abbauen. Der Erstanwendungszeitpunkt ist der 1. Januar 2019. Eine frühere Anwendung ist dann möglich, wenn bereits IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden angewendet wird. Der HHLA-Konzern kann derzeit noch nicht abschließend abschätzen, welche Auswirkungen die Erstanwendung des Standards haben wird.
Amendments zu IFRS 10 und IAS 28
Veräußerung oder Einlage von Vermögenswerten in assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
Vom IASB wurden im September 2014 Änderungen an IFRS 10 Konzernabschlüsse und IAS 28 Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen verabschiedet. Es erfolgt hierdurch eine Klarstellung in Bezug auf die Erfassung nicht realisierter Erfolge aus Transaktionen zwischen einem Investor und einem Joint Venture oder einem assoziierten Unternehmen. Die EFRAG hat im Februar 2015 bekannt gegeben, dass der Indossierungsprozess dieser Änderung aufgrund identifizierter Inkonsistenzen zwischen dem Änderungsstandard und dem bestehenden IAS 28 vorerst ausgesetzt wird. Der Erstanwendungszeitpunkt – bisher 1. Januar 2016 – ist bis zur Beseitigung der Inkonsistenzen auf unbestimmte Zeit verschoben.
Standards und Interpretationen, die keine Relevanz für den Konzernabschluss der HHLA haben.
Standard
Inhalt und Bedeutung
Amendments zu
IAS 16 und IAS 41
Landwirtschaft:
Fruchttragende Pflanzen
Amendments zu
IFRS 10, 12; IAS 28
Investmentgesellschaften:
Anwendung zur Ausnahmevorschrift zur Konsolidierung
IFRS 14
Regulatorische Abgrenzungsposten
Amendments zu IAS 27
Equity-Methode in Einzelabschlüssen