3. Zusammensetzung des Konzerns

Konsolidierungskreis

Zum Konsolidierungskreis der HHLA zählen insgesamt 30 inländische und neun ausländische Gesellschaften. Für eine detaillierte Aufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 313 Abs. 2 HGB siehe auch Textziffer 48. Die hierin gemachten Angaben zum Eigenkapital und zum Jahresergebnis der Gesellschaften sind den jeweiligen Jahresabschlüssen, die nach nationalen Rechnungslegungsvorschriften erstellt wurden, entnommen. Darüber hinaus sind geforderte Angaben gemäß  12.10 und 12.21 ebenfalls in der Aufstellung zum Anteilsbesitz enthalten.

Konsolidierungskreis

 

 

Inland

 

Ausland

 

Gesamt

HHLA AG und vollkonsolidierte Unternehmen

 

 

 

 

 

 

1. Januar 2015

 

23

 

8

 

31

Zugänge

 

0

 

1

 

1

31. Dezember 2015

 

23

 

9

 

32

At-equity bilanzierte Unternehmen

 

 

 

 

 

 

1. Januar 2015

 

7

 

0

 

7

31. Dezember 2015

 

7

 

0

 

7

Gesamt 31. Dezember 2015

 

30

 

9

 

39

Tochterunternehmen

Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der HHLA AG und ihrer wesentlichen Tochterunternehmen. Tochterunternehmen sind vom Konzern beherrschte Unternehmen. Eine Beherrschung liegt vor, wenn der Konzern eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat und er seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzen kann, diese Renditen zu beeinflussen. Insbesondere beherrscht der Konzern ein Beteiligungsunternehmen dann, und nur dann, wenn er alle in IFRS 10.7 aufgeführten Eigenschaften besitzt. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt, und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet.

Nicht beherrschende Anteile werden zum Erwerbszeitpunkt mit ihrem entsprechenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet. Änderungen des Anteils des Konzerns an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert.

Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen

Name des Unternehmens

 

Sitz des Unternehmens

 

Segment

 

Eigenkapitalanteil

 

 

 

 

 

 

2015

 

2014

HHLA Container Terminal Altenwerder GmbH

 

Hamburg

 

Container

 

74,9 %

 

74,9 %

METRANS a.s.

 

Prag/Tschechien

 

Intermodal

 

86,5 %

 

86,5 %

Finanzinformationen zu Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen

 

 

HHLA Container Terminal
Altenwerder GmbH

 

METRANS a.s.

in T€

 

2015

 

2014

 

2015

 

2014

Prozentsatz nicht beherrschender Anteile

 

25,1 %

 

25,1 %

 

13,5 %

 

13,5 %

Langfristiges Vermögen

 

91.621

 

101.428

 

234.262

 

198.061

Kurzfristiges Vermögen

 

129.319

 

179.717

 

63.794

 

52.337

Langfristige Schulden

 

51.244

 

58.373

 

114.239

 

65.885

Kurzfristige Schulden

 

91.751

 

144.696

 

33.911

 

51.944

Nettovermögen

 

77.945

 

78.076

 

149.906

 

132.569

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Buchwert der nicht beherrschenden Anteile

 

- 7.045

 

- 3.910

 

28.073

 

25.775

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Umsatzerlöse

 

227.182

 

260.755

 

217.583

 

217.438

Jahresüberschuss

 

- 26

 

- 429

 

32.378

 

23.293

Sonstiges Ergebnis

 

- 104

 

- 522

 

0

 

0

Gesamtergebnis

 

- 130

 

- 951

 

32.378

 

23.293

davon nicht beherrschende Anteile

 

- 33

 

- 239

 

4.360

 

3.136

davon Anteile der Aktionäre des Mutterunternehmens

 

- 97

 

- 712

 

28.018

 

20.157

Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit

 

78.797

 

108.819

 

50.684

 

26.282

Ausgleichsverpflichtung/Vorgesehene Dividende an nicht beherrschende Anteilsinhaber

 

- 21.627

 

- 30.307

 

- 2.061

 

- 1.387

Anteile an Joint Ventures

Der Konzern ist an Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) beteiligt. Ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) unterliegt gem. IFRS 11 einer gemeinsamen vertraglichen Vereinbarung von zwei oder mehreren Parteien zur Durchführung einer wirtschaftlichen Tätigkeit, die einer gemeinschaftlichen Führung unterliegt. Gemeinschaftliche Führung ist die vertraglich vereinbarte Aufteilung der Führung dieser Vereinbarung und ist nur dann gegeben, wenn die mit dieser Geschäftstätigkeit verbundenen Entscheidungen die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordern.

Bei den Gesellschaften HHLA Frucht, STEIN und Hamburg Vessel Coordination Center (vormals: Feeder Logistik Zentrale) hält die HHLA-Gruppe mehr als die Hälfte der Stimmrechte, hat jedoch keine Beherrschung, da sie faktisch gemeinschaftlich geführt werden. Dies begründet sich im Wesentlichen mit der paritätischen Besetzung der wesentlichen Gesellschaftsorgane (Geschäftsführung und/oder Aufsichtsrat).

Zusammengefasste Finanzinformationen zu einzeln nicht wesentlichen Gemeinschaftsunternehmen

in T€

 

2015

 

2014

Anteil des Konzerns am Gewinn oder Verlust

 

3.023

 

4.344

Anteil des Konzerns am sonstigen Ergebnis

 

434

 

- 362

Anteil des Konzerns am Gesamtergebnis

 

3.457

 

3.982

Es bestanden weder im Berichtsjahr noch kumuliert nicht erfasste Verluste von Gemeinschaftsunternehmen.

Buchwerte der Konzernanteile an Gemeinschaftsunternehmen

in T€

 

31.12.2015

 

31.12.2014

Summe der Buchwerte

 

9.303

 

8.749

Anteile an assoziierten Unternehmen

Bei Unternehmen, welche als assoziierte Unternehmen bestimmt sind, verfügt der Anteilseigner über einen maßgeblichen Einfluss. Gleichzeitig liegt weder ein Tochterunternehmen noch ein Anteil an einem Gemeinschaftsunternehmen vor. Ein maßgeblicher Einfluss wird unterstellt, wenn die Möglichkeit besteht, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Beteiligungsunternehmens mitzuwirken, ohne jedoch beherrschenden Einfluss auszuüben. Dies ist im Wesentlichen durch mittel- oder unmittelbare Stimmrechtsanteile von 20 bis 50 % gegeben.

Auf die Angabe von Informationen zu assoziierten Unternehmen gem.  12 verzichtet die HHLA, da die betreffende Gesellschaft einen insgesamt untergeordneten Stellenwert für den Gesamtkonzern besitzt. Die HHLA sieht hierdurch die Aussage über die Wesensart der Anteile an anderen Unternehmen und damit einhergehender Risiken nicht beeinträchtigt. Die Auswirkungen dieser Anteile auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auf den HHLA-Konzern sind in gleicher Weise unbedeutend.

Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen

Die Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen erfolgt unter Anwendung der Equity-Methode. Bei der Equity-Methode werden die Anteile am Gemeinschaftsunternehmen bzw. am assoziierten Unternehmen zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt. Ein bei der erstmaligen Bilanzierung gegebenenfalls innerhalb des Beteiligungsbuchwerts bilanzierter Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht planmäßig abgeschrieben, sondern es wird eine Werthaltigkeitsprüfung des gesamten Buchwerts der Beteiligung vorgenommen, wenn Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen.

Nach dem Erwerbszeitpunkt wird der Anteil der HHLA am Ergebnis des Gemeinschaftsunternehmens bzw. des assoziierten Unternehmens in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns erfasst, der Anteil an erfolgsneutralen Veränderungen des Eigenkapitals wird unmittelbar im Konzerneigenkapital berücksichtigt. Diese kumulativen Veränderungen wirken sich auf die Höhe des Beteiligungsbuchwerts des Gemeinschaftsunternehmens bzw. des assoziierten Unternehmens aus. Sobald jedoch der Anteil der HHLA an den Verlusten des Unternehmens den Beteiligungsbuchwert übersteigt, erfasst die HHLA keine weiteren Verlustanteile, es sei denn, die HHLA ist Verpflichtungen eingegangen oder hat Zahlungen für das Gemeinschaftsunternehmen bzw. das assoziierte Unternehmen geleistet.

Wesentliche Ergebnisse aus Geschäftsvorfällen zwischen der HHLA und dem Gemeinschaftsunternehmen bzw. dem assoziierten Unternehmen werden entsprechend dem Anteil am Unternehmen eliminiert.

Unternehmenserwerbe, -veräußerungen und sonstige Änderungen im Konsolidierungskreis

Im ersten Quartal 2015 erwarb die nicht im Konsolidierungskreis der HHLA enthaltene Gesellschaft METRANS (Danubia) Kft., Győr/Ungarn, jeweils 100 % der Anteile an den Gesellschaften Univer Trans Kft., Budapest/Ungarn, und Loacker Konténer Kft., Budapest/Ungarn.

Im zweiten Quartal 2015 firmierte die Grundstücksgesellschaft Loacker Konténer Kft. in METRANS Konténer Kft. um. Anschließend veräußerte die METRANS (Danubia) Kft. sämtliche Anteile an der METRANS Konténer Kft. sowie sämtliche Anteile an der Univer Trans Kft. an die im Konsolidierungskreis der HHLA enthaltene Gesellschaft METRANS (Danubia) a.s., Dunajská Streda/Slowakei.

Zum 30. Juni 2015 wurde die Grundstücksgesellschaft METRANS Konténer Kft. erstmals in den HHLA-Konzernabschluss einbezogen.

Darüber hinaus gab es keine wesentlichen Erwerbe, Veränderungen von Anteilen an Tochterunternehmen oder Änderungen im Konsolidierungskreis.

IFRS

International Financial Reporting Standards

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