41. Sonstige Verbindlichkeiten
in T€ |
31.12.2015 |
31.12.2014 |
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Verbindlichkeiten aus Steuern |
9.682 |
11.208 |
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Berufsgenossenschaftsbeiträge |
4.295 |
4.624 |
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Zuwendungen der öffentlichen Hand |
2.105 |
2.105 |
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Hafenfonds |
1.417 |
1.262 |
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Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
1.398 |
1.473 |
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Verbindlichkeiten aus Sozialversicherung |
1.043 |
1.010 |
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Übrige |
2.903 |
3.152 |
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22.843 |
24.834 |
Die Abnahme der Verbindlichkeiten aus Steuern resultiert im Wesentlichen aus der Verminderung von Umsatzsteuervorauszahlungsverbindlichkeiten und von Lohnsteuerverbindlichkeiten inländischer Gesellschaften. Gegenläufig wirkte die Zunahme von Verbindlichkeiten aus Steuern ausländischer Gesellschaften.
Die Zuwendungen der öffentlichen Hand betreffen Zahlungen aus vorbehaltlichen Mittelabrufen im Zusammenhang mit der Förderung des kombinierten Verkehrs, die nach Prüfung der Erfüllung der Auflagen aktivisch von den Anschaffungskosten der geförderten Investitionen abgesetzt werden.
Für Zuwendungen der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit der Förderung des kombinierten Verkehrs besteht in Höhe von 36.987 T€, die im Zeitraum 2001 bis 2014 an die HHLA ausgezahlt wurden, hinreichende Sicherheit, dass sämtliche Förderbedingungen erfüllt sind oder werden. Diese Zuschüsse wurden daher bereits von den Anschaffungskosten der geförderten Investitionen abgesetzt. Die Förderbedingungen umfassen u. a. die Verpflichtung, die geförderten Anlagen über eine sogenannte Vorhaltefrist von fünf bis 20 Jahren zu betreiben, bestimmte Betriebsregeln einzuhalten und der fördernden Behörde Nachweise über die Verwendung der Fördermittel zur Verfügung zu stellen. Im Vorjahr flossen 967 T€ aus Zuwendungen der öffentlichen Hand an den HHLA-Konzern.
Sämtliche sonstige Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.