4. Fremdwährungsumrechnung

In den in lokaler Währung aufgestellten Einzelabschlüssen der konsolidierten Gesellschaften werden monetäre Vermögenswerte und Schulden in fremder Währung zum Stichtagskurs bewertet. Die hieraus resultierenden Währungsdifferenzen werden im Periodenergebnis erfasst. Hiervon ausgenommen sind Währungsdifferenzen aus Fremdwährungskrediten, soweit sie zur Sicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb eingesetzt werden. Diese werden bis zur Veräußerung der Nettoinvestition direkt im Eigenkapital und erst bei deren Abgang im Periodenergebnis erfasst.

Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Nicht monetäre Posten, die mit ihrem Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Zeitwerts gültig war.

Die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Kursgewinne/-verluste auf Fremdwährungsposten führten im Geschäftsjahr zu einem Verlust in Höhe von 8.157 T€ (im Vorjahr: 11.931 T€). Der Rückgang der Aufwendungen wurde im Wesentlichen (8.207 T€, im Vorjahr: 11.338 T€) durch die im Vergleich zum Vorjahr geringere Abwertung der ukrainischen Währung verursacht, die im Vergleich zum 31. Dezember 2014 gegenüber dem Euro um rund 27 % an Wert verlor (im Vorjahr im Vergleich zum 31. Dezember 2013: 42 %). Gleichzeitig verminderte sich hieraus das Eigenkapital um 11.530 T€ (im Vorjahr: 31.413 T€) und führte ebenfalls zu einer negativen Beeinflussung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des HHLA-Konzerns.

Das Konzept der funktionalen Währung nach  21 findet bei der Umrechnung aller in fremder Währung erstellten Jahresabschlüsse der ausländischen Konzerngesellschaften Anwendung. Da grundsätzlich die betreffenden Tochtergesellschaften ihr Geschäft finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch selbstständig betreiben, ist dies die jeweilige Landeswährung. Zum Bilanzstichtag werden die Vermögenswerte und Schulden dieser Tochterunternehmen zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Erträge und Aufwendungen werden zum gewichteten Durchschnittskurs des Geschäftsjahres umgerechnet. Eigenkapitalkomponenten werden zum jeweils historischen Kurs bei Entstehung umgerechnet. Die bei der Umrechnung entstehenden Umrechnungsdifferenzen werden als separater Bestandteil des Eigenkapitals ergebnisneutral erfasst. Scheiden Konzernunternehmen aus dem Konsolidierungskreis aus, wird die betreffende Währungsumrechnungsdifferenz erfolgswirksam ausgebucht.

Fremdwährungskurse

 

 

 

 

Stichtagskurs = 1€

 

Durchschnittskurs = 1€

Währungen

 

ISO-Code

 

31.12.2015

 

31.12.2014

 

2015

 

2014

Tschechische Krone

 

CZK

 

27,023

 

27,735

 

27,302

 

27,546

Polnischer Zloty

 

PLN

 

4,264

 

4,273

 

4,193

 

4,192

Ukrainische Hrywnja

 

UAH

 

26,223

 

19,233

 

24,016

 

15,638

Georgischer Lari

 

GEL

 

2,617

 

2,266

 

2,513

 

2,345

IAS

International Accounting Standards