Bericht des Aufsichtsrats
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
nachfolgend möchte ich Sie im Namen des Aufsichtsrats über unsere Tätigkeit im Geschäftsjahr 2015 informieren.
Gleichzeitig möchte ich die Gelegenheit nutzen, mich im Namen des Aufsichtsrats bei den Vorstandsmitgliedern und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Konzerns für ihre Leistungen im Geschäftsjahr 2015 und bei unseren Aktionären und Geschäftspartnern für das entgegengebrachte Vertrauen zu bedanken.
Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2015 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung sowie dem Deutschen Corporate Governance Kodex zugewiesenen Aufgaben wahrgenommen. Er hat die Geschäftsführung des Vorstands sorgfältig und regelmäßig überwacht, die strategische Weiterentwicklung des Unternehmens sowie wesentliche Einzelmaßnahmen beratend begleitet und sich von der Recht-, Ordnungs- und Zweckmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Auch die Organisation von Gesellschaft und Konzern, das errichtete Risikomanagement und die Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung hat der Aufsichtsrat fortwährend überwacht.
Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat sowohl in den Sitzungen des Aufsichtsrats als auch durch schriftliche und mündliche Berichte zeitnah, regelmäßig und umfassend insbesondere über die Lage der HHLA und des Konzerns, die Unternehmensplanung, grundsätzliche Fragen der Unternehmenspolitik und Strategie, Investitionsvorhaben und die Personalsituation. Der Aufsichtsratsvorsitzende stand auch zwischen den Sitzungen in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand und wurde über die Planung und Strategie, die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage, wesentliche Geschäftsvorfälle, die Risikolage und das Risikomanagement sowie die Compliance des Konzerns informiert. Der Aufsichtsrat war in sämtliche Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für den HHLA-Konzern und die AG eingebunden. Sämtlichen Maßnahmen, die dem Aufsichtsrat vom Vorstand entsprechend dem Gesetz, der Satzung und der Geschäftsanweisung des Vorstands als zustimmungspflichtig vorgelegt wurden, hat der Aufsichtsrat nach jeweils umfassender eigener Prüfung und ausführlicher Erörterung mit dem Vorstand zugestimmt.
Die Arbeit des Aufsichtsratsplenums
Im Geschäftsjahr 2015 fanden vier turnusgemäße Aufsichtsratssitzungen sowie eine Sondersitzung statt.
Der Aufsichtsrat hat sich auf seinen Sitzungen vom Vorstand ausführlich über die laufende Umsatz-, Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung, über die Budgetplanung, die aktuelle Geschäftslage der Gesellschaft, des Konzerns und der einzelnen Segmente, einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements sowie die konzernweite Compliance, die strategischen Ziele sowie alle wesentlichen organisatorischen und personellen Veränderungen zeitnah und umfassend unterrichten lassen. Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat in den Aufsichtsratssitzungen über die wirtschaftliche, finanzielle und strategische Situation der Gesellschaft und des Konzerns, die Strategie des Unternehmens im In- und Ausland sowie über wesentliche Entwicklungen und Ereignisse.
Darüber hinaus bildeten folgende Gegenstände weitere Schwerpunkte der jeweiligen Sitzungen:
In der Bilanzsitzung am 24. März 2015 wurden insbesondere die Berichterstattung und die Prüfung sowie die Billigung des Jahresabschlusses der HHLA einschließlich der Sparteneinzelabschlüsse für die A- und S-Sparte, des Konzernabschlusses einschließlich der Teilkonzernabschlüsse, des zusammengefassten Lageberichts der HHLA und des Konzerns sowie die Berichte über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und zwischen der A- und der S-Sparte für das Geschäftsjahr 2014 behandelt. Vertreter des Abschlussprüfers nahmen an dieser Sitzung teil, berichteten über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung und standen für Fragen zur Verfügung. Der Aufsichtsrat befasste sich ferner mit dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands und dem Vorschlag des Prüfungsausschusses für die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015. Weitere Themen waren u. a. der Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung, der Corporate-Governance-Bericht und die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 2015. Außerdem befasste sich der Aufsichtsrat in dieser Sitzung mit der Umsetzung der funktionalen Führungsstruktur im Konzern und einer konzerninternen Übertragung von Anlagevermögen auf die Unikai Lagerei- und Speditionsgesellschaft mbH.
In seiner Sitzung am 3. Juni 2015 befasste sich der Aufsichtsrat u. a. mit der Lage des HHLA-Konzerns, der Erteilung von zwei Prokuren sowie der Abgabe einer Patronatserklärung zugunsten der HHLA Container Terminal Burchardkai GmbH im Zusammenhang mit der Bestellung von Containerstapelkränen. Weitere Themen waren Vorstandsangelegenheiten sowie der Stand der Effizienzprüfung des Aufsichtsrats.
In seiner Sondersitzung am 28. Juli 2015 hat sich der Aufsichtsrat ausführlich mit Vorstandsangelegenheiten befasst, namentlich den anstehenden Entscheidungen über die Verlängerung von Amtszeiten amtierender Vorstandsmitglieder, Fragen der Vorstandsvergütung und weiteren Anpassungen der Vorstandsverträge an die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Ein weiterer Schwerpunkt dieser Sitzung war die Erörterung der Ergebnisse der Effizienzprüfung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse, die mithilfe eines unabhängigen Beraters durchgeführt wurde. Die Zusammenarbeit wurde insgesamt als sehr gut und effizient bewertet.
Hauptthemen der dritten turnusgemäßen Sitzung am 11. September 2015 waren die Genehmigung einer Darlehensaufnahme für die Immobiliensparte sowie die Genehmigung des Erwerbs weiterer Lokomotiven durch die Metrans a. s. Des Weiteren befasste sich der Aufsichtsrat ausführlich mit Corporate-Governance-Themen, namentlich den Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und den Auswirkungen des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen, und deren jeweiliger Umsetzung im HHLA-Konzern. In diesem Zusammenhang wurden die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats und die Geschäftsanweisung für den Vorstand angepasst und eine Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand beschlossen, siehe auch Corporate-Governance-Bericht und Erklärung zur Unternehmensführung. Schließlich befasste sich der Aufsichtsrat mit den Ergebnissen der Ausschreibung für Wirtschaftsprüferleistungen ab dem Jahr 2016.
In der letzten Sitzung des Berichtszeitraums am 9. Dezember 2015 befasste sich der Aufsichtsrat neben der Lage des HHLA-Konzerns schwerpunktmäßig mit dem Wirtschaftsplan 2016 für den Konzern und die beiden Teilkonzerne Hafenlogistik und Immobilien, denen der Aufsichtsrat jeweils zustimmte. Ein weiterer Schwerpunkt war die Befassung mit den Ergebnissen der Risikoinventur und dem Risikomanagementsystem. Zudem wurden die Ziele des Aufsichtsrats hinsichtlich seiner Zusammensetzung aktualisiert und im Anschluss daran auch die jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex erörtert und beschlossen. Schließlich befasste sich der Aufsichtsrat mit einer Akquisitionsmöglichkeit, der Erteilung einer Prokura sowie mit Personalthemen auf Vorstands- und Aufsichtsratsebene.
An den Sitzungen des Aufsichtsrats nehmen grundsätzlich jeweils alle Mitglieder des Aufsichtsrats und – soweit nicht Vorstandsangelegenheiten oder aufsichtsratsinterne Themen erörtert werden – auch alle Mitglieder des Vorstands teil.
Die Präsenz bei den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Berichtszeitraum lag bei durchschnittlich 91 %. Kein Mitglied des Aufsichtsrats hat nur an der Hälfte oder weniger der Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, denen es angehört, teilgenommen. Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern sind im Berichtszeitraum nicht aufgetreten. Dem Aufsichtsrat gehören keine ehemaligen Vorstandsmitglieder der Gesellschaft an.
Die Arbeit der Ausschüsse
Der Aufsichtsrat hat mit dem Finanzausschuss, dem Prüfungsausschuss, dem Immobilienausschuss, dem Personalausschuss, dem Nominierungsausschuss und dem Vermittlungsausschuss insgesamt sechs Ausschüsse eingerichtet. Sie bereiten die Beschlüsse des Aufsichtsrats im Plenum vor und entscheiden, soweit zulässig, in Einzelfällen an seiner Stelle. Bis auf den Nominierungsausschuss sind alle Ausschüsse jeweils paritätisch mit Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer besetzt. Zur personellen Besetzung der Ausschüsse siehe auch Konzernanhang, Textziffer 49, Organe und Mandate
Der Finanzausschuss hat im Berichtszeitraum insgesamt vier Sitzungen abgehalten, namentlich im März, im Mai, im September und im Dezember 2015. Regelmäßige Gegenstände seiner Tätigkeit waren die Konzernergebnisentwicklung, die allgemeine Finanzlage und Investitionen des Konzerns. Außerdem befasste sich der Finanzausschuss im Berichtszeitraum mit der konzerninternen Übertragung von immobilem Anlagevermögen auf die Unikai Lagerei- und Speditionsgesellschaft mbH, der Abgabe einer Patronatserklärung zugunsten der HHLA Container Terminal Burchardkai GmbH im Zusammenhang mit der Bestellung von Containerstapelkränen, der Genehmigung einer Darlehensaufnahme für die Immobiliensparte sowie der Genehmigung des Erwerbs weiterer Lokomotiven durch die Metrans a. s. Einen Schwerpunkt der Dezember-Sitzung bildeten schließlich die ausführliche Vorprüfung des Wirtschaftsplans 2016 und die Mittelfristplanung 2017 bis 2020.
Der Prüfungsausschuss hat im Berichtszeitraum ebenfalls eine Sitzung pro Quartal und somit insgesamt vier Sitzungen abgehalten. Zentrale Themen der ersten Sitzung im März waren die ausführliche Erörterung und Prüfung des Jahresabschlusses der HHLA, des Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2014, die Beschlussempfehlung an den Aufsichtsrat für die Unterbreitung eines Wahlvorschlags an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 sowie für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr 2015. Bei der Befassung mit dem Jahres- und Konzernabschluss waren Vertreter des Abschlussprüfers anwesend und haben über die Ergebnisse der Abschlussprüfung berichtet. Sie standen auch für Fragen zur Verfügung. Schwerpunkte der zweiten Sitzung im Mai bildeten der Zwischenbericht für das erste Quartal 2015, der Bericht über die Prüfung des Compliance-Management-Systems, die Prüfungstätigkeit der internen Revision und der Bericht zum internen Kontrollsystem. Der Leiter der internen Revision nahm an dieser Sitzung als Berichterstatter teil und gab umfassend Auskunft. In der dritten Sitzung im September hat sich der Prüfungsausschuss insbesondere mit der prüferischen Durchsicht des Zwischenberichts für das erste Halbjahr 2015, der Weiterentwicklung des Deutschen Corporate Governance Kodex und den Auswirkungen des „Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen“ sowie den Ergebnissen der Ausschreibung für Wirtschaftsprüferleistungen ab dem Geschäftsjahr 2016 befasst. Bei der Befassung mit der prüferischen Durchsicht waren Vertreter des Abschlussprüfers anwesend, berichteten über die Ergebnisse der Prüfung und standen für Fragen zur Verfügung. In seiner letzten Sitzung im Berichtszeitraum befasste sich der Prüfungsausschuss insbesondere mit dem Zwischenbericht für das dritte Quartal 2015, der Erörterung von Prüfungsschwerpunkten des Abschlussprüfers bei der Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2015, den Ergebnissen der Risikoinventur 2015 sowie der Prüfungsplanung der Revision für das Jahr 2016. Weitere Schwerpunkte dieser Sitzung waren die Vorbereitung der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex und der Jahresbericht des Compliance-Beauftragten der HHLA.
An den Sitzungen des Finanzausschusses und des Prüfungsausschusses nehmen außer den Mitgliedern regelmäßig der Vorsitzende des Vorstands und der Finanzvorstand teil. An den Sitzungen des Prüfungsausschusses nimmt außerdem regelmäßig der Compliance-Beauftragte der HHLA teil. Der Compliance-Beauftragte berichtet jeweils über seine Tätigkeit sowie aktuelle Entwicklungen und steht für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Weitere Teilnehmer, wie z. B. Vertreter des Abschlussprüfers oder der internen Revision, nehmen bei Bedarf an den Sitzungen teil. Im Berichtszeitraum waren in allen Sitzungen des Prüfungsausschusses Vertreter des Abschlussprüfers anwesend.
Der Immobilienausschuss hat im Geschäftsjahr 2015 zweimal getagt. Schwerpunkte seiner Tätigkeit waren – jeweils in Bezug auf den Teilkonzern Immobilien (S-Sparte) – neben der allgemeinen Geschäftsentwicklung die Erörterung und Prüfung des Jahresabschlusses der HHLA einschließlich des Einzelabschlusses der S-Sparte, des Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und der Einzelabschlüsse der Immobiliengesellschaften für das Geschäftsjahr 2014 (März-Sitzung) sowie der Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2016 und die Mittelfristplanung für die Jahre 2017 bis 2020 (Dezember-Sitzung).
Der Personalausschuss ist im abgelaufenen Geschäftsjahr insgesamt vier Mal zusammengetreten, um die Personalentscheidungen des Aufsichtsrats vorzubereiten. Schwerpunkte seiner Tätigkeit im Berichtszeitraum waren die anstehenden Entscheidungen über die Verlängerung von Vorstandsmandaten und Fragen der Vorstandsvergütung.
Der Nominierungsausschuss und der Vermittlungsausschuss sind im Berichtszeitraum nicht zusammengetreten.
Die Vorsitzenden der Ausschüsse haben im Anschluss an die jeweiligen Sitzungen an den Aufsichtsrat über die Tätigkeit in den Ausschüssen und deren Ergebnisse berichtet sowie ggf. Beschlussempfehlungen unterbreitet.
Corporate Governance
Die jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG) wurde in der Prüfungsausschusssitzung am 3. Dezember 2015 gemeinsam mit dem Vorstand ausführlich besprochen und vorbereitet und sodann vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 9. Dezember 2015 verabschiedet. Die gemeinsame Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat vom 9. Dezember 2015 ist für die Öffentlichkeit auf der Internetseite der HHLA unter www.hhla.de/corporategovernance dauerhaft zugänglich.
Ausführliche Informationen über die Entsprechenserklärung und die Corporate Governance finden sich zudem im Corporate-Governance-Bericht für das Jahr 2015, der auch die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB enthält. siehe auch Corporate-Governance-Bericht und Erklärung zur Unternehmensführung
Abschlussprüfung
Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wurde von der Hauptversammlung am 11. Juni 2015 zum Abschlussprüfer und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2015 gewählt. Der Prüfungsausschuss hat daraufhin den Prüfungsauftrag verhandelt, Prüfungspunkte vorgegeben und den Auftrag erteilt. Die Auftragserteilung erfolgte im Einklang mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Insbesondere hat sich der Prüfungsausschuss vor der Auftragserteilung von der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers überzeugt und eine entsprechende Unabhängigkeitserklärung eingeholt.
Der Abschlussprüfer hat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss der HHLA einschließlich der als Teil des Anhangs dargestellten Sparteneinzelabschlüsse für die A-Sparte (Teilkonzern Hafenlogistik) und die S-Sparte (Teilkonzern Immobilien) nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), den Konzernabschluss einschließlich der als Teil der Erläuterungen dargestellten Teilkonzernabschlüsse für die A- und die S-Sparte nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie den zusammengefassten Bericht über die Lage der HHLA und des Konzerns geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der Abschlussprüfer hat ferner den vom Vorstand der HHLA gemäß § 312 Aktiengesetz (AktG) aufgestellten Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2015 geprüft, über das Ergebnis der Prüfung schriftlich berichtet und den Bericht mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:
„Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass (1) die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, (2) bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war und (3) bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen.“
Des Weiteren hat der Vorstand der HHLA gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung in analoger Anwendung der Regelungen des § 312 AktG einen Bericht über die Beziehung der A-Sparte und der S-Sparte für das Geschäftsjahr 2015 erstellt. Aufwendungen und Erträge, die nicht einer Sparte direkt zugeordnet werden konnten, wurden entsprechend der Satzung auf die Sparten aufgeteilt. Der Abschlussprüfer hat diesen Bericht geprüft, über das Ergebnis der Prüfung schriftlich berichtet und den Bericht mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:
„Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass (1) die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, (2) bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war.“
Der Jahresabschluss einschließlich der Sparteneinzelabschlüsse, der Konzernabschluss einschließlich der Teilkonzernabschlüsse, der zusammengefasste Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, der Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen, der Bericht über die Beziehungen zwischen A- und S-Sparte und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers wurden jeweils unmittelbar nach ihrer Aufstellung und Prüfung allen Mitgliedern des Aufsichtsrats ausgehändigt.
Eine Vorprüfung der Abschlüsse und Berichte haben der Prüfungsausschuss und der Immobilienausschuss in ihrer jeweiligen Sitzung am 17. März 2016 vorgenommen. Über die Prüfung haben diese Ausschüsse dem Aufsichtsrat in der Bilanzsitzung am 23. März 2016 berichtet und ihm die Billigung der Abschlüsse und Berichte empfohlen. In der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 23. März 2016 wurden die vorgenannten Abschlüsse und Berichte umfassend behandelt und vom Aufsichtsrat geprüft. Der Vorstand erläuterte die jeweiligen Abschlüsse und Berichte der HHLA, des Konzerns, die entsprechenden Spartenabschlüsse sowie das Risikomanagementsystem. In dieser Sitzung waren auch Vertreter des Abschlussprüfers anwesend, die über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung berichteten und für Fragen zur Verfügung standen. Sie berichteten ferner über die Feststellungen des Abschlussprüfers zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess und standen auch insoweit für Fragen zur Verfügung. Nach Auskunft der Vertreter des Abschlussprüfers liegen keine Umstände vor, die seine Befangenheit erkennen lassen. Der Abschlussprüfer hat neben der Abschlussprüfung die prüferische Durchsicht von Zwischenabschlüssen sowie weitere prüfungsnahe Leistungen in geringem Umfang für die Gesellschaft erbracht. Der Abschlussprüfer hat den Aufsichtsrat über Art und Umfang dieser Leistungen informiert.
Nach ausführlicher Besprechung des Prüfungsverlaufs und der Prüfungsergebnisse und nach eingehender Auseinandersetzung mit den Prüfungsberichten des Abschlussprüfers und auf Basis seiner eigenen Prüfung und Erörterung des Jahresabschlusses inklusive der Sparteneinzelabschlüsse, des Konzernabschlusses inklusive der Teilkonzernabschlüsse, des zusammengefassten Lageberichts für die HHLA und den Konzern, des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und des Berichts über die Beziehungen zwischen A- und S-Sparte stimmte der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu. Der Aufsichtsrat stellte fest, dass nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen zu erheben sind, und billigte in der Bilanzsitzung am 23. März 2016 gemäß den Empfehlungen des Prüfungsausschusses und des Immobilienausschusses den Jahresabschluss inklusive der Sparteneinzelabschlüsse, den Konzernabschluss inklusive der Teilkonzernabschlüsse sowie den zusammengefassten Lagebericht. Der Jahresabschluss der HHLA für das Geschäftsjahr 2015 ist damit festgestellt. Zudem stellte der Aufsichtsrat fest, dass nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen gegen die Erklärungen des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Beziehungen zwischen A- und S-Sparte zu erheben sind.
Den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns haben der Prüfungsausschuss – für die A-Sparte – und der Immobilienausschuss – für die S-Sparte – in ihren jeweiligen Sitzungen am 17. März 2016 insbesondere unter Berücksichtigung der Ergebnisentwicklung und Finanzplanung sowie der Aktionärsinteressen eingehend analysiert und mit dem Vorstand diskutiert. Beide Ausschüsse haben sich nach dieser Diskussion und eigener Prüfung für den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns ausgesprochen. Der Gesamtaufsichtsrat hat sich in seiner Bilanzsitzung am 23. März 2016 nach eigener Prüfung dem Vorschlag des Vorstands angeschlossen, der Hauptversammlung vorzuschlagen, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015 eine Dividende von 0,59 € je dividendenberechtigte A-Aktie sowie von 1,75 € je dividendenberechtigte S-Aktie auszuschütten.
Personelle Veränderungen
Im Aufsichtsrat hat Herr Michael Pirschel sein Mandat mit Wirkung zum 10. Dezember 2015 niedergelegt. Der Aufsichtsrat bedankt sich bei Herrn Pirschel für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. An seine Stelle ist mit Wirkung ab dem 11. Dezember 2015 zunächst Herr Stephan Möller-Horns in den Aufsichtsrat eingetreten, der bereits von der Hauptversammlung am 14. Juni 2012 zum Ersatzmitglied für Herrn Pirschel gewählt worden war. Nachdem Herr Möller-Horns sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf des 9. Februar 2016 niedergelegt hat, hat das Amtsgericht Hamburg Herrn Dr. Rolf Bösinger mit Wirkung bis zur Beendigung der nächsten ordentlichen Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft bestellt.
Im Vorstand wurden im Berichtszeitraum die Amtszeiten der Vorstandsmitglieder Dr. Lappin und Dr. Behn um fünf bzw. drei Jahre verlängert. Demgegenüber hat der Vorstandsvorsitzende in der Dezember-Sitzung des Aufsichtsrats erklärt, dass er dem Unternehmen nach Ablauf seines noch bis zum 31. Dezember 2016 laufenden Vertrages nicht mehr zur Verfügung steht. Der Aufsichtsrat hat diese Entscheidung mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat und der Personalausschuss haben daraufhin in ihren jeweiligen Dezember-Sitzungen die notwendigen Schritte für die Nachbesetzung des Vorstandsvorsitzes ab 2017 eingeleitet.
Hamburg, den 23. März 2016
Der Aufsichtsrat
Prof. Dr. Peer Witten
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sowie in immaterielle Vermögenswerte.
International Financial Reporting Standards