6. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Im Einzelnen werden die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze angewendet.

Immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte werden aktiviert, wenn die Vermögenswerte identifizierbar sind, einen künftigen Nutzenzufluss erwarten lassen und die Anschaffungs- und Herstellungskosten verlässlich ermittelt werden können. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten aktiviert. Immaterielle Vermögenswerte mit einer bestimmbaren Nutzungsdauer werden planmäßig linear über ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Der Konzern überprüft zu jedem Bilanzstichtag die zugrunde gelegten Abschreibungsmethoden und Nutzungsdauern seiner immateriellen Vermögenswerte mit einer bestimmbaren Nutzungsdauer.

Bei den immateriellen Vermögenswerten mit einer unbestimmten Nutzungsdauer wird ein Werthaltigkeitstest mindestens einmal jährlich durchgeführt. Gegebenenfalls erfolgen Wertanpassungen entsprechend den zukünftigen Erwartungen. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer lagen im Berichtszeitraum mit Ausnahme der derivativen Geschäfts- oder Firmenwerte nicht vor.

Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden mit den Kosten aktiviert, die in der Entwicklungsphase nach dem Zeitpunkt der Feststellung der technologischen und wirtschaftlichen Realisierbarkeit bis zur Fertigstellung entstanden sind. Die Herstellungskosten umfassen dabei alle direkt zurechenbaren Kosten der Entwicklungsphase.

Der aktivierte Betrag der Entwicklungskosten wird einmal jährlich auf Wertminderung überprüft, wenn der Vermögenswert noch nicht genutzt wird oder wenn unterjährig Indikatoren für eine Wertminderung vorliegen.

Nutzungsdauer von immateriellen Vermögenswerten

in Jahren

 

2015

 

2014

Software

 

3 – 7

 

3 – 7

Sachanlagen

Die Bilanzierung von Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die kumulierten Abschreibungen und Wertberichtigungen. Kosten der laufenden Instandhaltung werden sofort aufwandswirksam erfasst. Die Herstellungskosten enthalten neben den Einzelkosten angemessene Anteile der zurechenbaren Fertigungsgemeinkosten. Abbruchverpflichtungen werden in Höhe des Barwerts der Verpflichtung zum Zeitpunkt ihrer Entstehung als Bestandteil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten berücksichtigt und gleichzeitig in entsprechender Höhe zurückgestellt. Die Neubewertungsmethode kommt im HHLA-Konzern nicht zur Anwendung. Die Buchwerte der Sachanlagen werden auf das Vorliegen einer Wertminderung überprüft, sobald Indikatoren dafür vorliegen, dass der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt.

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode über die wirtschaftliche Nutzungsdauer. Dabei werden hauptsächlich folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt.

Nutzungsdauer von Sachanlagevermögen

in Jahren

 

2015

 

2014

Gebäude und Bauten

 

10 – 70

 

10 – 70

Technische Anlagen und Maschinen

 

5 – 25

 

5 – 25

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

 

3 – 15

 

3 – 15

Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalkosten, die gemäß  23 direkt der Anschaffung oder Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugerechnet werden können, werden als Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des betreffenden Vermögenswerts aktiviert. Nicht direkt zurechenbare, mit der Aufnahme von Fremdkapital anfallende Kosten werden im Zeitpunkt ihres Anfalls als Aufwand erfasst.

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien umfassen Gebäude, die zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden und nicht für die Lieferung von Gütern oder die Erbringung von Dienstleistungen, für Verwaltungszwecke oder für den Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit genutzt werden.

Gemäß IAS 40 werden als Finanzinvestition gehaltene Immobilien zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Nachträgliche Aufwendungen werden aktiviert, wenn diese zu einer Erhöhung des Nutzungswerts der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie führen. Die für die Abschreibungen zugrunde gelegten Nutzungsdauern entsprechen denen der selbst genutzten Sachanlagen.

Die Zeitwerte dieser Immobilien werden gesondert im Anhang unter Textziffer 24 angegeben.

Die Buchwerte der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden auf Wertminderung überprüft, sobald Indikatoren dafür vorliegen, dass der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt.

Wertminderung von Vermögenswerten

Der Konzern beurteilt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist wie im Falle von Geschäfts- oder Firmenwerten eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Wertminderung erforderlich, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags vor. Dieser ermittelt sich als der höhere der beiden Beträge aus dem Zeitwert eines Vermögenswerts abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. In diesem Fall ist der erzielbare Betrag der kleinsten zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) zu ermitteln. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag, wird der Vermögenswert als wertgemindert betrachtet und auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben. Die Ermittlung des beizulegenden Werts abzüglich Veräußerungskosten bzw. des Nutzungswerts der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheit oder des Vermögenswerts erfolgt auf Basis der Discounted-Cashflow-Methode. Dazu werden die geschätzten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes nach Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Zum Bilanzstichtag betrug der Zinssatz für die vorgenommene Abzinsung grundsätzlich zwischen 5,0 und 6,3 % p. a. (im Vorjahr: 5,1 bis 6,5 % p. a.). Für die ZGE SC HPC Ukraina betrug der im Berichtsjahr verwendete Abzinsungssatz 19,4 % p. a. (im Vorjahr: 19,7 % p. a.). Zur Ermittlung der künftigen Cashflows werden die in der aktuellen Konzernplanung für die nächsten fünf Jahre prognostizierten Zahlungsströme herangezogen. Liegen zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung neue Erkenntnisse vor, werden diese berücksichtigt. Dabei kommt im Berichtsjahr ein Wachstumsfaktor von 1,0 % (im Vorjahr: 1,0 %) zur Anwendung. Die Konzernplanung bezieht bei der Prognose der Zahlungsströme neben den künftigen Markt- und Branchenerwartungen auch die Erfahrungen der Vergangenheit mit ein.

An jedem Berichtsstichtag wird geprüft, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Wertminderungsaufwand, der in früheren Berichtsperioden erfasst worden ist, nicht länger besteht oder sich vermindert haben könnte. Liegt ein solcher Indikator vor, wird der erzielbare Betrag geschätzt. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand ist dann aufzuheben, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung in den Schätzungen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurden. Wenn dies der Fall ist, ist der Buchwert des Vermögenswerts auf seinen erzielbaren Betrag zu erhöhen. Dieser erhöhte Buchwert darf nicht den Buchwert übersteigen, der sich nach Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibungen ergeben würde, wenn in den früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Eine solche Wertaufholung ist sofort im Periodenergebnis zu erfassen. Nachdem eine Wertaufholung vorgenommen wurde, ist der Abschreibungsaufwand in künftigen Berichtsperioden anzupassen, um den berichtigten Buchwert des Vermögenswerts, abzüglich eines etwaigen Restbuchwerts, systematisch auf seine Restnutzungsdauer zu verteilen.

Wertaufholungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht vorgenommen.

Finanzielle Vermögenswerte

Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 werden als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Kredite und Forderungen, als bis zur Endfälligkeit gehaltene Investitionen oder als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte klassifiziert.

Bei dem erstmaligen Ansatz von finanziellen Vermögenswerten werden diese zu ihrem Zeitwert bewertet. Im Falle von Finanzinvestitionen, für die keine erfolgswirksame Bewertung zum Zeitwert erfolgt, werden darüber hinaus Transaktionskosten einbezogen, die direkt dem Erwerb des finanziellen Vermögenswerts zuzurechnen sind. Der Konzern legt die Klassifizierung seiner finanziellen Vermögenswerte mit dem erstmaligen Ansatz fest und überprüft diese Zuordnung am Ende eines jeden Geschäftsjahres, soweit dies zulässig und angemessen ist.

Bei finanziellen Vermögenswerten erfolgt die Bewertung grundsätzlich zum Erfüllungstag, d. h. zum Zeitpunkt der Lieferung und des Eigentumsübergangs. Hiervon weicht lediglich die Bewertung der Derivate ab, die zum Handelstag erfolgt.

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, es sei denn, es handelt sich hierbei um Derivate, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind. Gewinne oder Verluste aus finanziellen Vermögenswerten, die zu Handelszwecken gehalten werden, werden erfolgswirksam erfasst.

Kredite und Forderungen

Kredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen ausgebucht oder wertgemindert sind, sowie im Rahmen von Amortisationen.

In diese Kategorie fallen in der Regel auch Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen und sonstige finanzielle Forderungen. Diese werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich einer Wertberichtigung für zweifelhafte Forderungen angesetzt. Eine Wertberichtigung wird vorgenommen, wenn ein objektiver substanzieller Hinweis vorliegt, dass der Konzern nicht in der Lage sein wird, die Forderungen einzuziehen. Forderungen werden ausgebucht, sobald sie uneinbringlich sind. Objektive Hinweise sind z. B. offensichtliche Zahlungsschwierigkeiten oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei einem Kunden. Bei der entsprechenden Beurteilung stützt sich die HHLA auf kundenbezogene Erkenntnisse eigener Stellen, externe Informationen und Erfahrungswerte.

Ebenso zu dieser Kategorie gehörende Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und kurzfristige Einlagen sind Kassenbestände, Schecks, sofort verfügbare Bankguthaben sowie kurzfristige Einlagen bei Kreditinstituten, deren Laufzeit bis zu zwölf Monate beträgt und die zum Nennbetrag bilanziert werden. Nicht frei verfügbare Zahlungsmittel werden gesondert angegeben.

Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen

Nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder ermittelbaren Zahlungsbeträgen und festen Fälligkeitsterminen werden als bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen klassifiziert, wenn der Konzern die Absicht hat und in der Lage ist, diese bis zur Fälligkeit zu halten. Der Konzern hatte während der Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2015 und 2014 keine bis zur Endfälligkeit zu haltenden Finanzinvestitionen.

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte

Nach dem erstmaligen Ansatz werden zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte zu jedem Bilanzstichtag mit ihrem aktuellen Zeitwert bewertet. Die hierbei entstehenden Gewinne oder Verluste werden erfolgsneutral in einer gesonderten Rücklage innerhalb des Eigenkapitals erfasst. Die Rücklage ist bei Abgang des finanziellen Vermögenswerts erfolgswirksam aufzulösen. Handelt es sich bei der Wertminderung nicht um einen reinen bewertungsbasierten Sachverhalt, sondern deuten objektive substanzielle Hinweise gemäß  39.59 auf eine Wertminderung hin, dann ist in diesen Fällen eine erfolgswirksame Erfassung der Wertminderung in der Gewinn- und Verlustrechnung vorzunehmen.

Der Zeitwert von Finanzinstrumenten, die auf organisierten Märkten gehandelt werden, wird durch Bezugnahme auf den an der Börse notierten Geldkurs am Bilanzstichtag ermittelt. Der Zeitwert von Finanzinstrumenten, für die kein aktiver Markt besteht, wird unter Anwendung von Bewertungsmethoden geschätzt. Soweit insbesondere für die nicht konsolidierten Anteile an verbundenen Unternehmen und sonstigen Beteiligungen der Zeitwert nicht zuverlässig ermittelt werden kann, da sie nicht auf einem aktiven Markt gehandelt werden, werden diese mit den Anschaffungskosten bewertet.

Wertminderung finanzieller Vermögenswerte

Der Konzern ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten vorliegt.

Vermögenswerte, die mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt werden

Gibt es einen objektiven Hinweis, dass eine Wertminderung bei mit fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Krediten und Forderungen eingetreten ist, ergibt sich die Höhe des Verlusts als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows (mit Ausnahme künftiger, noch nicht eingetretener Kreditausfälle), abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts (d. h. dem bei erstmaligem Ansatz ermittelten Zinssatz). Der Verlustbetrag ist ergebniswirksam zu erfassen. Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in einer der folgenden Berichtsperioden und kann diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertberichtigung rückgängig gemacht. Eine anschließende Wertaufholung wird ergebniswirksam erfasst, soweit der Buchwert des Vermögenswerts zum Zeitpunkt der Wertaufholung nicht die fortgeführten Anschaffungskosten übersteigt.

Vermögenswerte, die mit ihren Anschaffungskosten angesetzt werden

Bestehen objektive Hinweise darauf, dass eine Wertminderung bei einem nicht notierten Eigenkapitalinstrument aufgetreten ist, das nicht zum Zeitwert angesetzt wird, weil sein Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden kann, ergibt sich der Betrag der Wertberichtigung als Differenz zwischen dem Buchwert des finanziellen Vermögenswerts und dem Barwert der geschätzten künftigen Cashflows, die mit der aktuellen Marktrendite eines vergleichbaren finanziellen Vermögenswerts abgezinst werden.

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte

Ist ein zur Veräußerung verfügbarer Vermögenswert in seinem Wert gemindert, wird ein im Eigenkapital erfasster Betrag in Höhe der Differenz zwischen den Anschaffungskosten (abzüglich etwaiger Tilgungen und Amortisationen) und dem aktuellen Zeitwert, abzüglich etwaiger bereits früher ergebniswirksam erfasster Wertberichtigungen dieses finanziellen Vermögenswerts, in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Wertaufholungen bei Eigenkapitalinstrumenten, die als zur Veräußerung verfügbar eingestuft sind, werden ergebnisneutral erfasst. Wertaufholungen bei Schuldinstrumenten werden ergebniswirksam erfasst, wenn sich der Anstieg des Zeitwerts des Instruments objektiv auf ein Ereignis zurückführen lässt, das nach der ergebniswirksamen Erfassung der Wertminderung aufgetreten ist.

Vorräte

Vorräte umfassen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Leistungen sowie fertige Erzeugnisse und Waren. Der erstmalige Ansatz erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die Bewertung zum Bilanzstichtag erfolgt mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert. Die gängigen Verbrauchsfolgeverfahren kommen bei der Bewertung nicht zur Anwendung. Unfertige Leistungen werden in Höhe der anteiligen Auftragserlöse nach Maßgabe des Fertigstellungsgrades bewertet, sofern das Ergebnis des Dienstleistungsgeschäfts verlässlich schätzbar ist. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der bis zur Fertigstellung und bis zum Verkauf anfallenden geschätzten Kosten.

Verbindlichkeiten

Bei der erstmaligen Erfassung von Verbindlichkeiten werden diese mit dem Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung nach Abzug der mit der Kreditaufnahme verbundenen Transaktionskosten unter Berücksichtigung von Agien und Disagien bewertet.

Nach der erstmaligen Erfassung werden die Verbindlichkeiten anschließend unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Abweichend werden als Verbindlichkeit bilanzierte Derivate zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

Umschlagmengenabhängiger Ergebnisanteil für einen nicht beherrschenden Gesellschafter

Sachverhalt

Im Geschäftsjahr 2010 wurden zwischen den Tochtergesellschaften HHLA Container-Terminal Altenwerder GmbH, Hamburg, (kurz: CTA) und HHLA CTA Besitzgesellschaft mbH, Hamburg, (kurz: CTAB) Ergebnisabführungsverträge mit der HHLA Container Terminals Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg, (kurz: HHCT) abgeschlossen. Auf Basis der Ergebnisabführungsverträge verpflichtet sich die HHCT für die Dauer der Laufzeit des Vertrages zur Leistung einer Ausgleichszahlung an den nicht beherrschenden Anteilseigner der oben genannten Gesellschaften. Die Berechnung der Ausgleichszahlung erfolgt im Wesentlichen in Abhängigkeit von den Ergebnissen und erbrachten Umschlagmengen. Bei entsprechender Umschlagmenge ist es möglich, dass der Anteil der Ausgleichszahlung am Ergebnis den Anteil übersteigt, der sich gemäß dem Verhältnis an den Geschäftsanteilen des nicht beherrschenden Gesellschafters ergeben würde. Für die Geschäftsjahre 2010 bis 2014 sind die Ergebnisabführungsverträge fest (nicht ordentlich kündbar) geschlossen, so dass eine 5-jährige Vertragslaufzeit zu unterstellen war. Nach diesem Zeitraum verlängert sich der Ergebnisabführungsvertrag bei nicht erfolgter Kündigung jeweils um ein weiteres Jahr. Mit Verschmelzungsvertrag vom 5. August 2014 verschmolz die CTA rückwirkend zum 1. Januar 2014 auf die CTAB, so dass nur noch ein Ergebnisabführungsvertrag besteht.

Klassifizierung als zusammengesetztes Finanzinstrument

Der Anteil des nicht beherrschenden Gesellschafters ist aufgrund des Abschlusses der Ergebnisabführungsverträge als zusammengesetztes Finanzinstrument im Sinne des IAS 32.28 zu klassifizieren, da dieser sowohl eine Fremdkapitalkomponente als auch eine Eigenkapitalkomponente umfasst. Diese Komponenten sind zu trennen und nach ihrer Klassifikation als Eigen- oder Fremdkapital zu bilanzieren.

Zugangsbewertung

Die Ermittlung des auszuweisenden Eigenkapitals bei den nicht beherrschenden Anteilen erfolgte beim erstmaligen Ansatz im Jahr 2010 durch Abzug des beizulegenden Zeitwerts der Fremdkapitalkomponente. Der beizulegende Zeitwert der Fremdkapitalkomponente in Form dieser Ausgleichszahlungen ergab sich durch Diskontierung der daraus erwarteten Zahlungsmittelabflüsse während der 5-jährigen Laufzeit des Ergebnisabführungsvertrags.

Die erstmalige Erfassung dieser Fremdkapitalkomponente unter den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten Textziffer 38 erfolgte erfolgsneutral und reduzierte entsprechend die nicht beherrschenden Anteile im Eigenkapital Textziffer 35.

Ab dem Geschäftsjahr 2014 tritt bei Verlängerung des Ergebnisabführungsvertrags eine Verpflichtung zur Leistung einer Ausgleichsverpflichtung für das jeweilige Folgejahr hinzu. Im Jahr 2015 wurde der Ergebnisabführungsvertrag nicht gekündigt. Dadurch tritt eine Verpflichtung zur Leistung einer Ausgleichszahlung für das Jahr 2016 hinzu. Auch diese Verpflichtung ist im Berichtsjahr zu ihrem Zeitwert durch Diskontierung der erwarteten Zahlungsmittelabflüsse erfolgsneutral unter den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten auszuweisen. Sie mindert entsprechend die nicht beherrschenden Anteile im Eigenkapital.

Folgebewertung

Ab dem Jahr 2011 werden die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten, die aus der Verpflichtung zur Ausgleichszahlung entstehen, zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Änderungen, die sich bei den erwarteten Zahlungsmittelabflüssen ergeben, werden erfolgswirksam erfasst. Die Änderungen ergeben sich durch Anpassung an die tatsächlichen Ergebnisanteile der CTA-Gruppe sowie durch veränderte Einschätzungen zur zukünftigen Entwicklung der CTA-Gruppe. Darüber hinaus hat sich ab dem Jahr 2011 fortlaufend die verbleibende Vertragslaufzeit des Ergebnisabführungsvertrages um ein Jahr reduziert. Ab dem Jahr 2013 stellt die ausgewiesene Verbindlichkeit die Zahlungsverpflichtung des Konzerns für das abgelaufene Geschäftsjahr und den Barwert der erwarteten Zahlungsverpflichtung für das Folgejahr dar. Die Diskontierung erfolgte mit einem Zinssatz in Höhe von 7,70 %. Ab dem Geschäftsjahr 2014 wird für die Erfassung der zu erwartenden, jeweils neu hinzugetretenen Ausgleichszahlung jährlich ein Diskontierungssatz festgelegt. Für die Erfassung der zu erwartenden Ausgleichszahlung im Berichtsjahr für das Jahr 2016 wird bei der Diskontierung ein Zinssatz von 5,70 % (im Vorjahr für das Jahr 2015: 5,93 %) zugrunde gelegt. Der erfolgswirksam erfasste Betrag wird im Textziffer 16 ausgewiesen und wirkt sich ausschließlich auf die nicht beherrschenden Anteile an der CTA-Gruppe aus.

Entwicklung der nicht beherrschenden Anteile der CTA-Gruppe

in T€

 

 

Stand am 31. Dezember 2009 vor Abschluss des Ergebnisabführungsvertrags

 

44.617

Stand am 31. Dezember 2013

 

- 8.777

Tatsächlicher Ergebnisanteil CTA-Gruppe für 2014

 

30.307

Erfolgswirksamer Effekt im Finanzergebnis aufgrund Anpassung der Ausgleichsverpflichtung

 

- 2.571

Sonstige Anpassungen

 

- 287

Im Eigenkapital erfasstes Gesamtergebnis

 

27.449

Umgliederung der Ausgleichsverpflichtung für 2015 in die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten

 

- 22.432

Stand am 31. Dezember 2014 unter Berücksichtigung des tatsächlichen Ergebnisanteils und der Anpassungen der Ausgleichsverpflichtung

 

- 3.760

Tatsächlicher Ergebnisanteil CTA-Gruppe für 2015

 

21.627

Erfolgswirksamer Effekt im Finanzergebnis aufgrund Anpassung der Ausgleichsverpflichtung

 

804

Sonstige Anpassungen

 

- 25

Im Eigenkapital erfasstes Gesamtergebnis

 

22.406

Umgliederung der Ausgleichsverpflichtung für 2016 in die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten

 

- 25.534

Stand am 31. Dezember 2015 unter Berücksichtigung des tatsächlichen Ergebnisanteils und der Anpassungen der Ausgleichsverpflichtung

 

- 6.888

Entwicklung der sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten aus Ausgleichsverpflichtungen

in T€

 

 

Stand am 31. Dezember 2013

 

58.380

Zahlung tatsächlicher Ergebnisanteil für 2013

 

- 30.645

Erfolgswirksamer Effekt im Finanzergebnis aufgrund Anpassung der Ausgleichsverpflichtung

 

2.571

Umgliederung der Ausgleichsverpflichtung für 2015 aus den nicht beherrschenden Anteilen

 

22.432

Stand am 31. Dezember 2014 unter Fortführung der Ausgleichsverpflichtung

 

52.738

Zahlung tatsächlicher Ergebnisanteil für 2014

 

- 30.307

Erfolgswirksamer Effekt im Finanzergebnis aufgrund Anpassung der Ausgleichsverpflichtung

 

- 804

Umgliederung der Ausgleichsverpflichtung für 2016 aus den nicht beherrschenden Anteilen

 

25.534

Stand am 31. Dezember 2015 unter Fortführung der Ausgleichsverpflichtung

 

47.161

Rückstellungen

Eine Rückstellung wird dann gebildet, wenn der Konzern eine gegenwärtige (gesetzliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses besitzt, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Der Ansatz der Rückstellung erfolgt in Höhe des erwarteten Erfüllungsbetrags, der auch die zukünftige Preis- und Kostensteigerungen beinhaltet. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet (wie z. B. bei einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert nur dann erfasst, wenn die Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand zur Bildung der Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung nach Abzug der Erstattung ausgewiesen. Ist die Wirkung des Zinseffekts wesentlich, werden langfristige Rückstellungen zu einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, der die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Im Falle einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellungen als Zinsaufwand erfasst.

Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Pensionsverpflichtungen

Die Pensionen und ähnliche Verpflichtungen umfassen die Versorgungsverpflichtungen des Konzerns aus leistungsorientierten Altersversorgungssystemen (defined benefit obligation). Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden gemäß IAS 19 (revised 2011) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (projected unit credit method) bewertet. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden nach Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im kumulierten übrigen Eigenkapital erfasst. Der erfolgswirksame Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand ausgewiesen, der Zinsanteil der Rückstellungszuführung im Finanzergebnis.

Zur Bewertung der Pensionsverpflichtungen werden jährlich versicherungsmathematische Gutachten eingeholt.

Altersteilzeitverpflichtungen

Die in der Freistellungsphase des sogenannten Blockmodells zu zahlenden Arbeitsentgelte werden als Rückstellungen für Altersteilzeit bilanziert. Der Ansatz erfolgt ratierlich über den Zeitraum der aktiven Phase, über den sich der Erfüllungsrückstand aufbaut. Seit dem 1. Januar 2013 werden gemäß IAS 19 (revised 2011) die Rückstellungen für Aufstockungsbeträge nur noch ratierlich über den Zeitraum der abzuleistenden Dienstzeit, die regelmäßig mit Beginn der Passivphase endet, angesammelt.

Zur Bewertung der Verpflichtungen für das Arbeitsentgelt in der Freistellungsphase des Blockmodells und der Aufstockungsbeträge werden jährlich versicherungsmathematische Gutachten eingeholt.

Sofern die Verpflichtungen zur Leistung aufgrund eines Erfüllungsrückstands im Blockmodell oder von Aufstockungsbeträgen erst nach Ablauf von zwölf Monaten fällig werden, werden diese mit dem Barwert angesetzt.

Leasingverhältnisse, bei denen der Konzern als Leasingnehmer auftritt

Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis ist oder enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung getroffen und erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts einräumt.

Finanzierungs-Leasing

Finanzierungs-Leasingverhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen an dem übertragenen Vermögenswert auf den Konzern übertragen werden, werden zu Beginn des Leasingverhältnisses zum Zeitwert des Leasinggegenstandes oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert niedriger ist, aktiviert. In gleicher Höhe wird eine Leasingverbindlichkeit passiviert. Leasingzahlungen werden so in ihre Bestandteile Finanzierungsaufwendungen und Tilgung der Leasingverbindlichkeit aufgeteilt, dass der verbleibende Restbuchwert der Leasingverbindlichkeit mit einem konstanten Zinssatz verzinst wird. Finanzierungsaufwendungen werden in der jeweiligen Periode ergebniswirksam erfasst.

Ist der Eigentumsübergang auf den Konzern am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses nicht hinreichend sicher, so werden aktivierte Leasingobjekte über den kürzeren der beiden Zeiträume aus der Laufzeit des Leasingverhältnisses oder der Nutzungsdauer vollständig abgeschrieben. Andernfalls entspricht die Abschreibungsdauer der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Leasingobjekts.

Operating-Leasing

Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Leasingverhältnisse, bei denen der Konzern als Leasinggeber auftritt

Der HHLA-Konzern vermietet Immobilien im und am Hamburger Hafen sowie Bürogebäude und sonstige Gewerbeflächen und Lagerhallen. Die Mietverträge sind als Operating-Leasingverhältnisse zu klassifizieren, da die wesentlichen Risiken und Chancen für die Immobilien bei dem Konzern verbleiben. Die Immobilien werden daher unter den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert.

Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden linear über die Laufzeit der Leasingverhältnisse erfasst.

Ertrags- und Aufwandserfassung

Erträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen an den Konzern fließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann. Darüber hinaus müssen zur Realisation der Erträge die folgenden Ansatzkriterien erfüllt sein:

Verkauf von Waren und Erzeugnissen

Erträge werden erfasst, wenn die mit dem Eigentum an den verkauften Waren und Erzeugnissen verbundenen maßgeblichen Risiken und Chancen auf den Käufer übergegangen sind.

Erbringung von Dienstleistungen

Erträge aus Dienstleistungen werden nach Maßgabe des Leistungsfortschritts als Ertrag erfasst. Die Ermittlung des Leistungsfortschritts erfolgt nach Maßgabe der bis zum Bilanzstichtag angefallenen Arbeitsstunden als Prozentsatz der für das jeweilige Projekt insgesamt geschätzten Arbeitsstunden. Ist das Ergebnis eines Dienstleistungsgeschäfts nicht verlässlich schätzbar, sind Erträge nur in dem Ausmaß zu erfassen, in dem die angefallenen Aufwendungen erstattungsfähig sind.

Zinsen

Zinserträge und Zinsaufwendungen werden bei Entstehung erfasst.

Dividenden

Erträge werden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs des Konzerns auf Zahlung erfolgswirksam erfasst. Davon ausgenommen sind Dividenden, die von nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen ausgeschüttet werden.

Erträge und Aufwendungen

Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung ergebniswirksam erfasst. Erträge und Aufwendungen, die jeweils aus identischen Transaktionen oder Ereignissen resultieren, werden in der gleichen Periode erfasst. Mietaufwendungen werden linear über die Laufzeit der Leasingverhältnisse erfasst.

Zuwendungen der öffentlichen Hand

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Im Falle von aufwandsbezogenen Zuwendungen werden diese planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen. Bezieht sich die Zuwendung auf einen Vermögenswert, wird diese grundsätzlich von den Anschaffungskosten des Vermögenswerts abgesetzt und durch eine Verminderung der Abschreibungen über die Nutzungsdauer des betreffenden Vermögenswerts linear erfolgswirksam erfasst.

Steuern

Laufende Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden

Die laufenden Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für das Geschäftsjahr und für frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die am Bilanzstichtag gelten.

Latente Steuern

Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode auf alle zum Bilanzstichtag bestehenden temporären Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz sowie auf steuerliche Verlustvorträge.

Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst.

Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede und noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge verwendet werden können.

Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.

Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet wird. Dabei werden die Steuersätze (und Steuervorschriften) zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag durch den Gesetzgeber bereits erlassen sind.

Ertragsteuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden ebenso erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.

Latente Steueransprüche und -schulden werden nur saldiert, sofern sich die latenten Steuern auf Steuern vom Einkommen und Ertrag beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden, und die laufenden Steuern gegeneinander verrechnet werden können.

Zeitwerte der Finanzinstrumente

Die Zeitwerte der Finanzinstrumente werden auf Basis entsprechender Marktwerte oder Bewertungsmethoden bestimmt. Für flüssige Mittel und andere kurzfristige originäre Finanzinstrumente entsprechen die Zeitwerte den zu den jeweiligen Stichtagen bilanzierten Buchwerten. Bei langfristigen Forderungen und sonstigen finanziellen Vermögenswerten sowie langfristigen Verbindlichkeiten erfolgt die Bestimmung des Zeitwerts auf Grundlage der erwarteten Zahlungsströme unter Anwendung der zum Bilanzstichtag gültigen Referenzzinssätze. Die Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente werden auf Grundlage der zum Bilanzstichtag bestehenden Referenzzinssätze und Terminkurse ermittelt.

Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsgeschäfte

Der Konzern kann derivative Finanzinstrumente wie beispielsweise Zinsswaps, Zinscaps und Devisentermingeschäfte verwenden, um sich gegen Zins- und Währungsrisiken abzusichern. Diese werden zu dem Zeitpunkt, zu dem der entsprechende Vertrag abgeschlossen wird, zunächst mit ihren Zeitwerten angesetzt und nachfolgend mit ihren Zeitwerten neu bewertet.

Bei derivativen Finanzinstrumenten, die nicht die Kriterien für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfüllen, werden Gewinne oder Verluste aus Änderungen des Zeitwerts sofort erfolgswirksam erfasst.

Zum Zwecke der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen werden Sicherungsinstrumente als Cashflow-Hedges klassifiziert, wenn es sich um eine Absicherung eines Risikos aus Schwankungen der Cashflows handelt, das einem mit einem erfassten Vermögenswert, einer erfassten Schuld oder einer vorhergesehenen Transaktion verbundenen Risiko zugeordnet werden kann.

Eine Absicherung des Währungsrisikos einer festen Verpflichtung wird als Absicherung der Cashflows behandelt.

Zu Beginn einer Sicherungsbeziehung legt der Konzern sowohl die Sicherungsbeziehung, die der Konzern als Sicherungsgeschäft bilanzieren möchte, als auch die Risikomanagementzielsetzungen und -strategien im Hinblick auf die Absicherung formal fest und dokumentiert sie. Diese Dokumentation enthält die Festlegung des Sicherungsinstruments, des Grundgeschäfts oder der abgesicherten Transaktion und die Art des abzusichernden Risikos sowie eine Beschreibung, wie das Unternehmen die Wirksamkeit des Sicherungsinstruments bei der Kompensation der Risiken aus Änderungen des Zeitwerts oder der Cashflows des gesicherten Grundgeschäfts ermitteln wird. Derartige Sicherungsbeziehungen werden hinsichtlich der Erreichung einer Kompensation der Risiken aus Änderungen des Zeitwerts oder der Cashflows als in hohem Maße wirksam eingeschätzt. Sie werden fortlaufend dahingehend beurteilt, ob sie tatsächlich während der gesamten Berichtsperiode, für die die Sicherungsbeziehung designiert wurde, hochwirksam waren.

Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Zeitwerts oder zur Absicherung der Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb wurden in der Berichtsperiode nicht getätigt. Sicherungsgeschäfte zur Absicherung von Cashflows, die die strengen Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen erfüllen, werden wie folgt bilanziert:

Absicherung von Cashflows

Der effektive Teil des Gewinns oder Verlusts aus der Änderung des Zeitwerts eines Sicherungsinstruments wird unter Berücksichtigung der darauf entfallenden latenten Steuern direkt im Eigenkapital erfasst, während der ineffektive Teil erfolgswirksam erfasst wird.

Die im Eigenkapital erfassten Beträge werden in der Periode in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in der die abgesicherte Transaktion das Periodenergebnis beeinflusst, z. B. in der abgesicherte Finanzerträge oder -aufwendungen erfasst werden oder in der ein vorhergesehener Verkauf oder Kauf durchgeführt wird. Handelt es sich bei dem abgesicherten Grundgeschäft um die Anschaffungskosten eines nicht finanziellen Vermögenswerts oder einer nicht finanziellen Schuld, so werden die im Eigenkapital erfassten Beträge dem ursprünglich erfassten Buchwert des nicht finanziellen Vermögenswerts oder der nicht finanziellen Schuld hinzugerechnet.

Wird mit dem Eintritt der vorhergesehenen Transaktion nicht länger gerechnet, werden die zuvor im Eigenkapital erfassten Beträge im Periodenergebnis erfasst. Wenn das Sicherungsinstrument ausläuft oder veräußert, beendet oder ohne Ersatz oder Überrollen eines Sicherungsinstruments in ein anderes Sicherungsinstrument ausgeübt wird oder wenn der Konzern die Designation eines Sicherungsinstruments zurückzieht, verbleiben die zuvor ausgewiesenen Beträge so lange als gesonderter Posten im Eigenkapital, bis die vorhergesehene Transaktion eingetreten ist.

IAS

International Accounting Standards

Derivative Finanzinstrumente

Finanzinstrumente, die klassischerweise zur Absicherung bestehender Investments oder Verpflichtungen eingesetzt werden.

IAS

International Accounting Standards

Finanzergebnis

Zinserträge – Zinsaufwand +/– Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen +/– sonstiges Finanzergebnis

Derivative Finanzinstrumente

Finanzinstrumente, die klassischerweise zur Absicherung bestehender Investments oder Verpflichtungen eingesetzt werden.