7. Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungen

Die Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den erfordert Einschätzungen und Ermessen einzelner Sachverhalte durch das Management. Die vorgenommenen Schätzungen wurden auf der Basis von Erfahrungswerten und weiteren relevanten Faktoren unter Berücksichtigung der Prämisse der Unternehmensfortführung vorgenommen.

Die sich tatsächlich ergebenden Beträge können von den Beträgen, die sich aus Schätzungen und Annahmen ergeben, abweichen.

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind unter Textziffer 6 erläutert. Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungen betreffen folgende Sachverhalte:

Unternehmenszusammenschlüsse

Die bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbenen Vermögenswerte, die übernommenen Schulden und Eventualschulden bedürfen Schätzungen hinsichtlich ihrer beizulegenden Zeitwerte. Hierzu bedient sich die HHLA Gutachten von unabhängigen externen Sachverständigen oder berechnet intern anhand geeigneter Berechnungsmodelle den beizulegenden Zeitwert. In der Regel dienen dabei diskontierte Cashflows als Basis. Abhängig von der Art der Vermögenswerte bzw. der Verfügbarkeit von Informationen kommen marktpreis-, kapitalwert- und kostenorientierte Bewertungsverfahren zur Anwendung.

Geschäfts- oder Firmenwerte

Der Konzern überprüft mindestens einmal jährlich, ob die Geschäfts- oder Firmenwerte wertgemindert sind. Dies erfordert eine Schätzung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten bzw. des Nutzungswerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Zur Schätzung des beizulegenden Zeitwerts bzw. des Nutzungswerts muss der Konzern die voraussichtlichen künftigen Cashflows aus der zahlungsmittelgenerierenden Einheit schätzen und darüber hinaus einen angemessenen Abzinsungssatz wählen, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln. Dabei können unvorhersehbare Veränderungen dazu führen, dass die in der Planung verwendeten Annahmen nicht mehr angemessen sind und eine Planungsanpassung erfordern, die zu einem Wertminderungsaufwand führen könnte. Zum Geschäftsjahresende beträgt der Buchwert der ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwerte 38.933 T€ (im Vorjahr: 38.933 T€). Weitere Informationen sind unter Textziffer 22 aufgeführt.

Interne Entwicklungstätigkeiten

Diese Aktivitäten beziehen sich auf die konzerninterne Entwicklung von Software. Sobald die Ansatzvoraussetzungen nach  38.57 vorliegen, erfolgt eine Aktivierung. Die HHLA schreibt ab dem Zeitpunkt der Nutzung die Software über die erwartete Nutzungsdauer von drei bis sieben Jahren ab. Zum Geschäftsjahresende beträgt der Buchwert der aus internen Entwicklungsaktivitäten entstandenen immateriellen Vermögenswerte 16.622 T€ (im Vorjahr: 21.099 T€). Weitere Ausführungen finden sich unter Textziffer 22.

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Für als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sind im Anhang Zeitwerte anzugeben. Zur Ermittlung der Zeitwerte dieser Immobilien führt die HHLA eigene Berechnungen durch. Dabei werden branchenübliche Discounted-Cashflow-Verfahren angewendet. Den Berechnungen liegen Annahmen über die Höhe der erwarteten künftigen Cashflows, die anzuwendenden Zinssätze und den Zeitraum des Zuflusses von erwarteten Cashflows zugrunde, die diese Vermögenswerte erzielen können. Der Buchwert zum 31. Dezember 2015 beträgt 190.603 T€ (im Vorjahr: 199.196 T€). Detaillierte Angaben sind unter Textziffer 24 aufgeführt.

Pensionsrückstellungen

Für die Ermittlung des Aufwands aus Pensionsverpflichtungen werden jährlich versicherungsmathematische Gutachten eingeholt. In die Berechnungen fließen Annahmen über demografische Entwicklungen, Gehalts- und Rentensteigerungen sowie Zinssätze, Inflations- und Fluktuationsraten ein. Da diese Annahmen langfristiger Natur sind, ist von wesentlichen Unsicherheiten bei den Betrachtungen auszugehen. Zum Geschäftsjahresende beträgt der Barwert der Pensionsverpflichtungen 415.608 T€ (im Vorjahr: 443.558 T€). Nähere Erläuterungen finden sich unter Textziffer 36.

Abbruchverpflichtungen

Die Rückstellungen für Abbruchverpflichtungen ergeben sich aus Verpflichtungen, die im Rahmen von langfristigen Mietverträgen mit der FHH zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeiten zu erfüllen sind. Alle Unternehmen des HHLA-Konzerns im Hamburger Hafen sind verpflichtet, bei Beendigung des Mietverhältnisses das Mietobjekt geräumt von den in ihrem Eigentum stehenden Baulichkeiten zurückzugeben. Bei der Ermittlung der Rückstellungen wurde mit Ausnahme der unter Denkmalschutz stehenden Bauten in der Hamburger Speicherstadt von einer vollen Inanspruchnahme aus der Verpflichtung für alle Mietobjekte ausgegangen. In die Berechnungen gehen Annahmen über die Höhe des Rückbaubedarfs, des Zinssatzes sowie der Inflationsrate ein. Zum Geschäftsjahresende beträgt der Barwert der Verpflichtungen 58.927 T€ (im Vorjahr: 57.777 T€). Nähere Erläuterungen sind unter Textziffer 37 aufgeführt.

Altersteilzeitrückstellungen

Für den Ansatz und die Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeit werden alle Mitarbeiter berücksichtigt, die eine Vereinbarung unterzeichnet haben oder für die eine Unterzeichnung erwartet wird. Die Anzahl der erwarteten Fälle ist eine Schätzung. Darüber hinausgehend werden den Bewertungsgutachten versicherungsmathematische Annahmen zugrunde gelegt. Zum Geschäftsjahresende beträgt der Barwert der Verpflichtungen 1.726 T€ (im Vorjahr: 44 T€). Nähere Erläuterungen sind unter Textziffer 37 aufgeführt.

Lang- und kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten

Hierunter sind unter anderem Ausgleichszahlungsverpflichtungen gegenüber nicht beherrschenden Anteilseignern an konsolidierten Tochterunternehmen enthalten. Diese Verbindlichkeiten entstehen, da die HHLA einen Gewinnabführungsvertrag mit einem Tochterunternehmen geschlossen hat, bei dem mit nicht beherrschenden Anteilseignern ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen vereinbart wurde, siehe Textziffer 6. Die für die Ermittlung dieses Betrags verwendeten Parameter unterliegen wesentlichen Unsicherheiten, die zu entsprechenden Schwankungen führen können. Zum Geschäftsjahresende beträgt der Barwert dieser Verpflichtung 47.161 T€ (im Vorjahr: 52.738 T€). Weitere Erläuterungen finden sich unter Textziffer 38.

Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte

Die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wird regelmäßig durch den Konzern überprüft.

Ebenso führt der Konzern eine regelmäßige Überprüfung der wesentlichen nicht beobachtbaren Inputfaktoren sowie Bewertungsanpassungen durch. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendet der Konzern soweit möglich am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedlichen Stufen der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet:

  • Stufe 1: notierte Preise (unbereinigt) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Schulden
  • Stufe 2: Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt (d. h. als Preis) oder indirekt (d. h. als Ableitung von Preisen) beobachten lassen
  • Stufe 3: Bewertungsparameter für Vermögenswerte oder Schulden, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten beruhen

Der Konzern erfasst Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair-Value-Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist.

Einzelheiten zu den verwendeten Bewertungstechniken und Eingangsparametern bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte der verschiedenen Vermögenswerte und Schulden können Textziffer 24 und Textziffer 47 entnommen werden.

IFRS

International Financial Reporting Standards

IAS

International Accounting Standards