52. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Fahrrinnenanpassung liegt seit dem 9. Februar 2017 vor. Sie führt nicht zu einer Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses zur Fahrrinnenanpassung. Laut Gerichtsurteil ist der Planfeststellungsbeschluss jedoch in Teilen wegen Verstößen gegen das Habitatschutzrecht rechtswidrig und somit zunächst nicht vollziehbar. Zu zwei Punkten (Überprüfung einer etwaigen Beeinträchtigung des Schierlings-Wasserfenchels durch den vorhabenbedingten Anstieg des Salzgehalts sowie Regelungen zu Kohärenzmaßnahmen) sind Nachbesserungen erforderlich, die das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich als heilbar qualifiziert. Eine zeitliche Abschätzung für die materielle und verfahrensmäßige Umsetzung der erforderlichen Mängelbeseitigung liegt noch nicht vor. Damit können keine gesicherten Prognosen über einen möglichen Baubeginn abgegeben werden.
Weitere Ereignisse von wesentlicher Bedeutung traten nach dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2016 nicht ein.
Hamburg, 2. März 2017
Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft
Angela Titzrath
Dr. Stefan Behn
Heinz Brandt
Dr. Roland Lappin