18. Ertragsteuern
Als Ertragsteuern werden die gezahlten oder geschuldeten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie die latenten Steuern ausgewiesen. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und aus Gewerbesteuer zusammen. Bei in Deutschland ansässigen Kapitalgesellschaften fallen eine Körperschaftsteuer in Höhe von 15,0 % sowie ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der geschuldeten Körperschaftsteuer an. Zusätzlich unterliegen diese Gesellschaften sowie in Deutschland ansässige Tochterunternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft der Gewerbesteuer, deren Höhe sich nach den gemeindespezifischen Hebesätzen bestimmt. Die Gewerbesteuer mindert bei Kapitalgesellschaften nicht die Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer.
Latente und laufende Ertragsteuern in T€ |
2018 |
2017 |
||
Latente Steuern aus zeitlichen Unterschieden |
1.752 |
- 4.262 |
||
davon im Inland |
1.750 |
- 4.177 |
||
davon im Ausland |
2 |
- 85 |
||
Latente Steuern aus Verlustvorträgen |
- 1.436 |
- 18 |
||
davon im Inland |
0 |
0 |
||
davon im Ausland |
- 1.436 |
- 18 |
||
Summe latente Steuern |
316 |
- 4.280 |
||
Laufender Ertragsteueraufwand |
44.794 |
45.717 |
||
davon im Inland |
26.424 |
28.176 |
||
davon im Ausland |
18.370 |
17.541 |
||
In der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesener Ertragsteueraufwand |
45.110 |
41.437 |
Im Ertragsteueraufwand sind periodenfremde Steuererträge in Höhe von 517 T€ (im Vorjahr: 1.131 T€) enthalten.
Die aktiven latenten Steueransprüche und die passiven latenten Steuerschulden ergeben sich aus den temporären Differenzen und steuerlichen Verlustvorträgen.
|
Aktive latente Steuern |
Passive latente Steuern |
||||||
in T€ |
31.12.2018 |
31.12.2017 |
31.12.2018 |
31.12.2017 |
||||
Immaterielle Vermögenswerte |
0 |
0 |
3.168 |
2.421 |
||||
Sachanlagen und Finanzierungs-Leasing |
0 |
0 |
17.809 |
16.746 |
||||
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien |
0 |
0 |
10.136 |
10.304 |
||||
Finanzielle Vermögenswerte |
0 |
0 |
2.496 |
2.272 |
||||
Vorräte |
963 |
750 |
0 |
0 |
||||
Forderungen und sonstige Vermögenswerte |
1.876 |
965 |
1.008 |
358 |
||||
Pensionsrückstellungen und sonstige Rückstellungen |
89.174 |
91.051 |
858 |
2.090 |
||||
Verbindlichkeiten |
7.270 |
9.707 |
3.822 |
2.986 |
||||
Verlustvorträge |
1.436 |
18 |
0 |
0 |
||||
|
100.719 |
102.491 |
39.297 |
37.177 |
||||
Saldierung |
- 18.593 |
- 15.398 |
- 18.593 |
- 15.398 |
||||
|
82.126 |
87.093 |
20.704 |
21.779 |
in T€ |
2018 |
2017 |
||
Ergebnis vor Steuern |
183.584 |
147.291 |
||
Ertragsteueraufwand zum hypothetischen Ertragsteuersatz von 32,28 % (im Vorjahr: 32,28 %) |
59.261 |
47.546 |
||
Steuerertrag (-), Steueraufwand (+) für Vorjahre |
- 455 |
3.256 |
||
Steuerfreie Erträge |
48 |
- 301 |
||
Nicht abzugsfähige Aufwendungen |
1.398 |
1.923 |
||
GewSt.-Hinzurechnungen und -Kürzungen |
70 |
- 1.423 |
||
Permanente Differenzen |
1.113 |
4.129 |
||
Steuersatzdifferenzen |
- 14.565 |
- 13.592 |
||
Wertberichtigung auf aktive latente Steuern |
- 1.824 |
304 |
||
Sonstige Steuereffekte |
64 |
- 405 |
||
Tatsächlicher Ertragsteueraufwand |
45.110 |
41.437 |
Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in Deutschland gelten bzw. zum Realisationszeitpunkt erwartet werden. Der Berechnung wurde sowohl 2018 als auch 2017 ein Steuersatz von 32,28 % zugrunde gelegt, der sich aus dem Körperschaftsteuersatz von 15,0 %, dem Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % von der Körperschaftsteuer und dem in Hamburg geltenden Gewerbesteuersatz von 16,45 % zusammensetzt. Unternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft unterliegen der Gewerbesteuer. Die grundstücksverwaltenden Gesellschaften unterliegen aufgrund spezialgesetzlicher Regelungen grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer. Im Rahmen der Mindestbesteuerung sind die steuerlichen Verlustvorträge in Deutschland nur eingeschränkt nutzbar. Danach ist eine positive steuerliche Bemessungsgrundlage bis zu 1 Mio. € unbeschränkt, darüber hinausgehende Beträge bis maximal 60 % sind um einen vorhandenen Verlustvortrag zu kürzen.
Die Auswirkungen abweichender Steuersätze für in- und ausländische Steuern vom Steuersatz der Konzernobergesellschaft sind in der Überleitungsrechnung unter den Steuersatzdifferenzen ausgewiesen.
Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge und temporäre Differenzen werden bilanziert, sofern deren Realisierung in der nahen Zukunft hinreichend gesichert erscheint. Im Konzern liegen keine inländischen körperschaftsteuerlichen Verlustvorträge und keine inländischen gewerbesteuerlichen Verlustvorträge vor. Auf ausländische steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 7.560 T€ (im Vorjahr: 96 T€) werden latente Steuern in Höhe von 1.436 T€ (im Vorjahr: 18 T€) aktiviert. Auf inländische körperschaftsteuerliche Verlustvorträge von 515 T€ (im Vorjahr: 1.374 T€), inländische gewerbesteuerliche Verlustvorträge von 7.969 T€ (im Vorjahr: 5.383 T€) und ausländische steuerliche Verlustvorträge von 11.244 T€ (im Vorjahr: 22.238 T€) werden keine aktiven latenten Steuern bilanziert. Die Vortragsfähigkeit der steuerlichen Verlustvorträge im Inland ist nach derzeitiger Rechtslage unbeschränkt möglich.
Die im Eigenkapital erfolgsneutral gebuchten aktiven latenten Steuern in Höhe von 21.538 T€ (im Vorjahr: 25.249 T€) stammen aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten aus der Bewertung von Pensionsrückstellungen sowie aus Cashflow-Hedges und aus unrealisierten Gewinnen/Verlusten aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten.
|
Brutto |
Steuern |
Netto |
|||||||||
in T€ |
2018 |
2017 |
2018 |
2017 |
2018 |
2017 |
||||||
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste |
11.603 |
5.482 |
- 3.747 |
- 1.768 |
7.856 |
3.714 |
||||||
Cashflow-Hedges |
33 |
- 8 |
- 11 |
2 |
22 |
- 6 |
||||||
Unrealisierte Gewinne/Verluste aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten |
- 124 |
145 |
47 |
- 74 |
- 77 |
71 |
||||||
|
11.512 |
5.619 |
- 3.711 |
- 1.840 |
7.801 |
3.779 |