Verträge, Vergütung und Zusatzleistungen
Tarifverträge
Für 88,9 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland sind die Entgelt- und Arbeitsbedingungen in Tarifverträgen geregelt (im Vorjahr: 89,3 %).
Im Mai 2018 einigten sich die Tarifvertragsparteien – der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e. V. (ZDS) und die Gewerkschaft ver.di – auf tabellenwirksame Anhebungen ab 1. Juni 2018 um 3,0 % bei einer zwölfmonatigen Laufzeit für die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe. Abschlüsse ähnlicher Größenordnung wurden auch für weitere Entgelttarifverträge des HHLA-Konzerns geschlossen.
Beurteilungs- und Vergütungssysteme
Die Beurteilungssysteme in den deutschen Gesellschaften bestehen aus Bottom-up- und Top-down-Komponenten. Sie sind zum Teil durch Tarifverträge geregelt, enthalten variable Vergütungsbestandteile und sind mit Qualifizierungsverpflichtungen für das Unternehmen und die Beschäftigten verbunden.
Der ROCE – die Rendite auf das eingesetzte Kapital – ist auch eine wesentliche Bestimmungsgröße für die variablen Vergütungsbestandteile der Führungskräfte und außertariflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Ermittlung erfolgsabhängiger Vergütungskomponenten auf Leitungsebenen erfolgt auf mehrjähriger Basis. Dadurch wird der Fokus auf nachhaltige, langfristige Ziele zusätzlich verstärkt.
Flexible Arbeitszeitmodelle
Die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten, wird zunehmend von allen Beschäftigtengruppen und Hierarchieebenen in Deutschland in Anspruch genommen, um die individuelle Arbeitszeit an die unterschiedlichen Lebensphasen anzupassen. Teilzeit ist damit ein wesentliches Instrument zur Bindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an das Unternehmen. Die Anpassung der Arbeitszeit unterstützt die Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Pflege von nahen Angehörigen oder beim Ausüben von ehrenamtlichen Tätigkeiten. Im Jahr 2018 wurde von insgesamt 191 Beschäftigten die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung in Anspruch genommen (im Vorjahr: 179), dies sind 12 Beschäftigte mehr als noch 2017. Die Teilzeitquote bei der HHLA in Deutschland erhöhte sich somit zum Jahresende 2018 auf 5,5 % (zum 31. Dezember 2017: 5,1 %). Der Anteil der Männer mit einer Teilzeitbeschäftigung ist auf 30,9 % gestiegen (im Vorjahr: 29,6 %). In der kaufmännisch geprägten Holding (ohne Auszubildende) betrug der Anteil an Teilzeitkräften 16,8 % (im Vorjahr: 16,2 %).
Altersvorsorge
Mit der Unterzeichnung des Tarifvertrags zur betrieblichen Altersversorgung zum HHLA-Kapitalplan hat die betriebliche Altersversorgung der HHLA eine grundlegende Neuausrichtung und Weiterentwicklung erfahren. Mit der Einführung des neuen Systems im Jahr 2018 haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei der Planung ihrer Lebensarbeitszeit erhalten. Sowohl individuelle Vorruhestandslösungen als auch verschiedene Optionen für Kapitalauszahlungen zum Ruhestand steigern die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung aus Sicht der Beschäftigten deutlich. Bestehende Ansprüche aus Modellen wie beispielsweise dem Lebensarbeitszeitkonto und der sogenannten Hafenrente wurden in den HHLA-Kapitalplan überführt. Durch die Bündelung dieser Ansprüche in einem System wird die HHLA zudem den gestiegenen Anforderungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an das Thema Transparenz noch gerechter. Bereits im ersten Jahr profitieren etwa ein Drittel der berechtigten Beschäftigten von dieser neuen Regelung zur Altersvorsorge.
Weitere personalbezogene Angaben werden ausführlich im zusammengefassten Konzernlagebericht unter dem Abschnitt Personal erläutert.
EBIT / Ø Betriebsvermögen.