Bericht des Aufsichtsrats

Prof. Dr. Rüdiger Grube – Vorsitzender des Aufsichtsrats (Foto)

Prof. Dr. Rüdiger GrubeVorsitzender des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2018 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung sowie dem Deutschen Corporate Governance Kodex zugewiesenen Aufgaben pflichtgemäß wahrgenommen. Wir haben die Geschäftsführung des Vorstands kontinuierlich überwacht, die strategische Weiterentwicklung des Unternehmens sowie wesentliche Einzelmaßnahmen beratend begleitet und uns von der Recht-, Ordnungs- und Zweckmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Auch die Organisation von Gesellschaft und Konzern, das errichtete Risikomanagement und die Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung haben wir fortwährend überwacht und uns von der jeweiligen Leistungsfähigkeit überzeugt.

Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand

Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für die HHLA und den Konzern eingebunden. Der Vorstand informierte uns regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Entwicklungen, insbesondere die Lage der HHLA und des Konzerns, die Unternehmensplanung, grundsätzliche Fragen der Unternehmenspolitik und der Strategie, Investitionsvorhaben und die Personalsituation. Maßnahmen, die nach Gesetz, Satzung oder der Geschäftsanweisung des Vorstands der Zustimmung des Aufsichtsrats oder eines seiner Ausschüsse bedürfen, wurden jeweils rechtzeitig vorgelegt. Der Aufsichtsrat bzw. die entsprechenden Ausschüsse haben diesen Maßnahmen nach eigener Prüfung und ausführlicher Erörterung mit dem Vorstand jeweils zugestimmt. Als Aufsichtsratsvorsitzender stand ich auch zwischen den Sitzungen in regelmäßigem Kontakt mit der Vorstandsvorsitzenden und dem Vorstand und wurde über die Planung und Strategie, die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage, wesentliche Geschäftsvorfälle, die Risikolage und das Risikomanagement sowie die Compliance informiert.

Die Arbeit des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2018 vier ordentliche und vier Sondersitzungen abgehalten.

Regelmäßige Gegenstände der ordentlichen Sitzungen sind die laufende Umsatz-, Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung sowie die aktuelle Geschäftslage der Gesellschaft, des Konzerns und der einzelnen Segmente, jeweils einschließlich der Risikolage, des Risikomanagements sowie der Compliance. Der Vorstand berichtete in den Sitzungen über die wirtschaftliche, finanzielle und strategische Situation der Gesellschaft und des Konzerns, die Strategie des Unternehmens sowie über wesentliche Entwicklungen und Ereignisse. Die weiteren Schwerpunkte der Sitzungen im Berichtszeitraum lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Im Fokus der Bilanzsitzung am 23. März 2018 waren turnusgemäß die Prüfung und Billigung des Jahresabschlusses der HHLA einschließlich der Sparteneinzelabschlüsse für die A- und S-Sparte, des Konzernabschlusses einschließlich der Teilkonzernabschlüsse, des zusammengefassten Lageberichts der HHLA und des Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats, der Berichte über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und zwischen der A- und der S-Sparte und des gesonderten nichtfinanziellen Berichts, jeweils für das Geschäftsjahr 2017, sowie die Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung 2018 einschließlich des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands und des Wahlvorschlags für die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018. Vertreter des Abschlussprüfers nahmen an der Sitzung teil, berichteten über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung und standen für Fragen zur Verfügung. Außerdem hat der Aufsichtsrat in dieser Sitzung dem Erwerb des estnischen Terminalbetreibers Transiidikeskuse AS sowie der restlichen Aktien der Metrans a.s. und im Zusammenhang mit diesen Erwerben einer Ermächtigung zu einer Fremdkapitalaufnahme zur langfristigen Strukturierung der Kaufpreise zugestimmt. Im Nachgang zu dieser Sitzung hat der Aufsichtsrat schließlich die Wahlvorschläge für die Nachwahlen von Anteilseignervertretern auf der Hauptversammlung am 12. Juni 2018 im Umlaufverfahren beschlossen.

In unserer zweiten regulären Sitzung am 1. Juni 2018 haben wir uns mit einem Investitionsprojekt, der Erteilung von Prokuren, der Vorbereitung der ordentlichen Hauptversammlung und der Vorbereitung der Prüfung der Effizienz der Aufsichtsratstätigkeit befasst.

Die erste Sondersitzung im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung am 12. Juni 2018 diente der Nachbesetzung der Ausschüsse infolge der personellen Wechsel im Aufsichtsrat.

Der Schwerpunkt der ordentlichen Sitzung am 7. September 2018 lag auf der Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse der Effizienzprüfung, die mithilfe eines unabhängigen Beraters durchgeführt wurde. Die Zusammenarbeit wurde insgesamt als sehr gut und effizient bewertet. Darüber hinaus haben wir uns in dieser Sitzung mit einem kleineren Beteiligungsprojekt und der Erteilung weiterer Prokuren befasst.

In einer gesonderten Strategiesitzung im Oktober 2018 haben wir uns – im Beisein sachverständiger Gäste – intensiv mit den strategischen Rahmenbedingungen und der Strategie der HHLA in einzelnen Geschäftsfeldern auseinandergesetzt. In einer weiteren Sondersitzung im Oktober 2018 haben wir uns zudem mit zwei Investitions- bzw. Beteiligungsprojekten befasst.

In unserer letzten regulären Sitzung am 7. Dezember 2018 haben wir uns zunächst turnusgemäß mit dem Wirtschaftsplan 2019 und der Mittelfristplanung für die Jahre 2020 bis 2023 für den Konzern und die beiden Teilkonzerne, den Ergebnissen der Risiko- und Chanceninventur und der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex auseinandergesetzt. Daneben haben wir uns erneut mit einem Beteiligungsprojekt und mit Vorstandsangelegenheiten befasst.

In unserer Sondersitzung am 21. Dezember 2018 haben wir schließlich – nach ausführlicher Vorbereitung durch den Personalausschuss – die Amtszeit von Frau Titzrath um fünf Jahre verlängert und Herrn Torben Seebold zum 1. April 2019 als Nachfolger für den ausscheidenden Herrn Brandt als Arbeitsdirektor in den Vorstand berufen.

An den Sitzungen des Aufsichtsrats nehmen grundsätzlich jeweils alle Mitglieder des Aufsichtsrats und – soweit nicht Vorstandsangelegenheiten oder aufsichtsratsinterne Themen erörtert werden – die Mitglieder des Vorstands teil. Die Präsenz bei den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Berichtszeitraum lag bei durchschnittlich rund 88 %. Mit Ausnahme von Herrn Dr. Bösinger, der im April 2018 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden ist und terminbedingt nicht an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats teilnehmen konnte, hat kein Mitglied des Aufsichtsrats nur an der Hälfte oder weniger der Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, denen es angehört, teilgenommen. Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern sind im Berichtszeitraum nicht aufgetreten. Dem Aufsichtsrat gehören keine ehemaligen Vorstandsmitglieder der Gesellschaft an.

Die Arbeit der Ausschüsse

Der Aufsichtsrat hat mit dem Finanzausschuss, dem Prüfungsausschuss, dem Immobilienausschuss, dem Personalausschuss, dem Nominierungsausschuss und dem Vermittlungsausschuss insgesamt sechs Ausschüsse eingerichtet. Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichten dem Aufsichtsrat in der jeweils nächsten Sitzung über die Ausschussarbeit. Bis auf den Nominierungsausschuss sind alle Ausschüsse paritätisch mit Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer besetzt. Konzernanhang, Tz. 49 Organe und Mandate

Der Finanzausschuss und der Prüfungsausschuss haben im Geschäftsjahr 2018 jeweils eine Sitzung je Quartal und damit jeweils insgesamt vier Sitzungen abgehalten.

Regelmäßige Gegenstände der Sitzungen des Finanzausschusses sind die Konzernergebnisentwicklung und die allgemeine Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Außerdem befasste sich der Finanzausschuss im Berichtszeitraum mit verschiedenen Beteiligungsprojekten und , insbesondere dem Erwerb des estnischen Terminalbetreibers Transiidikeskuse AS und dem Erwerb der restlichen Aktien der Metrans a.s., und in diesem Zusammenhang auch mit einer Ermächtigung zur Fremdkapitalaufnahme zur langfristigen Strukturierung der Kaufpreise. Weitere Schwerpunkte der Dezember-Sitzung waren schließlich die ausführliche Vorprüfung des Wirtschaftsplans 2019 und die Mittelfristplanung für die Jahre 2020 bis 2023.

Regelmäßige Gegenstände der Arbeit des Prüfungsausschusses sind vor allem die Überwachung der Rechnungslegung, des Rechnungslegungsprozesses sowie der Abschlussprüfung und ihrer Wirksamkeit sowie die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems und der Compliance einschließlich des Compliance-Management-Systems. Er überwacht ferner die Auswahl des Abschlussprüfers sowie dessen Qualifikation, Effizienz und Unabhängigkeit und die Zulässigkeit etwaiger vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachter Leistungen (sog. Nichtprüfungsleistungen). Der Prüfungsausschuss hat hierzu einen Katalog nach Art und Umfang grundsätzlich gebilligter Nichtprüfungsleistungen verabschiedet. Zentrale Themen der einzelnen Sitzungen im Berichtszeitraum waren darüber hinaus die ausführliche Erörterung und Prüfung des Jahresabschlusses der HHLA, des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2017 (März-Sitzung) sowie des Halbjahresfinanzberichts 2018 und dessen prüferische Durchsicht (August-Sitzung). In beiden Sitzungen berichteten Vertreter des Abschlussprüfers über die Ergebnisse der Prüfung bzw. der prüferischen Durchsicht und standen für Fragen zur Verfügung. Weitere Schwerpunkte waren die Quartalsmitteilungen für das erste und dritte Quartal, die Aufstellung und die Prüfungstätigkeit der internen Revision, die Festlegung der Prüfungsschwerpunkte für die Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2018, die Ergebnisse der Risiko- und Chanceninventur 2018, die Prüfungsplanung der Revision für das Jahr 2019 und die Vorbereitung der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex. An den Sitzungen des Prüfungsausschusses nimmt neben den Ausschussmitgliedern und Vertretern des Vorstands außerdem regelmäßig der Compliance-Beauftragte der HHLA teil, berichtet über seine Tätigkeit sowie aktuelle Entwicklungen und steht für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Weitere Teilnehmer, wie z.B. Vertreter des Abschlussprüfers oder der internen Revision, nehmen bei Bedarf an den Sitzungen teil. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses steht auch zwischen den Sitzungen in regelmäßigem Kontakt mit dem Abschlussprüfer und dem Finanzvorstand.

Der Immobilienausschuss hat im Berichtszeitraum zwei Sitzungen abgehalten. Schwerpunkte seiner Tätigkeit waren – jeweils in Bezug auf den Teilkonzern Immobilien (S-Sparte) – neben der allgemeinen Geschäftsentwicklung die Erörterung und Prüfung des Jahresabschlusses der HHLA einschließlich des Einzelabschlusses der S-Sparte, des Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und der Einzelabschlüsse der Immobiliengesellschaften für das Geschäftsjahr 2017 (März-Sitzung) sowie der Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2019 und die Mittelfristplanung für die Jahre 2020 bis 2023 (Dezember-Sitzung).

Die Mitglieder des Nominierungsausschusses sind im Geschäftsjahr 2018 einmal zusammengetreten, um die erforderlichen Nachwahlen von Anteilseignervertretern auf der Hauptversammlung am 12. Juni 2018 vorzubereiten. Bei den entsprechenden Wahlvorschlägen des Aufsichtsrats wurden neben den Anforderungen des Aktiengesetzes, des Deutschen Corporate Governance Kodex und der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats auch die Vorgaben aus dem Anforderungsprofil des Aufsichtsrats berücksichtigt.

Der Personalausschuss hat im Berichtszeitraum sechsmal getagt, um die Personalentscheidungen des Aufsichtsrats vorzubereiten, namentlich die Verlängerung der Amtszeit von Frau Titzrath und die Auswahl eines Nachfolgers für Herrn Brandt, der am 31. März 2019 aus dem Vorstand ausscheidet.

Für eine Sitzung des Vermittlungsausschusses bestand im Geschäftsjahr 2018 kein Anlass.

Corporate Governance

Die jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG) wurde in der Prüfungsausschusssitzung am 9. November 2018 gemeinsam mit dem Vorstand vorbereitet und vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 7. Dezember 2018 verabschiedet. Die aktuelle Entsprechenserklärung und die Entsprechenserklärungen der Vorjahre sind für die Öffentlichkeit auf der Internetseite der HHLA unter www.hhla.de/corporategovernance  dauerhaft zugänglich. Die aktuelle Entsprechenserklärung sowie weiterführende Informationen zur Corporate Governance finden Sie zudem im Corporate-Governance-Abschnitt des Lageberichts.  Corporate Governance

Abschlussprüfung

Die Hauptversammlung vom 12. Juni 2018 hat – im Einklang mit der Empfehlung des Prüfungsausschusses und dem Wahlvorschlag des Aufsichtsrats – die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg (PwC), zum Abschlussprüfer des Jahres- und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für den Konzern für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2018 gewählt. Der Prüfungsausschuss hat daraufhin im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex – insbesondere den Vorgaben zur Unabhängigkeit des Abschlussprüfers – den Prüfungsauftrag verhandelt, die Prüfungsschwerpunkte vorgegeben und den Auftrag erteilt.

Der Abschlussprüfer hat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss der HHLA für das Geschäftsjahr 2018 einschließlich der als Teil des Anhangs dargestellten Sparteneinzelabschlüsse für die A-Sparte (Teilkonzern Hafenlogistik) und die S-Sparte (Teilkonzern Immobilien) nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018 einschließlich der als Teil der Erläuterungen dargestellten Teilkonzernabschlüsse für die A- und die S-Sparte nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den gemäß § 315e HGB ergänzend anzuwendenden Vorschriften, sowie den zusammengefassten Bericht über die Lage der HHLA und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018 geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Der Abschlussprüfer hat ferner den vom Vorstand der HHLA gemäß § 312 Aktiengesetz (AktG) aufgestellten Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2018 geprüft, über das Ergebnis der Prüfung schriftlich berichtet und den Bericht mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:

„Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass (1) die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, (2) bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war und (3) bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen.“

Der Abschlussprüfer hat ferner den vom Vorstand gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung in analoger Anwendung des § 312 AktG erstellten Bericht über die Beziehungen zwischen A- und S-Sparte für das Geschäftsjahr 2018 geprüft, über das Ergebnis der Prüfung schriftlich berichtet und den Bericht mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:

„Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass (1) die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, (2) bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war.“

Schließlich hat der Abschlussprüfer auch den zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 289b ff. bzw. § 315b f. HGB einer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen, über das Ergebnis dieser Prüfung berichtet und einen uneingeschränkten Vermerk erteilt.

Die genannten Abschlüsse und Berichte sowie die entsprechenden Prüfberichte wurden jeweils unmittelbar nach ihrer Aufstellung und Prüfung allen Mitgliedern des Aufsichtsrats ausgehändigt, in den Sitzungen des Prüfungs- und des Immobilienausschusses am 18. März 2019 sowie in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 22. März 2019 jeweils vom Vorstand erläutert und sodann eingehend in den Ausschüssen bzw. im Plenum erörtert. Vertreter des Abschlussprüfers waren in den Sitzungen anwesend, berichteten über Umfang, Schwerpunkte und die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und standen für Fragen zur Verfügung. Sie gingen dabei insbesondere auch auf die im Bestätigungsvermerk beschriebenen besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) und die vorgenommenen Prüfungshandlungen sowie die Feststellungen zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess ein. Schließlich berichteten sie auch über Art und Umfang der sonstigen vom Abschlussprüfer erbrachten Leistungen.

Der Prüfungs- und der Immobilienausschuss haben sich im Rahmen der Vorprüfung ausführlich mit dem Prüfungsverlauf, den Prüfungsberichten und den Ergebnissen und insbesondere den im Bestätigungsvermerk beschriebenen besonders wichtigen Prüfungssachverhalten (Key Audit Matters) befasst und dem Plenum nach Abschluss ihrer Prüfung die Billigung der Abschlüsse und Berichte empfohlen. Nach eingehender Auseinandersetzung mit den Prüfungsberichten und -ergebnissen des Abschlussprüfers und den Ergebnissen der Vorprüfung durch die Ausschüsse im Plenum und auf Basis unserer eigenen Prüfung haben wir den Ergebnissen der Abschlussprüfung zugestimmt. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung sind keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss inklusive der Sparteneinzelabschlüsse, den Konzernabschluss inklusive der Teilkonzernabschlüsse sowie den zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 zu erheben. Dementsprechend haben wir den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht in unserer Sitzung am 22. März 2019 gebilligt. Der Jahresabschluss der HHLA für das Geschäftsjahr 2018 ist damit festgestellt. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung sind auch keine Einwendungen gegen die Erklärungen des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Beziehungen zwischen A- und S-Sparte zu erheben. Schließlich sind nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung keine Einwendungen gegen den zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht für das Geschäftsjahr 2018 zu erheben.

Der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands wurde in den Sitzungen des Prüfungsausschusses – für die A-Sparte – und des Immobilienausschusses – für die S-Sparte – am 18. März 2019 und in der Sitzung des Aufsichtsrats am 22. März 2019 eingehend geprüft und mit dem Vorstand diskutiert. Nach eigener Prüfung – insbesondere unter Berücksichtigung der Ergebnisentwicklung und Finanzplanung sowie der Aktionärsinteressen – haben wir uns dem Vorschlag des Vorstands zur Gewinnverwendung angeschlossen. Gemeinsam mit dem Vorstand werden wir der Hauptversammlung vorschlagen, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2018 eine Dividende von 0,80 € je dividendenberechtigte A-Aktie sowie von 2,10 € je dividendenberechtigte S-Aktie auszuschütten.

Personelle Veränderungen

Im Vorstand haben wir die Amtszeit von Frau Titzrath um fünf Jahre verlängert. Nachdem Herr Brandt uns im September 2018 mitgeteilt hat, dass er zum 31. März 2019 aus dem Vorstand ausscheiden wird, hat der Aufsichtsrat außerdem die notwendigen Schritte für die Nachbesetzung dieser Position eingeleitet und – nach Vorbereitung durch den Personalausschuss – in seiner Sitzung am 21. Dezember 2018 Herrn Torben Seebold mit Wirkung ab dem 1. April 2019 für zunächst drei Jahre zum Mitglied des Vorstands und zum Arbeitsdirektor bestellt. Der Aufsichtsrat dankt Herrn Brandt schon jetzt für sein langjähriges, erfolgreiches Wirken für die HHLA.

Im Aufsichtsrat sind im Berichtszeitraum die Anteilseignervertreter Dr. Rolf Bösinger und Petra Bödeker-Schoemann sowie Frau Dr. Wibke Mellwig, die kurzfristig als Ersatzmitglied für Herrn Dr. Bösinger in den Aufsichtsrat nachgerückt war, aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. An Stelle von Frau Bödeker-Schoemann und Herrn Dr. Bösinger bzw. Frau Dr. Mellwig hat die ordentliche Hauptversammlung vom 12. Juni 2018 Frau Dr. Isabella Niklas, Geschäftsführerin der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, sowie Herrn Dr. Torsten Sevecke, Staatsrat der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg, in den Aufsichtsrat gewählt. Im Zuge der Nachbesetzungen wurden auch die Ausschüsse des Aufsichtsrats entsprechend nachbesetzt. Konzernanhang,Tz.49 Organe und Mandate

Außerdem hat Herr Westhagemann sein Aufsichtsratsmandat im Nachgang zu seiner Berufung in den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg mit Wirkung zum Ablauf des 6. Februar 2019 niedergelegt. Der Aufsichtsrat wird – nach Vorbereitung durch den Nominierungsausschuss – der Hauptversammlung am 18. Juni 2019 einen Wahlvorschlag für die Nachfolge unterbreiten. Der Aufsichtsrat und sein Nominierungsausschuss werden dabei neben den Anforderungen des Aktiengesetzes, des Deutschen Corporate Governance Kodex und der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats auch die Vorgaben aus dem Anforderungsprofil des Aufsichtsrats berücksichtigen. Der Aufsichtsrat bedankt sich bei den ausgeschiedenen Mitgliedern für die stets gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Aufsichtsrat.

Abschließend danke ich im Namen des Aufsichtsrats den Vorstandsmitgliedern und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Konzerns für ihren tatkräftigen Einsatz im Geschäftsjahr 2018 und unseren Aktionären und Geschäftspartnern für das entgegengebrachte Vertrauen.

Hamburg, 22. März 2019

Der Aufsichtsrat

Prof. Dr. Rüdiger Grube – Vorsitzender des Aufsichtsrats (Unterschrift)

Prof. Dr. Rüdiger Grube
Vorsitzender des Aufsichtsrats

Investitionen

Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sowie in immaterielle Vermögenswerte.

IFRS

International Financial Reporting Standards.