Vergütungsbericht

Vergütung des Vorstands

Das Vergütungssystem für den Vorstand der HHLA soll zu einer erfolgreichen und nachhaltigen Unternehmensentwicklung beitragen. Die Festlegung des Vergütungssystems für den Vorstand, die regelmäßige Überprüfung und ggf. Anpassung des Vergütungssystems und die Festlegung der individuellen Vorstandsvergütung erfolgen – nach Vorbereitung durch den Personalausschuss – durch den Aufsichtsrat. Personalausschuss und Aufsichtsrat orientieren sich bei ihren Entscheidungen im Einklang mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex neben den Aufgaben und Leistungen des jeweiligen Vorstandsmitglieds insbesondere an der Größe und der Tätigkeit der HHLA, ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Lage sowie an Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung bei vergleichbaren Unternehmen und dem Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft.

Nach dem geltenden Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands, das zuletzt im Geschäftsjahr 2015 leicht modifiziert wurde und in dieser Fassung seit dem 1. Januar 2017 für alle Vorstandsmitglieder gilt, setzt sich die Vergütung der Vorstandsmitglieder aus einer erfolgsunabhängigen Festvergütung, einer erfolgsabhängigen Tantieme, Pensionszusagen und Nebenleistungen zusammen.

Vergütungshöhe der Vorstände nach unterschiedlichen Szenarien

Stand: 31. Dezember 2018

Vergütungshöhe der Vorstände nach unterschiedlichen Szenarien (Diagramm)

1 Pro umgeschlagenem und transportiertem Container

Die Festvergütung beträgt für ordentliche Vorstandsmitglieder 350.000 € p. a. und wird in zwölf monatlichen Teilbeträgen ausgezahlt. Der bzw. die Vorsitzende des Vorstands erhält eine erhöhte Grundvergütung. Hinzu kommen jeweils Nebenleistungen (Sachbezüge) in Gestalt eines Anspruchs auf (auch private) Nutzung eines angemessenen Dienstwagens und die Übernahme von Versicherungsprämien. Die Nebenleistungen sind als Vergütungsbestandteile von den Mitgliedern des Vorstands zu versteuern.

Die erfolgsabhängige Tantieme wird grundsätzlich auf der Basis einer dreijährigen Bemessungsgrundlage festgelegt und nach Feststellung des Jahresabschlusses ausgezahlt. Grundlage der Berechnung sind das durchschnittliche Ergebnis der vergangenen drei Jahre vor Zinsen und Steuern () vor Zuführung zu den Pensionsrückstellungen, vermindert um außerordentliche Erträge aus Grundstücks- und Firmenveräußerungen, die durchschnittliche Kapitalrentabilität () sowie die Erreichung von Zielen in den Bereichen Umwelt (Reduzierung des CO2-Wertes pro umgeschlagenem und transportiertem Container) und Soziales (mit den Komponenten Aus- und Fortbildung, Gesundheit und Beschäftigung) in dem gleichen Betrachtungszeitraum. Dabei wurden für jede der Nachhaltigkeitskomponenten Zielkorridore festgelegt, deren Erreichen eine entsprechende Tantieme auslöst. Die Berechnungskomponente EBIT einerseits und die vorstehend beschriebenen Nachhaltigkeitskomponenten andererseits werden dabei etwa hälftig gewichtet. Die variable Vergütung ist insgesamt auf 100 % der Festvergütung begrenzt.

Pensionszusagen existieren für diejenigen Vorstandsmitglieder, die dem Vorstand seit mehr als drei Jahren angehören. Nach den Pensionszusagen erhalten die Vorstandsmitglieder ein Ruhegehalt, wenn sie nach mindestens fünf oder acht Jahren Vorstandstätigkeit aus einem nicht in ihrer Person liegenden bzw. nicht zu vertretenden Grund, infolge von Dienstunfähigkeit oder infolge Alters ausscheiden. Das Ruhegehalt bestimmt sich nach einem prozentualen Anteil am ruhegehaltsfähigen Gehalt, das sich am Jahresgrundgehalt orientiert. Der prozentuale Anteil liegt je nach Dienstzeit des Vorstandsmitglieds zwischen 35 und 50 %, wobei Anpassungen grundsätzlich nicht linear über die Vertragslaufzeit, sondern jeweils im Rahmen von Vertragsverlängerungen vorgenommen werden. Angerechnet werden einzelfallabhängig verschiedene Einkünfte wie z. B. aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Arbeit und teilweise auch solche aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Versorgungsbezüge aus öffentlichen Mitteln. Hinterbliebene Ehepartner von Vorstandsmitgliedern erhalten ein Witwengeld von 55 bis 60 % des Ruhegehalts und Kinder ein Waisengeld von 12 bis 20 % des Ruhegehalts. Sollte der Anspruch auf das Ruhegehalt ruhen oder nicht bestehen, wird zeitlich begrenzt ein Übergangs- bzw. Überbrückungsgeld in Abhängigkeit von der Festvergütung gezahlt. Im Rahmen der Erstbestellung (i. d. R. drei Jahre) erfolgt in der Regel keine Pensionszusage, sondern eine individuelle Regelung, etwa in Gestalt der Übernahme von Beiträgen für eine Direktversicherung oder die Zahlung eines bestimmten Betrages zur zweckgebundenen Verwendung für eine private Altersvorsorge.

Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder enthalten eine Regelung, die im Falle eines Verlusts des Vorstandsmandats ohne wichtigen Grund (einschließlich einer Beendigung aufgrund eines Kontrollwechsels (Change of Control)) die Zahlung einer Abfindung an das jeweilige Vorstandsmitglied vorsieht. Die Abfindung ist dabei jeweils – im Einklang mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex – auf maximal zwei Jahresvergütungen (einschließlich Nebenleistungen) und zudem auf die Gesamtvergütung für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags begrenzt.

Kredite oder vergleichbare Leistungen wurden den Vorstandsmitgliedern nicht gewährt. Insgesamt betrug die ausgezahlte Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2018 rund 3,0 Mio. € (im Vorjahr: 2,93 Mio. €). Frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen erhielten Versorgungsbezüge in Höhe von 1.008.923 € (im Vorjahr: 931.633 €). Für die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen wurden insgesamt 23.239.497 € (im Vorjahr: 24.241.804 €) zurückgestellt.

Individuelle Vergütung des Vorstands

Die nachstehende Darstellung folgt den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) nach Ziffer 4.2.5.

Individuelle Vergütung des Vorstands

 

 

Angela Titzrath, Vorstandsvorsitzende

 

 

Gewährte Zuwendungen (Ziel)

 

Zufluss (Auszahlung)

in €

 

2018

 

2018 Minimum

 

2018 Maximum

 

2017

 

2018

 

2017

Festvergütung

 

450.000

 

450.000

 

450.000

 

450.000

 

450.000

 

450.000

Nebenvergütung

 

13.859

 

13.859

 

13.859

 

12.248

 

13.859

 

12.248

Summe

 

463.859

 

463.859

 

463.859

 

462.248

 

463.859

 

462.248

Einjährige variable Vergütung1, 2

 

406.450

 

0

 

450.000

 

350.940

 

400.391

 

392.230

Sonstiges

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

Gesamtvergütung

 

870.309

 

463.859

 

913.859

 

813.188

 

864.250

 

854.478

Versorgungsaufwand3

 

355.898

 

355.898

 

355.898

 

354.032

 

355.898

 

354.032

Gesamtaufwand

 

1.226.207

 

819.757

 

1.269.757

 

1.167.220

 

1.220.148

 

1.208.510

 

 

Heinz Brandt, Vorstandsmitglied

 

 

Gewährte Zuwendungen (Ziel)

 

Zufluss (Auszahlung)

in €

 

2018

 

2018 Minimum

 

2018 Maximum

 

2017

 

2018

 

2017

Festvergütung

 

350.000

 

350.000

 

350.000

 

350.000

 

350.000

 

350.000

Nebenvergütung

 

13.359

 

13.359

 

13.359

 

13.215

 

13.359

 

13.215

Summe

 

363.359

 

363.359

 

363.359

 

363.215

 

363.359

 

363.215

Einjährige variable Vergütung1, 2

 

326.450

 

0

 

350.000

 

282.815

 

323.974

 

324.813

Sonstiges

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

Gesamtvergütung

 

689.809

 

363.359

 

713.359

 

646.030

 

687.333

 

688.028

Versorgungsaufwand3, 4

 

269.655

 

269.655

 

269.655

 

265.932

 

269.655

 

265.932

Gesamtaufwand

 

959.464

 

633.014

 

983.014

 

911.961

 

956.988

 

953.960

 

 

Jens Hansen, Vorstandsmitglied (seit 1. April 2017)

 

 

Gewährte Zuwendungen (Ziel)

 

Zufluss (Auszahlung)

in €

 

2018

 

2018 Minimum

 

2018 Maximum

 

2017

 

2018

 

2017

Festvergütung

 

350.000

 

350.000

 

350.000

 

262.500

 

350.000

 

262.500

Nebenvergütung

 

18.624

 

18.624

 

18.624

 

10.081

 

18.624

 

10.081

Summe

 

368.624

 

368.624

 

368.624

 

272.581

 

368.624

 

272.581

Einjährige variable Vergütung1, 2

 

350.000

 

0

 

350.000

 

230.393

 

350.000

 

257.048

Sonstiges

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

Gesamtvergütung

 

718.624

 

368.624

 

718.624

 

502.974

 

718.624

 

529.629

Versorgungsaufwand3

 

35.000

 

35.000

 

35.000

 

26.250

 

35.000

 

26.250

Gesamtaufwand

 

753.624

 

403.624

 

753.624

 

529.224

 

753.624

 

555.879

 

 

Dr. Roland Lappin, Vorstandsmitglied

 

 

Gewährte Zuwendungen (Ziel)

 

Zufluss (Auszahlung)

in €

 

2018

 

2018 Minimum

 

2018 Maximum

 

2017

 

2018

 

2017

1

Bestandteile der erfolgsabhängigen Tantieme (EBIT und Nachhaltigkeitskomponenten) auf Basis einer dreijährigen Bemessungsgrundlage

2

Bei der Nachhaltigkeitskomponente wurde jeweils eine Zielerreichung von 100 % zugrunde gelegt und beim EBIT (basierend auf den jeweils zu Jahresbeginn am Kapitalmarkt kommunizierten Prognosen) ein mittleres Wahrscheinlichkeitsszenario unterstellt.

3

Dienstzeitaufwand nach IAS 19 Service-Cost-Komponente für Pensionszusagen, Beiträge für Direktversicherungen oder zweckgebundener Beitrag für Altersversorgung (gemäß den erläuternden Ausführungen zur Mustertabelle 1 in der Anlage zum DCGK)

4

Aufgrund der Entscheidung von Herrn Brandt, zum Ablauf des 31. März 2019 aus dem Vorstand auszuscheiden, sind zusätzlich versicherungsmathematische Verluste in Höhe von 1.020.105 € im Geschäftsjahr 2018 angefallen.

Festvergütung

 

350.000

 

350.000

 

350.000

 

350.000

 

350.000

 

350.000

Nebenvergütung

 

10.782

 

10.782

 

10.782

 

9.593

 

10.782

 

9.593

Summe

 

360.782

 

360.782

 

360.782

 

359.593

 

360.782

 

359.593

Einjährige variable Vergütung1, 2

 

326.450

 

0

 

350.000

 

282.815

 

323.974

 

324.813

Sonstiges

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

Gesamtvergütung

 

687.232

 

360.782

 

710.782

 

642.408

 

684.756

 

684.406

Versorgungsaufwand3

 

207.878

 

207.878

 

207.878

 

205.008

 

207.878

 

205.008

Gesamtaufwand

 

895.110

 

568.660

 

918.660

 

847.415

 

892.634

 

889.414

Vergütung des Aufsichtsrats

Gemäß § 16 der Satzung der HHLA erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Vergütung, die von der Hauptversammlung durch Beschluss festgelegt wird. Sie orientiert sich am Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder sowie an der wirtschaftlichen Lage und dem Erfolg des Unternehmens. Die derzeitige Vergütungsregelung wurde in der Hauptversammlung am 13. Juni 2013 beschlossen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste Vergütung von 13.500 € pro Geschäftsjahr. Der Vorsitzende erhält das Dreifache, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrags. Aufsichtsratsmitglieder, die einem Ausschuss angehören, erhalten zusätzlich 2.500 € pro Geschäftsjahr je Ausschuss, der Vorsitzende des Ausschusses 5.000 €, insgesamt jedoch höchstens 10.000 €. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten eine entsprechende zeitanteilige Vergütung. Des Weiteren erhalten Aufsichtsratsmitglieder für jede Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats oder eines seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld in Höhe von 250 €. Eine variable Vergütungskomponente ist nicht vorgesehen.

Kredite oder vergleichbare Leistungen wurden den Aufsichtsratsmitgliedern nicht gewährt. Jenseits der im Rahmen der Anstellungsverträge der Arbeitnehmervertreter geschuldeten marktüblichen Vergütungen wurden den Aufsichtsratsmitgliedern keine Vergütungen für persönliche Leistungen gewährt. Im Berichtszeitraum betrugen die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats 309.292 € (im Vorjahr: 303.938 €).

Individuelle Vergütung des Aufsichtsrats

 

 

Fixe Vergütung

 

Feste Vergütung für Ausschusstätigkeit

 

Sitzungsgelder

 

Gesamt

in €1

 

2018

 

2017

 

2018

 

2017

 

2018

 

2017

 

2018

 

2017

1

Sämtliche Beträge ohne Mehrwertsteuer

2

Seit 21. Juni 2017 (Hauptversammlung 2017)

3

Bis 21. Juni 2017 (Hauptversammlung 2017)

4

Bis 12. Juni 2018 (Hauptversammlung 2018)

5

Bis 20. April 2018

6

21. April 2018 bis 12. Juni 2018 (Hauptversammlung 2018)

7

Seit 12. Juni 2018 (Hauptversammlung 2018)

Prof. Dr. Rüdiger Grube2

 

40.500

 

23.625

 

5.000

 

0

 

3.500

 

750

 

49.000

 

24.375

Prof. Dr. Peer Witten3

 

0

 

20.250

 

0

 

5.000

 

0

 

3.000

 

0

 

28.250

Berthold Bose2

 

20.250

 

11.813

 

2.500

 

0

 

3.500

 

750

 

26.250

 

12.563

Wolfgang Abel3

 

0

 

10.125

 

0

 

1.250

 

0

 

2.500

 

0

 

13.875

Torsten Ballhause3

 

0

 

6.750

 

0

 

3.750

 

0

 

3.000

 

0

 

13.500

Petra Bödeker-Schoemann4

 

6.750

 

13.500

 

3.750

 

6.250

 

1.000

 

2.750

 

11.500

 

22.500

Dr. Rolf Bösinger5

 

4.500

 

13.500

 

833

 

2.500

 

0

 

3.500

 

5.333

 

19.500

Dr. Bernd Egert3

 

0

 

6.750

 

0

 

3.750

 

0

 

1.500

 

0

 

12.000

Holger Heinzel3

 

0

 

6.750

 

0

 

1.250

 

0

 

1.000

 

0

 

9.000

Dr. Norbert Kloppenburg

 

13.500

 

13.500

 

7.500

 

6.250

 

3.750

 

3.250

 

24.750

 

23.000

Andreas Kummer3

 

0

 

6.750

 

0

 

3.750

 

0

 

3.250

 

0

 

13.750

Thomas Lütje2

 

13.500

 

7.875

 

2.500

 

833

 

2.000

 

1.000

 

18.000

 

9.708

Dr. Wibke Mellwig6

 

3.375

 

0

 

0

 

0

 

250

 

0

 

3.625

 

0

Thomas Mendrzik2

 

13.500

 

7.875

 

10.000

 

2.500

 

4.750

 

1.750

 

28.250

 

12.125

Thomas Nahr3

 

0

 

6.750

 

0

 

2.500

 

0

 

1.500

 

0

 

10.750

Dr. Isabella Niklas7

 

7.875

 

0

 

3.125

 

0

 

1.750

 

0

 

12.750

 

0

Norbert Paulsen

 

13.500

 

13.500

 

10.000

 

5.000

 

5.250

 

3.500

 

28.750

 

22.000

Sonja Petersen2

 

13.500

 

7.875

 

5.000

 

1.667

 

3.000

 

250

 

21.500

 

9.792

Dr. Sibylle Roggencamp

 

13.500

 

13.500

 

10.000

 

8.750

 

5.000

 

4.500

 

28.500

 

26.750

Maya Schwiegershausen-Güth2

 

13.500

 

7.875

 

0

 

0

 

1.750

 

250

 

15.250

 

8.125

Dr. Torsten Sevecke7

 

7.875

 

0

 

1.458

 

0

 

2.250

 

0

 

11.583

 

0

Michael Westhagemann2

 

13.500

 

7.875

 

7.500

 

2.500

 

3.250

 

2.000

 

24.250

 

12.375

Gesamtaufwand

 

199.125

 

206.438

 

69.166

 

57.500

 

41.000

 

40.000

 

309.292

 

303.938

EBIT

Ergebnis vor Zinsen und Steuern.

ROCE (Gesamtkapitalrentabilität vor Steuern)

EBIT / Ø Betriebsvermögen.