28. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
in T€ |
31.12.2018 |
31.12.2017 |
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179.824 |
149.115 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen gegenüber Kunden, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erbracht werden. Sie sind beim überwiegenden Anteil der Kunden in der Regel innerhalb von 30 Tagen fällig und werden daher als kurzfristig eingestuft. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert in Höhe der vorbehaltlosen Gegenleistung erfasst, es sei denn, sie enthalten wesentliche Finanzierungskomponenten. Der Konzern hält die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit dem Ziel, die vertraglichen Cashflows zu vereinnahmen und bewertet Sie daher in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.
Aufgrund der Kurzfristigkeit der ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert gleichgestellt.
Im Berichtsjahr und im Vorjahr wurden keine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als Sicherheiten für Finanzverbindlichkeiten abgetreten. In geringem Umfang werden Sicherheiten für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gehalten (z. B. Mietbürgschaften).
Die Ausführungen zur Struktur und zu den Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen befinden sich unter Textziffer 47.