12. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen
Zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg bzw. der Hamburg Port Authority und Unternehmen des HHLA-Konzerns bestehen verschiedene Verträge über die Anmietung von Flächen und Kaimauern im Hamburger Hafen sowie in der Speicherstadt. Darüber hinaus vermietet der HHLA-Konzern Büroräume auch an andere mit der Freien und Hansestadt Hamburg verbundene Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Weitere Informationen über diese Geschäftsbeziehungen finden sich im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023.
Zum 30. Juni 2024 entsprach sowohl die Höhe der Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen als auch die Höhe der Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen weitestgehend der Höhe zum 31. Dezember 2023.