3. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze und neue Rechnungslegungsstandards
3.1 Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die bei der Erstellung des verkürzten Konzernzwischenabschlusses angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze entsprechen den bei der Erstellung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023 angewandten Methoden. Für die unterjährige Berechnung des Ertragsteueraufwandes wird grundsätzlich für die inländischen Gesellschaften der zurzeit gültige Steuersatz angewandt. Für bestimmte inländische Gesellschaften wird eine Steuerquote zur Berechnung des Ertragsteueraufwandes ermittelt. Dabei wird das unterjährige Ergebnis vor Steuern (EBT) dieser Gesellschaften auf das Kalenderjahr hochgerechnet und darauf wird der für Hamburg gültige Steuersatz von 32,28 % angewandt. Die effektive Steuerquote des Gesamtkonzerns für die Zwischenberichtsperiode bis 30. Juni 2024 beläuft sich auf 35,7 % (30. Juni 2023: 39,1 %).
Basierend auf den aktuellen Ist-Zahlen des verkürzten Konzernzwischenabschlusses der einzelnen Unternehmen (constituent entities) wurde für den Abschlussstichtag 30. Juni 2024 eine indikative Bewertung einer potenziellen Mindeststeuerbelastung unter Beachtung der Safe-Harbour Regelungen gem. §§ 84 ff. Mindeststeuergesetz (MinStG) vorgenommen. Auf Grundlage dieser Beurteilungen erfüllen alle Länder bis auf das Land Ungarn jeweils mindestens eine der Tatbestandsvoraussetzungen der Safe-Harbour-Regelungen nach § 84 MinStG. Daher ist der Mindeststeueraufwand für die ungarischen Gesellschaften in Höhe von 145 T€ Teil des Gesamtertragsteueraufwands und wurde zum 30. Juni 2024 auf Konzernebene erfasst.
Bei den Sachanlagen wurde in der Berichtsperiode für einige Anlagengüter in der Anlagengruppe Technische Anlagen und Maschinen aufgrund einer Analyse historischer Nutzungsdauern sowie der in der Vergangenheit durchgeführten als auch zukünftig geplanten Ersatzinvestitionen eine Neubewertung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Die Bandbreite der Nutzungsdauern für diese Anlagengruppe bleibt mit 5 – 25 Jahren im Vergleich zum 31. Dezember 2023 weiterhin unverändert. Der positive Effekt aus der Anpassung der Nutzungsdauer beträgt zum 30. Juni 2024 4,6 Mio. €. Für das gesamte Berichtsjahr 2024 wird der positive Anpassungseffekt 9,1 Mio. € betragen. Die Anpassung ist für die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Konzerns wesentlich.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Umsetzungsstände für den Organisationsumbau im Segment Container hat die HHLA die Restrukturierungsrückstellung zum 30. Juni 2024 neu bewertet. Die Neubewertung basierte vor allem auf einer aktualisierten Einschätzung der umzusetzenden Maßnahmen in Verbindung mit einer Verschiebung der Umsetzungszeitpunkte. Aufgrund dieser Neubewertung hat sich die Rückstellung im Vergleich zum 31. Dezember 2023 um rund 6,5 Mio. € reduziert.
Wertminderung von Vermögenswerten
Zum Bewertungsstichtag 31. Dezember 2023 wurde für die zahlungsmittelgenerierende Einheit HHLA TK Estonia AS, Tallinn/Estland (ZGE HHLA TK Estonia) die Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwertes überprüft. Der Abzinsungssatz nach Steuern betrug 6,7 %. Auf Basis der verwendeten Schätzung der Cashflows im Detailplanungszeitraum und des Wachstumsfaktors von 1,0 % Prozent lag der erzielbare Betrag 4,3 Mio. € oberhalb des bewertungsrelevanten Buchwerts.
Das Management hielt deshalb eine Veränderung von wesentlichen Annahmen, die zum Übersteigen des Buchwerts über den erzielbaren Betrag führen würde, weiterhin für möglich.
Die folgende Übersicht zeigt die notwendige Änderung der jeweiligen wesentlichen Bewertungsparameter zum 31. Dezember 2023, die einzeln zu einer Gleichheit von erzielbarem Betrag und Buchwert zum 31. Dezember 2023 geführt hätte:
in %/ |
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Notwendige Änderung |
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Abzinsungssatz |
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+ 0,15 PP |
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Wachstumsfaktor |
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- 0,30 PP |
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EBIT1 |
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- 3,0 % |
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Zum 31. März 2024 hatte es einen sehr geringfügigen Anstieg beim Abzinsungssatz nach Steuern um 0,06 Prozentpunkte gegeben (weiterhin 6,7 %). Aufgrund dieser Zinsbewegung hätte sich der erzielbare Betrag isoliert reduziert, wäre aber weiterhin oberhalb des bewertungsrelevanten Buchwerts gewesen. Auf Basis der Entwicklung des ersten Quartals 2024 bestand bei den anderen Bewertungsparametern zum 31. März 2024 kein Anhaltspunkt für die Durchführung einer erneuten Werthaltigkeitsprüfung. Zum 30. Juni 2024 stieg der Abzinsungssatz nach Steuern auf 7,0 %. Das Management hat unter Berücksichtigung der Entwicklung des zweiten Quartals 2024 seine Einschätzungen zur weiteren Entwicklung bis zum Jahr 2028 bestätigt und für das Jahr 2029 detailliert. Es wurde weiterhin ein Wachstumsfaktor von 1 % angesetzt. Der erzielbare Betrag liegt geringfügig oberhalb des Buchwerts. Eine schon geringfügige Änderung der oben aufgeführten Bewertungsparameter würde zu einer Gleichheit von erzielbarem Betrag und Buchwert führen. Der Geschäfts- oder Firmenwert für die ZGE HHLA TK Estonia beträgt 7.587 T€.
Die zum 31. Dezember 2023 durchgeführte Werthaltigkeitsprüfung der Vermögenswerte aufgrund des Russland-Ukraine-Kriegs der SC Container Terminal Odessa, Odessa/Ukraine (ZGE CTO) ergab keinen Wertberichtigungsbedarf, da der erzielbare Betrag ausreichend oberhalb des bewertungsrelevanten Buchwerts lag.
Aufgrund des anhaltenden Russland-Ukraine-Kriegs hatte das Management zum 31. März 2024 erneut seine Einschätzungen zur weiteren Entwicklung der ZGE CTO aktualisiert. Es wird grundsätzlich von der Fortführung des Containerterminals ausgegangen. Im für wahrscheinlich gehaltenen Basisszenario wird eine mittelfristige Erholung und Angleichung an die ursprüngliche, vor dem Russland-Ukraine-Krieg geplante Mengenentwicklung unterstellt. Mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 20 % wird eine davon abweichende positive Entwicklung, insbesondere beim zeitlichen Ablauf der Angleichung, angenommen. Eine im Vergleich zum Basisszenario ungünstigere Entwicklung, die die Erholung auf die vor dem Russland-Ukraine-Krieg geplante Mengenentwicklung mit einer zeitlichen Verschiebung sieht, wird ebenfalls mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 20 % angesetzt. Die entsprechend gewichteten Cashflows wurden, mit dem zum 31. März 2024 gültigen Abzinsungssatz nach Steuern von 12,6 % diskontiert, es wurde ein Wachstumsfaktor von 1,0 % angesetzt. Unter Verwendung der beschriebenen Annahmen ergab sich zum 31. März 2024 kein Wertberichtigungsbedarf und der erzielbare Betrag lag ausreichend oberhalb des bewertungsrelevanten Buchwerts.
Auf Basis der Entwicklung des zweiten Quartals 2024 und der Entwicklung des Abzinsungssatzes nach Steuern ergaben sich keine neuen Anhaltspunkte auf eine Wertminderung von Vermögenswerten. Die Wertminderungsberechnung wurde daher nicht aktualisiert.
Wesentliche Risiken (Enteignung, Zerstörung, Vertragsbruch) werden weiterhin durch Bundesgarantien zu einem erheblichen Teil abgesichert. Die Absicherung konnte auf mittlerweile zusätzlich gewährte Gesellschafterdarlehen erweitert werden.
Bei anderen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten liegen keine Anhaltspunkte für eine Wertminderung von Vermögenswerten vor, so dass der Vorstand die jeweiligen Wertminderungsberechnungen nicht aktualisiert hat.
Das Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen in Höhe von 2.902 T€ der Gewinn- und Verlustrechnung des HHLA-Konzerns beinhaltet eine außerplanmäßige Abwertung in Höhe von 382 T€ auf den Beteiligungsansatz einer Gesellschaft, die dem Segment Logistik zugeordnet ist.
3.2 Neue Rechnungslegungsstandards
Die HHLA wendet zum 1. Januar 2024 folgende neue Vorschriften an:
- Amendments zu IFRS 16 Leasingverhältnisse: Leasingverbindlichkeiten aus Sale and Leaseback Transaktionen
- Amendments zu IAS 1 Darstellung des Abschlusses: Klassifizierung von Schulden mit Nebenbedingungen als kurz- oder langfristig
- Amendments zu IAS 7 Kapitalflussrechnungen und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben: Supplier Finance Arrangements
Aus der Anwendung der genannten neuen Vorschriften ergaben sich keine Auswirkungen auf den Konzernzwischenabschluss.