Halbjahresfinanzbericht Januar – Juni 2024

9. Pensionsrückstellungen

Die Pensionsrückstellungen enthalten Pensionsverpflichtungen sowie Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeit.

Der Berechnung der Pensionsverpflichtungen wurde zum 30. Juni 2024 zum einen ein Abzinsungssatz in Höhe von 3,80 % zugrunde gelegt (31. Dezember 2023: 3,50 %; 30. Juni 2023: 4,00 %). Zum anderen wurde der Berechnung der Pensionsverpflichtungen aus dem HHLA-Kapitalplan zum 30. Juni 2024 ein Abzinsungssatz in Höhe von 3,80 % zugrunde gelegt (31. Dezember 2023: 3,60 %; 30. Juni 2023: 4,00 %).

Folgende Veränderungen der versicherungsmathematischen Gewinne oder Verluste aus Pensionsrückstellungen schlagen sich erfolgsneutral im Eigenkapital nieder:

Entwicklung der versicherungsmathematischen Gewinne/Verluste aus Pensionsrückstellungen

in T€

 

2024

 

2023

Versicherungsmathematische Gewinne (+)/Verluste (-) am 1. Januar

 

54.589

 

68.620

Veränderungen im Geschäftsjahr durch erfahrungsbedingte Anpassungen
und Änderungen finanzieller Annahmen

 

14.424

 

2.038

Versicherungsmathematische Gewinne (+)/Verluste (-) am 30. Juni

 

69.013

 

70.658