9. Pensionsrückstellungen
Die Pensionsrückstellungen enthalten Pensionsverpflichtungen sowie Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeit.
Der Berechnung der Pensionsverpflichtungen wurde zum 30. Juni 2024 zum einen ein Abzinsungssatz in Höhe von 3,80 % zugrunde gelegt (31. Dezember 2023: 3,50 %; 30. Juni 2023: 4,00 %). Zum anderen wurde der Berechnung der Pensionsverpflichtungen aus dem HHLA-Kapitalplan zum 30. Juni 2024 ein Abzinsungssatz in Höhe von 3,80 % zugrunde gelegt (31. Dezember 2023: 3,60 %; 30. Juni 2023: 4,00 %).
Folgende Veränderungen der versicherungsmathematischen Gewinne oder Verluste aus Pensionsrückstellungen schlagen sich erfolgsneutral im Eigenkapital nieder:
in T€ |
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2024 |
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2023 |
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Versicherungsmathematische Gewinne (+)/Verluste (-) am 1. Januar |
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54.589 |
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68.620 |
Veränderungen im Geschäftsjahr durch erfahrungsbedingte Anpassungen |
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14.424 |
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2.038 |
Versicherungsmathematische Gewinne (+)/Verluste (-) am 30. Juni |
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69.013 |
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70.658 |