Halbjahresfinanzbericht Januar – Juni 2025

12. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg bzw. der Hamburg Port Authority und Unternehmen des HHLA-Konzerns bestehen verschiedene Verträge über die Anmietung von Flächen und Kaimauern im Hamburger Hafen sowie in der Speicherstadt. Darüber hinaus vermietet der HHLA-Konzern Büroräume auch an andere mit der Freien und Hansestadt Hamburg verbundene Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Weitere Informationen über diese Geschäftsbeziehungen finden sich im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024.

Die HHLA hat am 28. Dezember 2020 zwei Vereinbarungen zu seitens der HHLA von der HPA gemieteten Flächen am O’Swaldkai abgeschlossen. Es handelt sich zum einen um eine dreiseitige Vereinbarung mit der HPA und der FHH („Trilaterale Vereinbarung“) und zum anderen um einen Änderungsvertrag zu einem bestehenden Mietvertrag zwischen HHLA und HPA („Änderungsvertrag“). Die grundsätzlichen Regelungen zur Trilateralen Vereinbarung und zum Änderungsvertrag sind im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 unter Textziffer 48 dargestellt.

Aufgrund des Auslaufens des ursprünglichen Vertrags zum Ende des zweiten Quartals wurde im Juni 2025 zwischen der HHLA und der HPA darüber Einvernehmen erzielt, dass die vereinbarten aufschiebenden Bedingungen hinsichtlich der Zahlung des finanziellen Ausgleichs für die vorzeitige Rückgabe von Teilflächen und zur Durchführung von notwendigen Umbaumaßnahmen als fristgerecht eingetreten gelten. Die Zeichnung der 11. Nachschrift zum Mietvertrag erfolgte am 28. Juli 2025. In diesem Zuge kommt es zu einer Verlängerung des Mietvertrags bis 2049 mit entsprechender Anpassung des Barwerts der Mietzahlungen für die Laufzeit des geänderten Mietvertrags. Die somit zu bilanzierende Verbindlichkeit aus Leasingverhältnissen beträgt, unter Verwendung eines Zinssatzes von 4,25 %, 78.741 T€. Dieser Verbindlichkeit steht ein Zugang eines im Sachanlagevermögen auszuweisenden Nutzungsrechts in gleichlautender Höhe gegenüber.

Zum 30. Juni 2025 entsprach sowohl die Höhe der Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen als auch die Höhe der Verbindlichkeiten gegenüber den übrigen nahestehenden Unternehmen und Personen weitestgehend der Höhe zum 31. Dezember 2024.