Halbjahresfinanzbericht Januar – Juni 2025

9. Pensionsrückstellungen

Die Pensionsrückstellungen enthalten Pensionsverpflichtungen sowie Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeit.

Der Berechnung der Pensionsverpflichtungen wurde zum 30. Juni 2025 zum einen ein Abzinsungssatz in Höhe von 3,70 % zugrunde gelegt (31. Dezember 2024: 3,40 %; 30. Juni 2024: 3,80 %). Zum anderen wurde der Berechnung der Pensionsverpflichtungen aus dem HHLA-Kapitalplan zum 30. Juni 2025 ein Abzinsungssatz in Höhe von 3,90 % zugrunde gelegt (31. Dezember 2024: 3,50 %; 30. Juni 2024: 3,80 %).

Folgende Veränderungen der versicherungsmathematischen Gewinne oder Verluste aus Pensionsrückstellungen schlagen sich erfolgsneutral im Eigenkapital nieder:

Entwicklung der versicherungsmathematischen Gewinne/Verluste aus Pensionsrückstellungen

in T€

 

2025

 

2024

Versicherungsmathematische Gewinne (+)/Verluste (-) am 1. Januar

 

55.573

 

54.589

Veränderungen im Geschäftsjahr durch erfahrungsbedingte Anpassungen und Änderungen finanzieller Annahmen

 

16.944

 

14.424

Versicherungsmathematische Gewinne (+)/Verluste (-) am 30. Juni

 

72.517

 

69.013