9. Pensionsrückstellungen
Die Pensionsrückstellungen enthalten Pensionsverpflichtungen sowie Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeit.
Der Berechnung der Pensionsverpflichtungen wurde zum 30. Juni 2025 zum einen ein Abzinsungssatz in Höhe von 3,70 % zugrunde gelegt (31. Dezember 2024: 3,40 %; 30. Juni 2024: 3,80 %). Zum anderen wurde der Berechnung der Pensionsverpflichtungen aus dem HHLA-Kapitalplan zum 30. Juni 2025 ein Abzinsungssatz in Höhe von 3,90 % zugrunde gelegt (31. Dezember 2024: 3,50 %; 30. Juni 2024: 3,80 %).
Folgende Veränderungen der versicherungsmathematischen Gewinne oder Verluste aus Pensionsrückstellungen schlagen sich erfolgsneutral im Eigenkapital nieder:
in T€ |
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2025 |
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2024 |
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Versicherungsmathematische Gewinne (+)/Verluste (-) am 1. Januar |
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55.573 |
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54.589 |
Veränderungen im Geschäftsjahr durch erfahrungsbedingte Anpassungen und Änderungen finanzieller Annahmen |
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16.944 |
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14.424 |
Versicherungsmathematische Gewinne (+)/Verluste (-) am 30. Juni |
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72.517 |
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69.013 |