12. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen
Zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg bzw. der Hamburg Port Authority und Unternehmen des HHLA-Konzerns bestehen verschiedene Verträge über die Anmietung von Flächen und Kaimauern im Hamburger Hafen sowie in der Speicherstadt. Darüber hinaus vermietet der HHLA-Konzern Büroräume auch an andere mit der Freien und Hansestadt Hamburg verbundene Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Weitere Informationen über diese Geschäftsbeziehungen finden sich im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2025.
Die HHLA hat am 28. Dezember 2020 zwei Vereinbarungen zu seitens der HHLA von der HPA gemieteten Flächen am O’Swaldkai abgeschlossen. Es handelt sich zum einen um eine dreiseitige Vereinbarung mit der HPA und der FHH („Trilaterale Vereinbarung“) und zum anderen um einen Änderungsvertrag zu einem bestehenden Mietvertrag zwischen HHLA und HPA („Änderungsvertrag“). Die grundsätzlichen Regelungen zur Trilateralen Vereinbarung und zum Änderungsvertrag sind im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2025 unter Textziffer 48 dargestellt.
Zum 30. Juni 2026 entsprach sowohl die Höhe der Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen als auch die Höhe der Verbindlichkeiten gegenüber den übrigen nahestehenden Unternehmen und Personen weitestgehend der Höhe zum 31. Dezember 2025.