9. Pensionsrückstellungen
Die Pensionsrückstellungen enthalten Pensionsverpflichtungen sowie Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeit.
Der Berechnung der Pensionsverpflichtungen wurde zum 30. Juni 2026 zum einen ein Abzinsungssatz in Höhe von 4,00 % zugrunde gelegt (31. Dezember 2025: 4,00 %; 30. Juni 2025: 3,70 %). Zum anderen wurde der Berechnung der Pensionsverpflichtungen aus dem
Folgende Veränderungen der versicherungsmathematischen Gewinne oder Verluste aus Pensionsrückstellungen schlagen sich erfolgsneutral im Eigenkapital nieder:
in T€ |
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2026 |
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2025 |
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Versicherungsmathematische Gewinne (+)/Verluste (-) am 1. Januar |
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82.506 |
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55.573 |
Veränderungen im Geschäftsjahr durch erfahrungsbedingte Anpassungen und Änderungen finanzieller Annahmen |
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4.182 |
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16.944 |
Versicherungsmathematische Gewinne (+)/Verluste (-) am 30. Juni |
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86.688 |
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72.517 |