Halbjahresfinanzbericht Januar – Juni 2026

9. Pensions­rückstellungen

Die Pensionsrückstellungen enthalten Pensionsverpflichtungen sowie Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeit.

Der Berechnung der Pensionsverpflichtungen wurde zum 30. Juni 2026 zum einen ein Abzinsungssatz in Höhe von 4,00 % zugrunde gelegt (31. Dezember 2025: 4,00 %; 30. Juni 2025: 3,70 %). Zum anderen wurde der Berechnung der Pensionsverpflichtungen aus dem HHLA-Kapitalplan zum 30. Juni 2026 ein Abzinsungssatz in Höhe von 4,20 % zugrunde gelegt (31. Dezember 2025: 4,20 %; 30. Juni 2025: 3,90 %).

Folgende Veränderungen der versicherungsmathematischen Gewinne oder Verluste aus Pensionsrückstellungen schlagen sich erfolgsneutral im Eigenkapital nieder:

Entwicklung der versicherungsmathematischen Gewinne/Verluste aus Pensionsrückstellungen

in T€

 

2026

 

2025

Versicherungsmathematische Gewinne (+)/Verluste (-) am 1. Januar

 

82.506

 

55.573

Veränderungen im Geschäftsjahr durch erfahrungsbedingte Anpassungen und Änderungen finanzieller Annahmen

 

4.182

 

16.944

Versicherungsmathematische Gewinne (+)/Verluste (-) am 30. Juni

 

86.688

 

72.517