Vergütungsbericht

Vergütung des Vorstands

Das Vergütungssystem für den Vorstand der HHLA soll zu einer erfolgreichen und nachhaltigen Unternehmensentwicklung beitragen. Die Festlegung des Vergütungssystems für den Vorstand, die regelmäßige Überprüfung und ggf. Anpassung des Vergütungssystems und die Festlegung der individuellen Vorstandsvergütung erfolgen – nach Vorbereitung durch den Personalausschuss – durch den Aufsichtsrat. Personalausschuss und Aufsichtsrat orientieren sich bei ihren Entscheidungen im Einklang mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex neben den Aufgaben und Leistungen des jeweiligen Vorstandsmitglieds insbesondere an der Größe und der Tätigkeit der HHLA, ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Lage sowie an Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung bei vergleichbaren Unternehmen und dem Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft.

Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands wurde von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 14. Juni 2012 gebilligt und im Rahmen einer Überprüfung im Geschäftsjahr 2015 leicht modifiziert. Seit dem 1. Januar 2017 gelten für alle Mitglieder die modifizierten Regelungen. Danach setzt sich die Vergütung der Vorstandsmitglieder aus einer erfolgsunabhängigen Festvergütung, einer erfolgsabhängigen Tantieme, Pensionszusagen und Nebenleistungen zusammen.

Vergütungshöhe der Vorstände für 2017 nach unterschiedlichen Szenarien

Stand: 31. Dezember 2017

Vergütungshöhe der Vorstände für 2017 nach unterschiedlichen Szenarien (Diagramm)Vergütungshöhe der Vorstände für 2017 nach unterschiedlichen Szenarien (Diagramm)

1 Pro umgeschlagenem und transportiertem Container

Die Festvergütung beträgt für ordentliche Vorstandsmitglieder 350.000 € p.a. und wird in zwölf monatlichen Teilbeträgen ausgezahlt. Der bzw. die Vorsitzende des Vorstands erhält eine erhöhte Grundvergütung. Hinzu kommen jeweils Nebenleistungen (Sachbezüge) in Gestalt eines Anspruchs auf (auch private) Nutzung eines angemessenen Dienstwagens und die Übernahme von Versicherungsprämien. Die Nebenleistungen sind als Vergütungsbestandteile von den Mitgliedern des Vorstands zu versteuern.

Die erfolgsabhängige Tantieme wird grundsätzlich auf der Basis einer dreijährigen Bemessungsgrundlage festgelegt und nach Feststellung des Jahresabschlusses ausgezahlt. Grundlage der Berechnung sind das durchschnittliche Ergebnis der letzten drei Jahre vor Zinsen und Steuern () vor Zuführung zu den Pensionsrückstellungen, vermindert um außerordentliche Erträge aus Grundstücks- und Firmenveräußerungen, die durchschnittliche Kapitalrentabilität () sowie die Erreichung von Zielen in den Bereichen Umwelt (Reduzierung des CO2-Wertes pro umgeschlagenem und transportiertem Container) und Soziales (mit den Komponenten Aus- und Fortbildung, Gesundheit und Beschäftigung) in dem gleichen Betrachtungszeitraum. Dabei wurden für jede der Nachhaltigkeitskomponenten Zielkorridore festgelegt, deren Erreichen eine entsprechende Tantieme auslöst. Die Berechnungskomponente EBIT einerseits und die vorstehend beschriebenen Nachhaltigkeitskomponenten andererseits werden dabei etwa hälftig gewichtet. Die variable Vergütung ist insgesamt auf 100 % der Festvergütung begrenzt.

Pensionszusagen existieren für diejenigen Vorstandsmitglieder, die dem Vorstand seit mehr als drei Jahren angehören. Nach den Pensionszusagen erhalten die Vorstandsmitglieder ein Ruhegehalt, wenn sie nach mindestens fünf oder acht Jahren Vorstandstätigkeit aus einem nicht in ihrer Person liegenden bzw. nicht zu vertretenden Grund, infolge von Dienstunfähigkeit oder infolge Alters ausscheiden. Das Ruhegehalt bestimmt sich nach einem prozentualen Anteil am ruhegehaltsfähigen Gehalt, das sich am Jahresgrundgehalt orientiert. Der prozentuale Anteil liegt je nach Dienstzeit des Vorstandsmitglieds zwischen 35 und 50 %, wobei Anpassungen grundsätzlich nicht linear über die Vertragslaufzeit, sondern jeweils im Rahmen von Vertragsverlängerungen vorgenommen werden. Angerechnet werden einzelfallabhängig verschiedene Einkünfte wie zum Beispiel aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Arbeit und teilweise auch solche aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Versorgungsbezüge aus öffentlichen Mitteln. Hinterbliebene Ehepartner von Vorstandsmitgliedern erhalten ein Witwengeld von 55 bis 60 % des Ruhegehalts und Kinder ein Waisengeld von 12 bis 20 % des Ruhegehalts. Sollte der Anspruch auf das Ruhegehalt ruhen oder nicht bestehen, wird zeitlich begrenzt ein Übergangs- bzw. Überbrückungsgeld in Abhängigkeit von der Festvergütung gezahlt. Im Rahmen der Erstbestellung (i.d.R. drei Jahre) erfolgt in der Regel noch keine Pensionszusage, sondern eine individuelle Regelung, etwa in Gestalt der Übernahme von Beiträgen für eine Direktversicherung oder die Zahlung eines bestimmten Betrages zur zweckgebundenen Verwendung für eine private Altersvorsorge.

Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder enthalten eine Regelung, die im Falle eines Verlusts des Vorstandsmandats ohne wichtigen Grund (einschließlich einer Beendigung aufgrund eines Kontrollwechsels (Change of Control)) die Zahlung einer Abfindung an das jeweilige Vorstandsmitglied vorsieht. Die Abfindung ist dabei jeweils – im Einklang mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex – auf maximal zwei Jahresvergütungen (einschließlich Nebenleistungen) und zudem auf die Gesamtvergütung für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags begrenzt.

Kredite oder vergleichbare Leistungen wurden den Vorstandsmitgliedern nicht gewährt. Insgesamt betrug die ausgezahlte Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2017 rund 2,93 Mio. € (im Vorjahr: 3,14 Mio. €). Frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen erhielten Versorgungsbezüge in Höhe von 931.633 € (im Vorjahr: 692.224 €). Für die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen wurden insgesamt 24.241.804  € (im Vorjahr: 12.385.982 €) zurückgestellt.

Individuelle Vergütung des Vorstands

Die nachstehende Darstellung folgt den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) nach Ziffer 4.2.5.

Individuelle Vergütung des Vorstands

 

 

Angela Titzrath, Vorstandsvorsitzende

 

 

Gewährte Zuwendungen (Ziel)

 

Zufluss (Auszahlung)

in €

 

2017

 

2017 Minimum

 

2017 Maximum

 

20161

 

2017

 

20161

Festvergütung

 

450.000

 

450.000

 

450.000

 

87.500

 

450.000

 

87.500

Nebenleistung

 

12.248

 

12.248

 

12.248

 

6.936

 

12.248

 

6.936

Summe

 

462.248

 

462.248

 

462.248

 

94.436

 

462.248

 

94.436

Einjährige variable Vergütung2, 3

 

350.940

 

0

 

450.000

 

85.683

 

392.230

 

87.500

Sonstiges

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

Gesamtvergütung

 

813.188

 

462.248

 

912.248

 

180.118

 

854.478

 

181.936

Versorgungsaufwand4

 

354.032

 

354.032

 

354.032

 

68.649

 

354.032

 

68.649

Gesamtaufwand

 

1.167.220

 

816.280

 

1.266.280

 

248.767

 

1.208.510

 

250.584

 

 

Dr. Stefan Behn, Vorstandsmitglied (bis 31. März 2017)

 

 

Gewährte Zuwendungen (Ziel)

 

Zufluss (Auszahlung)

in €

 

2017

 

2017 Minimum

 

2017 Maximum

 

2016

 

2017

 

2016

Festvergütung

 

87.500

 

87.500

 

87.500

 

341.661

 

87.500

 

341.667

Nebenleistung

 

6.940

 

6.940

 

6.940

 

13.518

 

6.940

 

13.518

Summe

 

94.440

 

94.440

 

94.440

 

355.185

 

94.440

 

355.185

Einjährige variable Vergütung2, 3

 

70.704

 

0

 

87.500

 

312.730

 

81.203

 

324.397

Sonstiges

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

Gesamtvergütung

 

165.143

 

94.440

 

181.940

 

667.915

 

175.643

 

679.582

Versorgungsaufwand4, 5

 

0

 

0

 

0

 

688.121

 

0

 

688.121

Gesamtaufwand

 

165.143

 

94.440

 

181.940

 

1.356.036

 

175.643

 

1.367.703

 

 

Heinz Brandt, Vorstandsmitglied

 

 

Gewährte Zuwendungen (Ziel)

 

Zufluss (Auszahlung)

in €

 

2017

 

2017 Minimum

 

2017 Maximum

 

2016

 

2017

 

2016

Festvergütung

 

350.000

 

350.000

 

350.000

 

325.000

 

350.000

 

325.000

Nebenleistung

 

13.215

 

13.215

 

13.215

 

12.812

 

13.215

 

12.812

Summe

 

363.215

 

363.215

 

363.215

 

337.812

 

363.215

 

337.812

Einjährige variable Vergütung2, 3

 

282.815

 

0

 

350.000

 

312.730

 

324.813

 

324.397

Sonstiges

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

Gesamtvergütung

 

646.030

 

363.215

 

713.215

 

650.542

 

688.028

 

662.209

Versorgungsaufwand4

 

265.932

 

265.932

 

265.932

 

245.705

 

265.932

 

245.705

Gesamtaufwand

 

911.962

 

629.146

 

979.146

 

896.247

 

953.960

 

907.914

 

 

Jens Hansen, Vorstandsmitglied (seit 1. April 2017)

 

 

Gewährte Zuwendungen (Ziel)

 

Zufluss (Auszahlung)

in €

 

2017

 

2017 Minimum

 

2017 Maximum

 

2016

 

2017

 

2016

Festvergütung

 

262.500

 

262.500

 

262.500

 

0

 

262.500

 

0

Nebenleistung

 

10.081

 

10.081

 

10.081

 

0

 

10.081

 

0

Summe

 

272.581

 

272.581

 

272.581

 

0

 

272.581

 

0

Einjährige variable Vergütung2, 3

 

230.393

 

0

 

262.500

 

0

 

257.047

 

0

Sonstiges

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

Gesamtvergütung

 

502.974

 

272.581

 

535.081

 

0

 

529.629

 

0

Versorgungsaufwand4

 

26.250

 

26.250

 

26.250

 

0

 

26.250

 

0

Gesamtaufwand

 

529.224

 

298.831

 

561.331

 

0

 

555.879

 

0

 

 

Dr. Roland Lappin, Vorstandsmitglied

 

 

Gewährte Zuwendungen (Ziel)

 

Zufluss (Auszahlung)

in €

 

2017

 

2017 Minimum

 

2017 Maximum

 

2016

 

2017

 

2016

1

In der Zeit vom 1. Oktober 2016 bis zum 31. Dezember 2016 gehörte Frau Titzrath dem Vorstand als ordentliches Mitglied an.

2

Bestandteile der erfolgsabhängigen Tantieme (EBIT und Nachhaltigkeitskomponenten) auf Basis einer dreijährigen Bemessungsgrundlage

3

Bei der Nachhaltigkeitskomponente wurde jeweils eine Zielerreichung von 100 % zugrunde gelegt und beim EBIT (basierend auf den jeweils zu Jahresbeginn am Kapitalmarkt kommunizierten Prognosen) ein mittleres Wahrscheinlichkeitsszenario unterstellt.

4

Dienstzeitaufwand nach IAS 19 Service-Cost-Komponente für Pensionszusagen, Beiträge für Direktversicherungen oder zweckgebundener Beitrag für Altersversorgung (gemäß den erläuternden Ausführungen zur Mustertabelle 1 in der Anlage zum DCGK)

5

Aufgrund der Entscheidung von Herrn Dr. Behn, zum Ablauf des 31. März 2017 aus dem Vorstand auszuscheiden, sind für ihn für das Geschäftsjahr 2016 erhöhte Service Costs angefallen, während für das Geschäftsjahr 2017 kein Versorgungsaufwand mehr entstanden ist.

Festvergütung

 

350.000

 

350.000

 

350.000

 

341.667

 

350.000

 

341.667

Nebenleistung

 

9.593

 

9.593

 

9.593

 

10.989

 

9.593

 

10.989

Summe

 

359.593

 

359.593

 

359.593

 

352.656

 

359.593

 

352.656

Einjährige variable Vergütung2, 3

 

282.815

 

0

 

350.000

 

312.730

 

324.813

 

324.397

Sonstiges

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

Gesamtvergütung

 

642.408

 

359.593

 

709.593

 

665.386

 

684.406

 

677.052

Versorgungsaufwand4

 

205.008

 

205.008

 

205.008

 

178.719

 

205.008

 

178.719

Gesamtaufwand

 

847.415

 

564.600

 

914.600

 

844.104

 

889.414

 

855.771

Vergütung des Aufsichtsrats

Gemäß § 16 der Satzung der HHLA erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Vergütung, die von der Hauptversammlung durch Beschluss festgelegt wird. Sie orientiert sich am Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder sowie an der wirtschaftlichen Lage und dem Erfolg des Unternehmens. Die derzeitige Vergütungsregelung wurde in der Hauptversammlung am 13. Juni 2013 beschlossen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste Vergütung von 13.500 € pro Geschäftsjahr. Der Vorsitzende erhält das Dreifache, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrags. Aufsichtsratsmitglieder, die einem Ausschuss angehören, erhalten zusätzlich 2.500 € pro Geschäftsjahr je Ausschuss, der Vorsitzende des Ausschusses 5.000 €, insgesamt jedoch höchstens 10.000 €. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten eine entsprechende zeitanteilige Vergütung. Des Weiteren erhalten Aufsichtsratsmitglieder für jede Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats oder eines seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld in Höhe von 250 €. Eine variable Vergütungskomponente ist nicht vorgesehen.

Kredite oder vergleichbare Leistungen wurden den Aufsichtsratsmitgliedern nicht gewährt. Abgesehen von den im Rahmen von Anstellungsverträgen der Arbeitnehmervertreter geschuldeten marktüblichen Vergütungen wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrats für weitere persönliche Leistungen keine Vergütungen gewährt. Insgesamt betrugen die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats 303.938 € (im Vorjahr: 327.292 €).

Individuelle Vergütung des Aufsichtsrats

 

 

Fix

 

Feste Vergütung für Ausschusstätigkeit

 

Sitzungsgelder

 

Gesamt

in €1

 

2017

 

2016

 

2017

 

2016

 

2017

 

2016

 

2017

 

2016

1

Sämtliche Beträge ohne Mehrwertsteuer

2

Seit 21. Juni 2017 (Tag der Hauptversammlung)

3

Bis 21. Juni 2017 (Tag der Hauptversammlung)

4

Seit 18. Februar 2016

5

15. Juli 2016 bis 21. Juni 2017.

6

Bis 25. Juli 2016

7

Bis 9. Februar 2016

8

Bis 14. Juli 2016

9

26. Juli 2016 bis 21. Juni 2017

Prof. Dr. Rüdiger Grube2

 

23.625

 

0

 

0

 

0

 

750

 

0

 

24.375

 

0

Prof. Dr. Peer Witten3

 

20.250

 

40.500

 

5.000

 

10.000

 

3.000

 

5.000

 

28.250

 

55.500

Berthold Bose2

 

11.813

 

0

 

0

 

0

 

750

 

0

 

12.563

 

0

Wolfgang Abel3

 

10.125

 

20.250

 

1.250

 

2.500

 

2.500

 

4.250

 

13.875

 

27.000

Torsten Ballhause3

 

6.750

 

13.500

 

3.750

 

6.250

 

3.000

 

5.250

 

13.500

 

25.000

Petra Bödeker-Schoemann

 

13.500

 

13.500

 

6.250

 

7.500

 

2.750

 

2.750

 

22.500

 

23.750

Dr. Rolf Bösinger4

 

13.500

 

12.375

 

2.500

 

4.167

 

3.500

 

4.250

 

19.500

 

20.792

Dr. Bernd Egert3

 

6.750

 

13.500

 

3.750

 

7.500

 

1.500

 

3.750

 

12.000

 

24.750

Holger Heinzel3

 

6.750

 

13.500

 

1.250

 

2.500

 

1.000

 

2.000

 

9.000

 

18.000

Dr. Norbert Kloppenburg

 

13.500

 

13.500

 

6.250

 

7.500

 

3.250

 

2.750

 

23.000

 

23.750

Andreas Kummer5

 

6.750

 

6.750

 

3.750

 

3.750

 

3.250

 

3.500

 

13.750

 

14.000

Frank Ladwig6

 

0

 

7.875

 

0

 

2.917

 

0

 

2.500

 

0

 

13.292

Thomas Lütje2

 

7.875

 

0

 

833

 

0

 

1.000

 

0

 

9.708

 

0

Thomas Mendrzik2

 

7.875

 

0

 

2.500

 

0

 

1.750

 

0

 

12.125

 

0

Stephan Möller-Horns7

 

0

 

2.250

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

2.250

Arno Münster8

 

0

 

7.875

 

0

 

5.833

 

0

 

3.250

 

0

 

16.958

Thomas Nahr9

 

6.750

 

6.750

 

2.500

 

2.500

 

1.500

 

1.500

 

10.750

 

10.750

Norbert Paulsen

 

13.500

 

13.500

 

5.000

 

5.000

 

3.500

 

2.750

 

22.000

 

21.250

Sonja Petersen2

 

7.875

 

0

 

1.667

 

0

 

250

 

0

 

9.792

 

0

Dr. Sibylle Roggencamp

 

13.500

 

13.500

 

8.750

 

10.000

 

4.500

 

6.750

 

26.750

 

30.250

Maya Schwiegershausen-Güth2

 

7.875

 

0

 

0

 

0

 

250

 

0

 

8.125

 

0

Michael Westhagemann2

 

7.875

 

0

 

2.500

 

0

 

2.000

 

0

 

12.375

 

0

Gesamt

 

206.438

 

199.125

 

57.500

 

77.917

 

40.000

 

50.250

 

303.938

 

327.292

EBIT

Ergebnis vor Zinsen und Steuern.

ROCE (Gesamtkapitalrentabilität vor Steuern)

EBIT / Ø Betriebsvermögen.