42. Zahlungsverpflichtungen aus Ertragsteuern
in T€ |
31.12.2019 |
31.12.2018 |
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6.190 |
4.937 |
Die Zahlungsverpflichtungen aus Ertragsteuern resultieren aus erwarteten Nachzahlungen zur Körperschaftsteuer, zum Solidaritätszuschlag und zur Gewerbesteuer.
Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses werden unter Zugrundelegung der im Abschlusszeitpunkt bekannten steuerrechtlichen Sachverhalte und der gültigen Rechtslage für die Körperschaftsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Gewerbesteuer entsprechende Rückstellungen gebildet.